Ehrenamtliche/Paten für Familien in Pankow


Das Leben als Familie ist bunt und bringt jeden Tag neue Heraus- forderungen mit sich. Und trotz aller Freude am Nachwuchs kommen nahezu alle Eltern zwischendurch auch in Phasen, in denen sie sich sehr gestresst, erschöpft oder überfordert fühlen. Wenn dann Familie oder Freunde einspringen können, um Entlastung zu ermöglichen, ist dies wunderbar. Wenn solche Netzwerke fehlen, können ehrenamtliche Unterstützungs- bzw. Patenschaftsangebote eine gute Alternative sein.

Freiwillige können sich als Ehrenamtliche in Familien oder als ehrenamtliche Paten für ein Kind engagieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie studieren, arbeiten oder bereits in Rente sind. Ihr Engagement ist willkommen und ermöglicht eine wertvolle Unterstützung für Familien, Mütter, Väter und vor allem für die Kinder. Alle hier aufgeführten Angebote achten grundsätzlich auf die Einhaltung des Kinderschutzes und des Datenschutzes. Von Ehrenamtlichen und Paten wird daher ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt, das in Verbindung mit der Beantragung über einen Träger für Ehrenamts- bzw. Patenschaftsangebote kostenlos ausgestellt wird. Eine fachliche Begleitung des ehrenamtlichen Engagements durch feste Ansprechpartner ist Standard, ebenso wie ein Versicherungsschutz im Rahmen der Einsätze in den Familien. Manche Träger bieten darüber hinaus Feste, Ausflüge, Zugänge zu Fachliteratur  sowie Aufwandsentschädigungen im Rahmen des Engagements an. Fragen Sie bei Interesse bei dem Träger nach.

Alles was man wissen muss


Doch nicht immer weiß man auf Anhieb, wohin und welche Stelle nun die richtige ist?

Wichtige Kontakte. Dieses Kapitel soll Ihnen einen ersten Überblick geben. Auf den folgenden Seiten wurden die wichtigsten Institutionen, ihre Kontaktdaten und Beratungsangebote festgehalten. Hier finden Sie Adressen und Telefonnummern sowohl von bundesweit agierenden Hilfsorganisationen als auch von regionalen Anlaufstellen – von Präventionsangeboten bis hin zu Einrichtungen, die Ihnen in Krisensituationen neue Wege aufzeigen, darunter Angebote des Kinderschutzes, aber auch Beratungsdienste speziell für Frauen beziehungsweise Männer.

Spezielle Hilfen. Alle Beratungsangebote der Not-, Krisen- und Beratungsdienste sind frei zugänglich und kostenfrei. Sie richten sich an Menschen mit sozialen, gesundheitlichen, familiären oder finanziellen Problemen. Aber auch sehr spezielle Hilfen, wie zum Beispiel nach gewalttätigen Übergriffen oder bei Suchtproblemen, werden im Bezirk und darüber hinaus angeboten.

Ein erster Überblick. Das Kapitel „Alles was man wissen muss“ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll lediglich dazu beitragen, dass man in Momenten der Ratlosigkeit Hilfe und eine erste Anlaufstelle findet. Gerne helfen Ihnen die kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Beratungsstellen weiter.

Die wichtigsten Rufnummern von Not-, Krisen- und Beratungsdiensten finden Sie im Adressverzeichnis unter „Notdienste und wichtige Rufnummern“.

Frühe Hilfen – was ist das?


Säuglinge und Kleinkinder sind besonders verletzlich und deshalb in hohem Maße auf die Fürsorge ihrer Eltern oder anderer Pflegepersonen angewiesen. „Frühe Hilfen“, so nennt man lokale und regionale Unterstützungssysteme für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Frühe Hilfen sind zeitnahe Hilfen, die vor allem auf multiprofessioneller Kooperation basieren, aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit einbeziehen.

Zielgruppe Früher Hilfen sind Familien, bei denen hohe Belastungen und/oder Risiken für das Kindeswohl bestehen. Es können beispielsweise medizinische Ursachen vorliegen  (z.B. Frühgeburt, Stoffwechselstörungen), bei denen Risiken im Hinblick auf einen gesunden Entwicklungsverlauf bestehen. Gleichermaßen können aber auch frühe Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern (z.B. Regulationsstörungen, Schreibabys) oder außergewöhnliche Entwicklungsbelastungen bzw. Belastungen in der Familie (etwa bei Problemen in der Paarbeziehung, bei Trennung oder Gewalt) vorhanden sein. Auch Familien mit einer dichten Geschwisterfolge (unter zwei Jahren) und mehr als drei Kindern im Alter bis zu fünf Jahren gehören zur Zielgruppe Früher Hilfen, wie nicht zuletzt auch Familien mit sozialen Belastungen durch Armut, unzureichende Wohnbedingungen, durch das Leben in sozialen Brennpunkten oder in sozialer Isolation.

Seit dem Jahr 2010 arbeiten Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe  daran, die Angebote für Pankower Familien bedarfsgerechter zu gestalten. Über verschiedene Formen des fachlichen Austausches und der Kooperation (Arbeitsgruppen, gemeinsame Fachtage und Netzwerktreffen) wird seither eine intensive Zusammenarbeit ermöglicht, die letztlich darauf gerichtet ist, eine wirksame Vernetzung von Hilfen und Angeboten im sozialen Umfeld der Pankower Familien zu gewährleisten.

Ansprechpartnerin für Fragen rund um das „Netzwerk Frühe Hilfen Pankow“:

Marion Sperber, Koordinatorin Frühe Hilfen
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Jugend und Facility Management
Berliner Allee 252-260, Zi. 124, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90295 74 40
Fax: 030 – 90295 78 16
fruehehilfen@ba-pankow.berlin.de

 

Die Struktur und Ansprechpartner*innen der Frühen Hilfen Pankow

Aufsuchende Elternhilfe
Koordination: Martina Liebers
Tel. 030 – 48 63 77 70
Mail  mliebers@g-casablanca.de

Start ins Leben
Koordination: Georgia von Chamier
Tel. 030 – 96 06 66 99 19
Mail   vonchamier@sehstern-ev.de

Familienhebammen/Familienkrankenschwestern
Koordination: Claudia Rublack, Jug FH
Tel. 030 – 90 295 – 74 40
Mail   claudia.rublack@ba-pankow.berlin.de

Angebotslotse
Koordination: Katharina Haverkamp
Tel. 030 – 58 89 67 18 (Di & Do 10 – 13 Uhr)
Mail   angebotslotse@frühe-hilfen-pankow.de

Ehrenamt
Koordination: Katharina Haverkamp / Ulrike Genzel
Tel. 030 – 58 89 67 18
Mail   berlin.pankow@wellcome-online.de
Mail   goldwert@stuetzrad.de  

Sozialmedizinische Begleitung
Koordination: Heike Heyduschka
Tel. 030 – 450 56 43 88
Mail   heike.heyduschka@kghaus.de

Einen Überblick und die dazugehörigen Kontaktdaten von Trägern, die sich im Bereich Frühe Hilfen engagieren, finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter „Geburt, Gesundheit und Frühe Hilfen“.

Hebammen


Eine Hebamme hilft ihnen darüber klar zu werden, welche Art der Geburt in Frage kommt – eine Hausgeburt, eine Geburt in einem Belegkrankenhaus, eine Praxisgeburt oder eine Geburtshausgeburt. Der Berliner Hebammenverband hat die Website www.berliner-hebammenliste.de ins Leben gerufen. Hier kann man nicht nur alle Hebammen im eigenen Stadtteil – orientiert an den Altstadtbezirken – abrufen, man hat bei der Suche auch die Möglichkeit, diese nach den gewünschten Kriterien einzugrenzen. Das kann nach der Art der gewünschten Geburt sein. Aber die Hebamme kann auch nach den Sprachen ausgesucht werden, die sie beherrschen, denn auch die gute Verständigung ist rund um die Geburt wichtig. Und wenn Sie schon die Empfehlung einer anderen Mutter haben, können Sie die Hebammen auch namentlich suchen und dabei schauen, welche Leistungen sie anbieten. Übrigens leitet die Seite Sie weiter auf die Homepage des Berliner Hebammenverbandes, wo Sie in ausführlicher Form alles über die Leistungen der Hebammen erfahren, auf die Sie auf jeden Fall Anspruch haben, welche Hilfen Sie darüber hinaus wahrnehmen können und unter welchen Bedingungen. Vor allem aber finden Sie alle Informationen, die Sie wirklich gut auf die Geburt und die Zeit danach vorbereiten: Das Stillen, welche Möglichkeiten habe ich zu entbinden, was tun, wenn ich ein Schreibaby habe, wenn es mir nach der Geburt nicht gut geht.

 

 

Babys, die untröstlich schreien


Ganz besonders nach der Geburt in den ersten Wochen und Monaten ist es für Eltern und Kind häufig nicht einfach, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Eltern sind oft noch unsicher, fühlen sich überfordert und auch körperlich erschöpft. Es kann sein, dass Babys viel schreien, sich nicht beruhigen lassen, zu Krämpfen neigen. Hier kann man Beratung und Hilfe finden. Besondere Methoden und Therapien werden angeboten, die sowohl psychische als auch physische Spannungszustände lindern sollen. Genauere Informationen und Kontaktstellen in ganz Berlin finden Sie unter:
www.schreibaby.de.

Schrei-Baby-Ambulanz Berlin Pankow
Frei-Zeit – Haus Weißensee e. V.
Pistoriusstr. 23, 13086 Berlin
Telefon: +49 162 3023070
Email: schreibabyambulanz@frei-zeit-haus.de
Email: nicole.lehnert@frei-zeit-haus.de

frei-zeit-haus.de

Ansprechpartnerin: Nicole Lehnert (Baby- und Kleinkindexpertin/ Therapeutin)

Rechtsberatung

Die Düsseldorfer Tabelle soll dazu dienen,einheitlich zu regeln, welchen Betrag ein Elternteil, der nicht im Haushalt des Kindes lebt, an den anderen Elternteil zu leisten hat. War die Tabelle bei ihrer Einführung ein durchaus sinnvoller Vorstoß, die damals uneinheitliche Unterhaltshöhe zu harmonisieren, so ist sie spätestens mit Beginn des 21. Jahrhunderts wegen der geänderten Vorstellungen darüber, wie getrennt lebende Eltern ihre Kinder gemeinsam erziehen sollten, erheblicher Kritik ausgesetzt.

Die Düsseldorfer Tabelle ist zwar kein Gesetz, sie wird aber von allen Familiengerichten angewendet. Es gibt regionale Unterschiede in der Anwendung. In Berlin sind die Leitlinien des Kammergerichts maßgeblich, die genauere Angaben zur Anwendung der Tabelle enthalten. Grundlage der Tabelle ist, dass das Kind ganz überwiegend im Haushalt eines Elternteils lebt und der andere nur ein Umgangsrecht hat. Der Unterhalt steigt, wenn das Kind älter wird; es gibt verschiedenen Altersgruppen (0 – 6 Jahre, 6 – 12 Jahre, 12 – 18 Jahre, über 18 Jahre). Ferner wird unterstellt, dass der Bedarf des Kindes, also die Kosten für Wohnen, Essen, Trinken, Bekleidung, Hobbys, Kultur, mit zunehmendem Einkommen steigt. Die Tabelle ist in Einkommensgruppen von bis 1.900 Euro bis über 5.500 Euro, denen jeweils ein Unterhaltsbetrag zugeordnet wird, unterteilt.

Das Kindergeld ist hälftig auf den Barunterhalt anzurechnen. Da der Unterhaltspflichtige in der Regel nicht das Kindergeld bezieht, sind die Zahlbeträge (Tabellenbetrag – ½ Kindergeld) maßgeblich (das Kindergeld steigt zum 01.07.2019 um 10 Euro, der Zahlbetrag sinkt also um 5 Euro). Bei der Einstufung in die jeweilige Einkommensgruppe ist zu beachten, dass die Tabelle von zwei Unterhaltsverpflichtungen ausgeht. Ist nur für ein Kind Unterhalt zu zahlen, ist der Unterhalt nach der nächsthöheren Einkommensgruppe zu leisten; ist für mehrere Personen zu zahlen, wird eine entsprechende Herabstufung vorgenommen.

Häufig ist im Streit, welches Einkommen der Unterhaltspflichtige bezieht, da sich das Jahreseinkommen durch Hinzurechnung von Einmalzahlungen, Steuerrückerstattungen, Prämien, etc. erhöht, sich andererseits Abzüge durch Zusatzversicherungen oder Darlehensraten ergeben. In der Regel ist es nicht sinnvoll, sich über eine Hoch- oder Herabstufung einer Einkommensgruppe zu streiten, denn einem relativ überschaubaren Mehrbetrag von rund 30 Euro steht häufig ein wesentlich höheres Kostenrisiko im Falle eines Gerichtsverfahrens gegenüber.

Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind wird dann anders berechnet, wenn dieses in einem echten Wechselmodell betreut wird, also bei beiden Elternteilen gleich viel Zeit verbringt. Jeder Elternteil ist dann verpflichtet, das Kind zu betreuen und sich an den Kosten zu beteiligen. Für die Höhe des Bedarfs ist das gemeinsame Einkommen maßgeblich, es ist nur dann Unterhalt zu zahlen, wenn ein Elternteil mehr verdient. In den Tabellensätzen ist ein übliches Umgangsrecht berücksichtigt. Anders als bei Einführung der Tabelle werden Kinder heute nach Trennung der Eltern häufig in der Weise betreut, dass sie die Wochenenden abwechselnd bei den Eltern verbringen und auch unter der Woche Umgang mit Übernachtung erfolgt. Der umgangsberechtigte Elternteil hat für das Kind in seinem Haushalt in der Regel ein eigenes Kinderzimmer mit entsprechender Ausstattung eingerichtet und finanziert Unternehmungen mit dem Kind. Dennoch zahlt er mitunter den gleichen Unterhalt wie ein Elternteil, der sich nicht um sein Kind kümmert.
Dem verbreiteten Fall des erweiterten Umgangs wird die Düsseldorfer Tabelle nicht angemessen gerecht, denn es wird nur nach Betreuung eines Elternteils mit Umgang des anderen einerseits und einem echten Wechselmodell andererseits unterschieden. Kritisiert wird daher, dass keine angemessene Differenzierung nach verschiedenen Betreuungsmodellen erfolgt. Dies hat im Übrigen auch erhebliche Auswirkungen darauf, wie Eltern Auseinandersetzungen in Bezug auf die Verteilung von Betreuungszeiten führen: es ist für den Unterhalt sehr bedeutsam, ob das Kind 14 Tage im Verhältnis 7 : 7 oder 9 : 5 betreut wird.

Das Problem ist erkannt, Lösungen liegen aber noch nicht vor. Eine mögliche Regelung könnte so aussehen, dass bei der Festsetzung des Unterhalts die jeweilige Betreuungsregelung einfließt, also der Elternteil, der das Kind gar nicht sieht, einen höheren Unterhalt zahlt, als der Elternteil, der einen ausgeweiteten Umgang wahrnimmt. Sinnvoll wäre es, zukünftig nicht mehr auf den Lebensmittelpunkt als Anknüpfungspunkt abzustellen, sondern auf die Betreuung. Es ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber kurzfristig der geänderten Kinderbetreuung ein passendes Unterhaltsmodell an die Seite stellt.

Marcus Borgolte
Fachanwalt für
Familienrecht in Pankow

Geburtsvorbereitung für werdende Väter


Geburtsvorbereitung – da dreht es sich meist um Mutter und Kind, sowohl gesundheitlich, als auch emotional. Bei Geburtsvorbereitungskursen für Paare muss der werdende Vater noch einen zusätzlichen Beitrag bezahlen, während der Anteil für werdende Mütter von der Krankenkasse getragen wird. Doch gerade was die emotionale Vorbereitung auch der Männer auf die bevorstehende Vaterschaft betrifft – was Kinder bedeuten, wie sich Elternschaft auf die Paarbeziehung auswirkt, wie Schwangerschaft abläuft und welche Risiken sie birgt – gibt es bislang wenig Angebote. Doch gerade in Pankow wächst das Interesse der Väter daran, eine eigene aktive Rolle bei ihrem Kind zu spielen. Für Väter, die sich gerne auch im Austausch mit anderen (werdenden) Vätern auf die Geburt ihres Kindes vorbereiten wollen, gibt es in Pankow inzwischen mehrere Möglichkeiten:

_wortraum_
papa.ante.partus
Görschstr. 12, 13187 Berlin
Tel 0178 – 401 78 92
Ansprechpartner: Andreas Gerts
gerts@wortraum-berlin.de
www.wortraum-berlin.de

  • Crash-Kurs-Geburtsvorbereitung für werdende Väter, Geburtsvorbereitungskurs p.a.p. – papa ante partus, papando – vom Mann zum Vater – Meilensteine, außerdem Einzelcoaching und Themeninputs

Angebote für Väter im Familienzentrum Pankow
Schönholzer Str. 10, 13187 Berlin
Tel. 030 – 499 87 09 00
Mo 14 – 18, Do 10 – 14 Uhr, Fr 14 – 18 Uhr
familienzentrum@stz-pankow.de
www.stz-pankow.de

  • Einzelcoaching und Crash-Kurs-Geburtsvorbereitung für (werdende) Väter, Themenvortrag für (werdende) Väter „Vater sein von Anfang an“, Vater-Kind-Brunch. Die Kurse finden in Kooperation mit _wortraum_ statt.
    Genaue Infos finden Sie auf der Webseite unter „Unsere Angebote I Eltern und Kind“

Väterzentrum Berlin e. V.
Marienburger Str. 28, 10405 Berlin
Tel. 030 – 28 38 98 61
Ansprechpartner: Hr. Schäfer/ Hr. Schulte
Telefonische Kernsprechzeiten:
Di 16 – 18 Uhr, Mi 11 – 13 & Do 16 – 18 Uhr
info@vaeterzentrum-berlin.de
www.vaeterzentrum-berlin.de

  • Crashkurse für werdende Väter in Kooperation mit den Kliniken DRK-Klinikum Köpenick, DRK-Klinikum Westend, Vivantes-Klinikum Auguste-Viktoria-Krankenhaus, Sankt-Joseph-Krankenhaus, Strategiegespräche für Väter. Alle Angebote für Väter rund um die Geburt finden Sie auf der Website unter dem Link > Kurse für Väter.

Mutterschaftsgeld und weitere Zuschüsse


Wer bekommt und wie viel?
Für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, gilt das Mutterschutzgesetz. Sie dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und  Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen und länger) nach der Geburt ihres Babys nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten Angestellte, Selbstständige oder Beamtinnen Mutterschaftsgeld, das netto etwa in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate (bei gesetzlich Versicherten sind das bis zu 13 Euro täglich, die dann vom Arbeitgeber aufgestockt werden) entspricht.

Kriege ich das Mutterschaftsgeld automatisch?
Jede werdende Mutter, ob in einem Arbeitsverhältnis oder nicht, muss Mutterschaftsgeld beantragen, da der Bescheid über Anspruch oder Nichtanspruch für die Beantragung des Elterngeldes notwendig ist. Für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes lassen Sie sich sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ein Attest von Ihren GynäkologInnen ausstellen, aus dem der Termin hervorgeht und schicken es an Ihre Krankenkasse.

An wen wende ich mich mit meinem Antrag?
Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Haben Sie eine private Krankenversicherung oder gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn). Sie können die Unterlagen herunterladen (www.mutterschaftsgeld.de), per E-Mail (mutterschaftsgeldstelle@bvamt.bund.de) anfragen oder sich bei der Hotline 0228 – 619 18 88 beraten lassen (Mo – Fr 9 – 12 Uhr & Do zusätzlich 13 – 15 Uhr).

Selbstständige gehen nicht zwangsläufig leer aus.
Ob Sie als Selbständige Mutterschaftsgeld erhalten, hängt davon ab, wie Sie versichert sind: Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen auch Mutterschaftsgeld – und zwar in Höhe des Krankengeldes. Genauere Informationen erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Beamtinnen, Hausfrauen und Frauen in Elternzeit  bekommen kein Mutterschaftsgeld.
Werdende Mütter können einen Antrag auf Hilfe bei der Stiftung Hilfe für die Familie stellen. Einen Antrag können sie in einer Beratungsstelle nach einer Einkommens- und Bedarfsprüfung stellen. Werdende Mütter ohne oder mit geringem Einkommen können einen Antrag stellen. Arbeitslose Schwangere mit ALG II-Bezügen, Sozialhilfeempfängerinnen, Studentinnen oder Geringverdienerinnen haben Anspruch auf Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche und können diesen beim JobCenter, Sozial- oder Jugendamt geltend machen. Darüber hinaus kann drei Monate vor der Entbindung ein Antrag auf Erstausstattung für das Baby gestellt werden.

Mehr Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern des

Jugendamts Pankow
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
www.berlin.de/jugendamt-pankow

Kindergeld und Kinderzuschlag


Die einzigen beiden Familienleistungen, die über die Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden, sind das Kindergeld und der Kinderzuschlag. Die u.a. für Pankow zuständige Familienkasse ist die der Agentur für Arbeit Nord.

Kindergeldkasse und Familienkasse für Berlin Nord
Storkower Str. 120, 10407 Berlin
Tel. 0800 – 455 55 30* (*kostenfrei)
(Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel. 0800 – 555 55 33* (*kostenfrei)
(Auskünfte zu den Auszahlungsterminen)
Fax: 030 – 55 55 99 70 99
Mail: Familienkasse-Berlin-Brandenburg.F11@arbeitsagentur.de

Persönliche Sprechzeiten der Familienkasse Berlin Nord:
Mo, Di & Fr  8 – 12 Uhr, Do 8 – 18 Uhr

Postanschrift: Familienkasse Berlin-Brandenburg, 14465 Berlin

 

Kindergeld   
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Verrichtet das Kind in dieser Zeit Wehr- oder Zivildienst, wodurch der Kindergeldbezug ausgesetzt wird, so wird diese Zeit an die obere Altersgrenze angehängt, womit sich die Bezugsdauer entsprechend
verlängert. Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt seit dem 1. Januar 2018 für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 225 Euro. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 235 Euro. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen der Arbeitsämter. Sie erfolgt an denjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist (z.B. bei Alleinerziehenden).

Kinderzuschlag 
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Eltern erhalten, die zwar arbeiten, aber deren Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt der Familie zu sichern. Dieser beträgt bis zum 30. Juni 2019 bis zu 170 Euro je Kind und ab 1. Juli 2019 höchstens 185 Euro je Kind. Anträge zu Kindergeld und Kinderzuschlag gibt es vor Ort bei der zuständigen Familienkasse oder können online auf der Webseite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de ausgefüllt werden.

 

 

Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus


Elternzeit 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst erziehen und betreuen möchten, haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. In Rücksprache mit dem Arbeitgeber besteht die Möglichkeit bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes zu übertragen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn.

Elterngeld   
Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt das wegfallende Einkommen, wenn Eltern während der Elternzeit ihre berufliche Arbeit unterbrechen und somit auf das Gehalt verzichten müssen. Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate an Vater oder Mutter gezahlt. Beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Jedoch darf ein Elternteil höchstes zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Das Elterngeld beträgt 65 – 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden Einkommens (nicht mehr als 1.800 Euro). Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen steigt die Leistung schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Die Zahlung wird ab dem Tag der Geburt gewährt und kann rückwirkend bis max. 3 Monate beantragt werden. Alleinerziehende und Familien, die nachweisen können, dass gewichtige Gründe einen Partner davon abhalten, die beiden zusätzlichen Elternmonate zu nehmen, haben Anspruch auf 14 Monate. Die Bezugszeit des Elterngeldes kann verdoppelt werden durch Halbierung des Auszahlungsbetrages.

ElterngeldPlus
Mit dieser Neuregelung, die für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten, können Mütter und Väter Elterngeldbezüge und Teilzeitarbeit künftig einfacher miteinander kombinieren. Arbeiten Eltern während der Elterngeldbezüge in Teilzeit, bekommen sie länger ElterngeldPlus. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Monate ElterngeldPlus. Zudem verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Mit dem Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile parallel für vier Monate in Teilzeit – erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.

Bezirksamt Pankow von Berlin
Jugendamt Fachdienst 2 – Kindschaftsrecht
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 902 95 – 73 31
Fax: 030 – 902 95 – 74 77

Infos und die notwendigen Anträge können herunterladen werden: www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/finanzielle-leistungen/

Weitere Informationen zum Thema:

  • Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über das Internet bestellbar: www.bmfsfj.de
  • Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner

 

Rund um Schule und Bildung


Der Übergang von der Kita in die Schule ist ein großer und wichtiger Schritt im Leben eines Kindes, der auch eine Menge Veränderungen in der Familie mit sich bringt. In Pankow haben wir ein gutes, innovatives Schulangebot, das fit für die Zukunft macht.

Die Entscheidung für die passende Schule. Während bei der Entscheidung für die richtige Grundschule meist die Entfernung eine große Rolle spielt, treffen Eltern und Kinder die Entscheidung für die richtige Oberschule oft anhand der inhaltlichen Ausrichtung der Einrichtung.

Der Alltag in der Schule. In allen Schularten haben Eltern und Kinder Rechte und Möglichkeiten, in der Schule mitzuwirken. Aktive Eltern sind immer erwünscht! Immer häufiger gibt es auch andere wichtige Faktoren, die Eltern weniger beeinflussen können, von denen abhängt, ob ein Kind oder Jugendlicher sich in der Schulzeit wohlfühlt. Zum Beispiel, ob die Klasse als Gruppe gut funktioniert und die Chemie zu den LehrerInnen stimmt, ob es sich auch in außerschulischen Aktivitäten beweisen kann und wie es schwierige Phasen zu bewältigen lernt. Auch hier gibt der Wegweiser Hilfen und Anregungen.

Fürs Leben lernen. Doch nicht nur in der Grund-, Sekundarschule oder auf dem Gymnasium lernen Kinder und Jugendliche fürs Leben. Auch in außerschulischen Einrichtungen wie Bibliotheken, Kunst- und Musikschulen oder auch Volkshochschulen fördern Sie Kreativität, Kompetenz und Bildung und geben zusätzliches Wissen weiter.

Adressen und Kontaktdaten von Grundschule und weiterführenden Bildungseinrichtungen, aber auch von Musikschulen und Orten, an denen die geistige und kreative Entwicklung Ihres Kindes gefördert wird, finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter „Schulen und Bildungseinrichtungen“.

Mitwirkungsgremien für Eltern, Schülerinnen und Schüler


Bezirkselternausschuss (BEA) Schule Pankow
Der Bezirkselternausschuss Pankow ist die Vertretung der Pankower Eltern aus allen Grund- und Oberschulen (freie und kommunale). Jede Schule wählt jeweils zwei Mitglieder sowie zwei StellvertreterInnen für ein Schuljahr in den Bezirkselternausschuss (BEA). Der BEA trifft sich einmal im Monat um 19 Uhr in der Fröbelstraße 17. Die aktuellen Termine werden auf der Webseite veröffentlicht. Die Bezirkselternausschüsse aller Berliner Bezirke entsenden zwei VertreterInnen und zwei StellvertreterInnen in den LANDESELTERNAUSSCHUSS (LEA) BERLIN. Dieser nimmt die schulischen Interessen der Eltern aller Bezirke gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung und zur Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat wahr.

Geschäftsstelle des Bezirksschulbeirates, Bezirkselternausschusses,
Bezirkslehrerausschusses sowie des Bezirksschüler_innenausschusses
Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Schule und Sport Sekretariat/Geschäftsstelle Bezirksschulbeirat
Fröbelstr. 17, 10405 Berlin
Ansprechpartnerin: Fr. Pfiffner
Tel. 030 – 92 09 52 95
Mail   petra.pfiffner@ba-pankow.berlin.de

Bezirkselternausschuss Schule Pankow (BEA)
Vorsitzende: Juliane Bartel
Mail  bea-pankow@gmx.de

Landeselternausschuss Schule Berlin (LEA)
Kontakt über die Geschäftsstelle des Landeselternausschusses
bei der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6, (Zimmer 5A09) 10178 Berlin
Tel. 030 – 90 227 – 56 84
Ansprechpartnerin: Fr. Schreiber
Mail  LEA@senbjf.berlin.de
www.leaberlin.de

Der BezirksschülerInnenausschuss (BSA)
Der BezirksschülerInnenausschuss (BSA) Pankow setzt sich aus je zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern einer jeden Oberschule (freie und kommunale) in Pankow zusammen und vertritt die Interessen aller Schülerinnen und Schüler gegenüber dem Bezirksamt bzw. der Senatsverwaltung – Außenstelle regionale Schulaufsicht Pankow. Damit ist er gleichzeitig Ansprechpartner für alle Belange der SchülerInnen im Bezirk. Das Gremium tagt einmal monatlich öffentlich. Gäste sind immer willkommen. Für interessierte SchülerInnen der Grundschulen gibt es ebenfalls Treffen zum inhaltlichen Austausch und wie bei den Großen, zur Vernetzung.
Kontakt: mitbestimmung@ba-pankow.berlin.de

Bezirksamt Pankow Abt. Jugend, Wirtschaft und Soziales
Kinder- und Jugendbeauftragte
Ansprechpartnerin: N.N.
Berliner Allee 252 – 260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90295  71 17 / -8
Fax: 030 – 90295  29 49
Mail   jeanette.muench@ba-pankow.berlin.de

 

Das ABC des Berliner Schulwesens


Rund um die Schulbildung gibt es viele verschiedene Begriffe. Die Schullandschaft verändert sich ständig. Deshalb ist es an dieser Stelle wichtig, auf das Internet mit den dortigen aktuellen Informationen zu verweisen. Besonders geeignet ist dafür die Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: www.berlin.de/sen/bildung/

Im Folgenden werden die wichtigsten aktuellen Begriffe zusammengefasst. Grundsätzlich arbeiten alle „Integrierten Sekundarschulen“ (ISS) als gebundene oder teilgebundene Ganztagsschulen. Alle Schulen in Berlin sind verbindliche teilgebundene Schulen, d. h. die Schulen haben eine Betreuungspflicht für alle Kinder in der Zeit von 7.30 bis 13.30 Uhr zu gewährleisten. Für die Zeit davor und danach gibt es, vor allem in Grundschulen, ergänzende Angebote (siehe Hortbetreuung).

Gebundene Ganztagsschule
Der Tagesablauf findet in rhythmisierter Form statt. Pflichtunterricht und zusätzliche Angebote verteilen sich über den Tag und gestalten den Schulalltag abwechslungsreich. Die Anwesenheitspflicht besteht an vier Tagen in der Woche bis 16 Uhr.

Offene Ganztagsschule
Neben dem regulären Unterricht gibt es zusätzliche Angebote, welche auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Die Angebote bestehen an vier Tagen in der Woche bis 16 Uhr. In Grundschulen ist eine Hortanmeldung notwendig (siehe Hortbetreuung).

Teilgebundene Ganztagsschule
Gebundener und offener Ganztagsbetrieb verteilen sich auf die Woche. In der Regel gibt es zwei Tage gebundenen und zwei Tage offenen Ganztagsbetrieb. Verpflichtende und freiwillige Angebote finden an vier Tagen bis 16 Uhr statt. Weitere und ständig aktualisierte Informationen zu dem Ganztagsschulbetrieb finden Sie auch unter: www.berlin.de/sen/bildung/schule/ganztaegiges-lernen/ganztagsschulen

Jahrgangsübergreifendes Lernen (JÜL)/Flexible Schulanfangsphase
Die 1. und 2. Klasse sind zur jahrgangsgemischten Schulanfangsphase zusammengelegt. Diese Schulanfangsphase können die Kinder in 1 oder 2 Jahren durchlaufen – je nach individuellen Voraussetzungen und Lerntempo. Viele der Berliner Grundschulen praktizieren zurzeit dieses jahrgangsübergreifende Lernen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule

Duales Lernen
Duales Lernen stellt eine Lernform dar, welche Schule und berufliche Praxis miteinander verknüpfen. Mit dieser Lernform sollen sich die Schülerinnen und Schüler frühzeitig für einen späteren Beruf orientieren können. Duales Lernen wird vor allem in der Integrierten Sekundarschule umgesetzt. Jede Schule entscheidet eigenverantwortlich, welche Angebote des Dualen Lernens durchgeführt werden und legt deren Umfang im Schulprogramm fest. In der Regel wird mit KooperationspartnerInnen (Handwerk, Wirtschaft, o.ä.) aus der Umgebung gearbeitet. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule-und-beruf/berufs-und-studienorientierung/duales-lernen/

 

Anmeldung für einen Hortplatz

Der Antrag dafür ist mit allen benötigten Nachweisen zusammen mit der Schulanmeldung im Sekretariat Ihrer Einzugsgrundschule abzugeben. Die Beantragung eines Hortplatzes ist nicht abhängig von der später tatsächlich besuchten Schule.

Besucht Ihr Kind bereits eine Schule, dann stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Beachten Sie dabei, dass ab der 5. Klasse der Ferienhort gesondert beantragt werden muss.

Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie einen Hortbedarfsbescheid. Mit diesem schließen Sie den Hortvertrag ab. Der Abschluss von Verträgen für die Betreuung an kommunalen Schulen erfolgt im Jugendamt des Bezirkes, in welchem sich die Schule befindet.

Für die Betreuungsverträge an Privatschulen oder Schulen mit Kooperationspartnern wenden Sie sich an den privaten Schulträger bzw. an den freien Träger des Hortes.

Anträge, Merkblätter und weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Webseite des Fachdienstes Kindertagesbetreuung www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung

 

Bezirksamt Pankow von Berlin
Fachdienst 5 – Kindertagesbetreuung
Fröbelstr. 17, Haus 7
10405 Berlin
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr 9 – 12 Uhr & Do 14 – 18 Uhr
(Antragstellung nur mit Termin)

Termine können Sie online unter www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/kita oder telefonisch unter Tel. 030 – 902 95 56 89 buchen.
Telefonsprechzeiten:
Mo, Di 13 – 14.30 Uhr & Mi 8 – 9 Uhr
Mail: kindertagesbetreuung@ba-pankow.berlin.de

 

Grundschulen – fürs Leben lernen


Die Einschulung ist für Kinder, aber auf für die Eltern ein wirklich bedeutender Schritt, denn mit ihr beginnt für die Kinder ein ganz neuer Lebensabschnitt. In der Grundschule wird ihnen nicht nur Wissen, sondern auch die Fähigkeit zu lebenslangem Lernen vermittelt. Deshalb sollten Sie sich genau über die Schule und das Konzept der ausgewählten Schule informieren und ruhig vor Ort nachfragen, wie sie als Eltern in dieser Zeit mitwirken können.

Formalitäten zur Grundschulanmeldung. In Berlin werden Kinder eingeschult, die im laufenden Kalenderjahr bis zum 30. September 6 Jahre alt werden. Schulpflichtige Kinder werden von ihren Erziehungsberechtigten nach öffentlicher Bekanntmachung an der für sie zuständigen Grundschule angemeldet. Diese ist diejenige Schule, in deren Einschulungsbereich die Schülerin oder der Schüler wohnt. Der Einschulungsbereich wird für jede Grundschule von den Bezirken unter Berücksichtigung des jeweiligen Schulentwicklungsplans festgelegt. Die Erziehungsberechtigten können den Besuch einer anderen Grundschule unter Darlegung der Gründe beantragen (Schulgesetz für Berlin § 55a). Die Information, ob eine andere Schule möglich ist, erteilt das Schulamt schriftlich. Nach der Anmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung, deren Termin in der Regel bei der Anmeldung bekannt gegeben wird.

Gesundheitsamt Pankow
Grunowstr. 8 – 11, 13187 Berlin
Telefon. +49 (0)30 90295 28 62 / -28 50
Fax. +49 (0)30 90295 28 24

Weitere und aktuelle Informationen sowie einen Ratgeber für die Schuleingangsphase finden Sie unter www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/grundschule/.

Adressen und Kontaktdaten von Grundschule in Pankow finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter “Schulen und Bildungseinrichtungen”.

Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft


Um mögliche Risiken für Mutter und Kind in der Schwangerschaft so klein wie möglich zu halten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt, wel­che Untersuchungen in der Schwangerschaft gemacht werden sollen (im Risikofall müssen). Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft können Hebammen die Vorsorgeuntersuchungen vornehmen und in den Mutterpass eintragen – ausgenommen die Ultraschalluntersuchungen und im konkreten Fall von Beschwerden, die alleine von Fachärztinnen und -ärzten durchgeführt werden können. Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt. Im Mutterpass werden Angaben zum allgemeinen Gesundheitszustand der Schwangeren, zum Verlauf der Schwangerschaft und ggf. Komplikationen eingetragen. Vorrangiges Ziel der Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten. Deshalb werden z.B. folgende Kriterien erfasst:

► Alter der Mutter über 35 oder unter 17 Jahren
► Vorerkrankungen der Mutter (z.B. Diabetes, Asthma, Epilepsie, Herzerkrankungen, Nieren- und Schilddrüsenerkrankungen, Bluthochdruck, Tuberkulose, Hepatitis)
► vorangegangene Frühgeburten, Kaiserschnitt, Fehlgeburten
► Rhesus-Inkompatibilität
► Mehrlingsschwangerschaft
► Erbkrankheiten in der Familie

Anhand dieser Kriterien erfolgt die mögliche Einstufung als Risikoschwangerschaft. Die Bezeichnung „Risikoschwangerschaft“ bedeutet, dass ein Anlass vorliegt, die Schwangerschaft ärztlich besonders aufmerksam zu begleiten und gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen oder therapeutische Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Zur normalen Schwangerschaftsvorsorge gehören drei Ultraschalluntersuchungen – im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Im Risikofall können aber auch mehr angeordnet werden. Die Untersuchungen der Pränataldiagnostik, die Fehlbildungen des Fötus, Infektion, familiär vererbte Krankheiten etc. feststellen können, sind nicht Bestandteil der regulären Vorsorge und können nur mit dem Einverständnis der Mutter vorgenommen werden. In den Mutterschaftsrichtlinien ist auch der Anspruch auf Untersuchungen und Beratungen von Wöchnerinnen geregelt, ebenso die Verordnung von Medikamenten, Verbands- und Heilmitteln und die Ausstellung von Bescheinigungen. Genauere Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen vor und nach Geburt finden Sie in den Mutterschaftschaftsrichtlinien auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesauschusses unter: www.g-ba.de/informationen/richtlinien

 

Oberschule – die neue Sekundarschule


Was ist die Schulstrukturreform? Seit Januar 2010 ist sie beschlossene Sache: die Schulstrukturreform. Sie bedeutet genau das, was ihr Name ausdrückt: Die alte bekannte Struktur mit den Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien wird aufgelöst und überführt in eine neue Struktur. Neben dem Gymnasium, das in der bisherigen Form weiterbestehen wird, wird es dann nur noch die Sekundarschule als weiterführende Schule geben. In dem neuen Schultyp werden alle bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen zusammengefasst und gleichzeitig werden auf einmal mehrere Mängel der alten Struktur aufgehoben: Alle Kinder – unabhängig davon, ob aus bildungsnahen Familien oder nicht – besuchen die gleiche Schule, sie haben die Möglichkeit alle Schulabschlüsse nach Interessen und Fähigkeiten zu machen. Die Entscheidung darüber, welchen Schulabschluss sie machen, wird viel später gefällt. Und auf der Sekundarschule können alle Abschlüsse gemacht werden: Berufsbildungsreife und erweiterte Berufsbildungsreife (BBR und eBBR – vormals Hauptschulabschlüsse) und Mittlerer Schulabschluss (MSA – vormals Realschulabschluss), aber auch Abitur!

Wie genau funktioniert die Sekundarschule? In Pankow wurden alle bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen zu Sekundarschulen zusammengefasst. Allein die Robert-Havemann-Gesamtschule wurde zum Gymnasium. Die Gymnasien blieben in bewährter Art bestehen. Das besondere und eine wichtige Neuerung, die die Neustrukturierung mit sich bringt ist, dass die Eltern die wichtige Entscheidung über die Art des Schulabschlusses nicht mehr schon beim Wechsel von der Grundschule fällen müssen, sondern erst dann, wenn der jeweilige Abschluss ansteht. SchülerInnen, Eltern, aber auch LehrerInnen haben so mehr Zeit zu schauen, wo die Stärken liegen und welche Interessen sich in der Schullaufbahn abzeichnen. Schulerfolg steht damit nicht mehr im Zusammenhang mit sozialer Herkunft. Ganz wichtig dabei ist, dass die Sekundarschule viel besser in der Lage ist, unterschiedliche Entwicklungen und Lerntempi der Kinder aufzufangen und in kleineren Klassen die individuelle Betreuung zu verbessern.

Sekundarschule = Ganztagsschule. Alle Sekundarschulen wurden Ganztagsschulen. Die Eltern und ihre Kinder haben in Pankow die Wahl zwischen sogenannten teilgebundenen und gebundenen Ganztagsschulen. In den teilgebundenen Ganztagsschulen gibt es an mehreren Tagen Pflichtunterricht bis 13.30 Uhr und ein ergänzendes Angebot am Nachmittag. Nur an ausgewählten Tagen erstreckt sich der Unterricht verbindlich bis 16 Uhr. Die Angebote an den offenen Nachmittagen können die Kinder wahrnehmen, sind aber nicht dazu verpflichtet. In den gebundenen Ganztagsschulen findet der Unterricht jeden Tag bis 16 Uhr nachmittags statt. Anwesenheit ist Pflicht. Der Vorteil ist, dass die Schule den theoretischen Unterricht besser mit ergänzenden, auch praktischen Angeboten durchsetzen kann. Das Lernen wird für die Kinder entspannter.

Duales Lernen – mehr Chancen für die Praxis. Eine der wichtigsten Neuerungen ist das praxisbezogene, sogenannte Duale Lernen. Schon in der Schulzeit wird das theoretische Lernen ergänzt durch praktische Angebote und Praktika. Auch das gibt SchülerInnen eine Orientierungshilfe. Damit bieten sich auch ganz neue gesellschaftliche Chancen, die Kinder mit den unterschiedlichen Themen und Fragen in Kontakt zu bringen, die sie auf die komplexen Realitäten nach der Schule vorbereiten. Nicht zuletzt wird praktisches Arbeiten und handwerkliches Geschick wieder aufgewertet, in dem es dem theoretischen Lernen gleichgestellt wird.

Sekundarschule versus Gymnasium – was will was? Beide Schularten führen zu den gleichen Abschlüssen, aber die Lernbedingungen sind unterschiedlich: Am Gymnasium wird das Abitur in der Regel nach 12 Jahren gemacht, begabte SchülerInnen können in Schnellläuferklassen auch nach 11 Jahren abschließen. In der Sekundarschule kommt das Abitur nach 13 Jahren, aber auch hier besteht die Möglichkeit, das Abitur nach 12 Jahren zu machen. Die Kinder haben damit mehr Zeit für ihre eigenen Interessen und ihre persönliche Entwicklung. Das Gymnasium steht für leistungsorientiertes Lernen und ist für Kinder geeignet, die leicht lernen und trotzdem noch ausreichend Zeit haben, ihre eigenen Interessen am Nachmittag wahrzunehmen. Die Sekundarschule will Praxisbezug. Hier haben die Kinder – in und außerhalb der Schule – mehr Zeit, sich auszuprobieren.

Adressen und Kontaktdaten von Sekundarschulen, aber auch von Gymnasien, Sonderschulen und Berufsschulen finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter “Schulen und Bildungseinrichtungen”.

Menschen mit Behinderung


Eltern eines behinderten Kindes oder Jugendlichen stehen anfangs oftmals recht hilflos vor einem unüberwindlich scheinenden Berg von Problemen. Doch es gibt viele Einrichtungen, Dienste und vor allem Fachkräfte, die Ihnen, als betroffene Eltern, helfend und unterstützend zur Seite stehen.

Besondere Förderung. Gerade Kinder und Jugendliche können für ihre Förderung frühzeitig umfassende und mitunter auch spezielle
Unterstützung nutzen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Kind körperliche, kognitive oder seelische Schwierigkeiten hat, sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin und mit Fachleuten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD).

Fachliche Unterstützung. Der Kinderarzt wird Sie bei Bedarf an die Kinder- und Jugendambulanz bzw. Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) überweisen. Bei Entwicklungs- und Bewegungsverzögerungen Ihres Kindes (auch mehrfache), Lernschwierigkeiten, Wahrnehmungs-, Sprach- und emotionalen Störungen, genetischen und neurologischen Erkrankungen erhalten Sie fachliche Unterstützung.

Finanzielle Hilfen. Da Sie als Eltern Ihr Kind am besten kennen, scheuen Sie sich bitte nicht, es zu beobachten und sich im Zweifelsfall Rat und Unterstützung für Ihr Kind zu holen. Im Bedarfsfall gibt es neben Beratungs- auch Unterstützungsleistungen wie finanzielle Hilfen, gesetzliche Ansprüche auf Förderung in der Kita, schulische Bildungs- und Förderungs- möglichkeiten, Leistungen der Pflegeversicherung und weitere Entlastungsmöglichkeiten.

Kinderhospiz Sonnenhof


Das Kinderhospiz „Sonnenhof“ ist ein liebevoller Ort für Familien mit unheilbar kranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der sich in einer sehr ruhigen und grünen Wohnlage nahe der Schönholzer Heide in Berlin-Niederschönhausen befindet und betroffenen Menschen im Alter von 0 – 35 Jahren Platz zum Wohnen und Wohlfühlen bietet.

Die Gäste dürfen ihre Lieblingsbilder, Spielsachen und sogar ihre geliebten Haustiere mitbringen. Die gemütlichen und individuell eingerichteten Zimmer verfügen jeweils über ein behindertengerechtes Badezimmer sowie Fernsehen. „Rooming in“ ist in allen Zimmern möglich. Es können aber auch Elternappartements im Haus genutzt werden. Die Nachsorge findet im angenehm eingerichteten Rosemarie-Fuchs-Haus auf der Insel Sylt statt.

Kinderhospiz Sonnenhof
Träger: Björn Schulz Stiftung
Wilhelm-Wolff-Str. 36-38, 13156 Berlin
Telefon. +49 (0)30 39 89 98 50
www.bjoern-schulz-stiftung.de

Babyklappen in Berlin


Babyklappen bieten Müttern, die ihr Baby bekommen, aber nicht behalten wollen oder können, die Möglichkeit, das Baby anonym direkt im Krankenhaus abzugeben. Bis zu acht Wochen nach der Geburt hat die Mutter dann die Möglichkeit, sich zu melden und das Baby wieder zu sich zu nehmen. Danach wird das Jugendamt eingeschaltet, das sich um die weitere Sorge für das Kind kümmert. Berlin hat insgesamt fünf Babyklappen, jedoch keine in Pankow. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter „Babyklappen“.

Eine Alternative zur Babyklappe ist die anonyme oder auch vertrauliche Geburt. Die vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und auch nach der Geburt – wenn Sie es wünschen. Weitere Infos dazu finden Sie im Internet unter www.geburt-vertraulich.de.

Hilfen zur Erziehung – was ist das?


Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die normale und gesunde Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schäden des jungen Menschen befürchtet werden müssen. Als „Hilfen zur Erziehung“ versteht man verschiedene individuelle Maßnahmen aus dem sozialpädagogischen und/oder therapeutischen Bereich.

Kompetente Hilfe aus Fachbereichen. Pankow verfügt über ein breites Spektrum an Angeboten zur Überstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in allen Lebenssituationen. Dabei steht das Jugendamt in enger Kooperation mit anerkannten freien Trägern und bietet Angebote bei der Freizeitgestaltung an, berät zu allgemeinen Fragen von Kindern und Familien, bietet Hilfen bei der Erziehung, Hilfen für junge Väter sowie Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Einzelfallhilfe) an.

Individuelle Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche. Dabei sind die Angebote ganz individuell auf die unterschiedlichsten Altersgruppen der Kinder zugeschnitten. Es gibt unter anderem Beratungsmöglichkeiten speziell für Mädchen oder für Familien in Konflikt- und Gewaltsituationen. Diese Hilfen können ambulant sein, in Tageseinrichtungen und auch in betreuten Wohnformen stattfinden.

Bereit sein, um Hilfe anzunehmen. Wichtig ist es für Familien einerseits zu wissen, dass Hilfe für jede Konfliktsituation angeboten wird. Anderseits ist ein wichtiger Bestandteil für das Gelingen, die eigene Initiative und Bereitschaft, Beratung anzunehmen, wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen.

Adressen und Kontaktdaten von Initiativen, die sich im Bereich Hilfen zur Erziehung engagieren, finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter “Hilfen zur Erziehung”.

Kinder & Jugendliche stehen bei uns im Mittelpunkt


Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigen bei Erkrankungen eine besondere ganzheitliche medizinische und pflegerische Betreuung mit hoher Fachkompetenz und speziellem Einfühlungsvermögen und einem ganzheitlichen Ansatz beim Bewältigen einer Krankheit.

Geburtshilfe
In Berlin-Buch kommen jährlich zirka 3.000 Babys zur Welt. Auch Risikoschwangerschaften, Mehrlingsgeburten und kleinste Frühgeborene werden betreut. Die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche garantiert eine optimale Versorgung von Mutter und Kind vor, während und nach der Geburt täglich rund um die Uhr.

HELIOS Elternschule „Haus Kugelrund“
Werdende Eltern, Mütter und Väter mit ihren Babys können die vielfältigen Angebote des Familienprojekts nutzen. Anliegen ist, sich in der Schwangerschaft, während der Geburt und auch danach rund umsorgt zu fühlen.

Frühchenstation (Neonatologie)
Die kleinsten Patienten betreut ein erfahrenes, interdisziplinäres Team im Perinatalzentrum Level 1. Das ist die höchste Versorgungsstufe für die Allerkleinsten.

Kinder- und Jugendmedizin
Langjährige Erfahrung und höchste Kompetenz weisen die Klinik als eines von zwei Pädiatrisch-onkologischen Zentren in Berlin aus. Neben Krebserkrankungen, Infektionskrankheiten, neurologische Leiden inklusive Epilepsien, Herz-, Magen-Darm- und Nierenkrankheiten sowie Insektengiftallergien gehört auch die Rheumatologie zum Leistungsspektrum.

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
Im SPZ werden behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr interdisziplinär behandelt und betreut. Das Team arbeitet eng mit Hausärzten, sozialen Diensten, Kindereinrichtungen und spezialisierten Fachkollegen zusammen und koordiniert alle notwendigen Hilfen.

Kinderchirurgie
Behandelt und betreut werden Patienten mit operativ zu versorgenden angeborenen oder erworbenen Erkrankungen vom Frühgeborenen- bis zum Jugendalter. Die Kinderchirurgen sind spezialisiert auf minimalinvasive Eingriffe, eingebunden in die Arbeit der interdisziplinären Rettungsstelle und betreuen auch Patienten mit Schul- und Kita-Unfällen durch den Durchgangsarzt (D-Arzt).

Fehlbildungszentrum
Wir bieten Eltern die Möglichkeit, alle Bedürfnisse des betroffenen Kindes zu erfassen, an die mit- bzw. weiterbehandelnden Fachdisziplinen zu leiten und eine individuelle Betreuung an einem Standort zu ermöglichen.

Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Das Team mit Ärzten, Psychologen, Therapeuten, Pflegekräften und Erziehern bietet das gesamte Spektrum der erforderlichen Diagnostik und Therapie ambulant, als auch in der Tagesklinik und stationär.

Kinderorthopädie/Kinderneuroorthopädie
Jeder kleine Patient mit angeborenen oder erworbenen Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane benötigt ein individuell abgestimmtes Konzept. Ziel ist, den Kindern ein Maximum an Funktionalität und Bewegungsfreude zu ermöglichen, Eingriffe und Korrekturen auf das geringste Maß zu begrenzen.

Rettung: Hilfe rund um die Uhr
Das Notfallzentrum mit Rettungsstelle für Kinder und Erwachsene ist mit erfahrenen Fachärzten und kompetenten Pflegefachkräften täglich 24 Stunden erreichbar.

Poliklinik/ Ambulanzen
Die integrierte Poliklinik bietet ein umfangreiches, interdisziplinäres ambulantes Versorgungsspektrum von der Kinder- und Jugendmedizin über die breite hausärztliche Basisbetreuung bis zur spezialisierten Diagnostik und Therapie komplexer Krankheitsbilder an.

Kinderschutz geht alle an
Die für alle Mitarbeiter verbindlichen Handlungsleitlinien der Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz gewährleisten bei Verdachtsfällen ein einheitliches, strukturiertes und verbindliches Vorgehen.

Speziell für Kinder ausgebildete Ärzte und Pflegepersonal gibt es im Bucher Klinikum in weiteren Fachbereichen – wie z.B. der Kinderradiologie, Kinderanästhesie- und -intensivtherapie. Es hat entsprechend kindgerechte Medizintechnik neuester Generation und mehr als 200 Betten speziell für Kinder. 

Der Krankenhausaufenthalt eines Kindes ist immer eine besondere Herausforderung für die ganze Familie. Spiel- und Lernräume für Kinder sowie Rückzugsmöglichkeiten für Eltern und Geschwister können beim Bewältigen helfen.

Direkt neben dem Klinikum auf einem Waldgrundstück ist das Elternhaus. Erbaut und betreut von der McDonald’s Kinderhilfe Stiftung dient es Familien mit schwer kranken Kindern als Rückzugsort und Zuhause auf Zeit.

Um kleinen ambulanten Patienten und Angehörigen eine möglichst angenehme Zeit in der Klinik zu ermöglichen und Wartezeiten zu überbrücken, hat die McDonald’s Kinderhilfe Stiftung nahe dem Kinderbereich die Elternoase errichtet.

Der Gastkinderbereich des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne Fröbel e.V. auf dem Gelände des Klinikums bietet Geschwistern von kleinen Patienten wohltuenden Alltag und Stabilität, aber auch Nähe zur Familie.

Die Krankenhausschule unterstützt kleine Patienten aller Altersstufen. Gelernt wird hier in kleinen Gruppen oder im Einzelunterricht.

Gütesiegel „Ausgezeichnet. Für Kinder“
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) vergibt das Gütesiegel „Ausgezeichnet. Für Kinder“. Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im HELIOS Klinikum Berlin-Buch hat diese Auszeichnung erhalten. Das Gütesiegel soll allen Eltern auf einen Blick zeigen, welche Kinderklinik in ihrer Nähe eine Klinik mit ausgezeichneten Qualitätsstandards ist. Diese Kliniken müssen strengen Qualitätskriterien hinsichtlich Organisation, räumlicher Einrichtung, technischer wie personeller Ausstattung, fachlicher Qualifikation und Qualitätsmanagement genügen.

HELIOS Klinikum Berlin-Buch
Kontakte im Überblick

Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Telefon. +49 (0)30 94 01-533 45
(Geburtsanmeldung)

Klinik für Kinderchirurgie
Telefon. +49 (0)30 94 01-544 00

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ),
Perinatalzentrum und Fehlbildungszentrum
Kinderschutzambulanz

Telefon- +49 (0)30 94 01-545 00

Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Institutsambulanz

Telefon. +49 (0)30 94 01-554 00

Notfallzentrum mit Rettungsstelle
Telefon. +49 (0)30 94 01-533 33
(Rettungsstelle)

Zentrum für Kinderorthopädie und Kinderneuroorthopädie
Telefon. +49 (0)30 94 01-523 50

HELIOS Elternschule „Haus Kugelrund“
Walter-Friedrich-Str. 4 A
Schlosspark-Passage, 13125 Berlin-Buch
Telefon. +49 (0)30 943 991 46

Poliklinik am HELIOS Klinikum Berlin-Buch
Kinder- und Jugendmedizin
Telefon. +49 (0)30 94 01-551 00

HELIOS Klinikum Berlin-Buch
Schwanebecker Chaussee 50, 13125 Berlin
Telefon. +49 (0)30 9401-0
E-Mail: info.berlin-buch@helios-kliniken.de
www.helios-kliniken.de/berlin-buch

Parkplätze vorhanden. VBB und Buslinie 893: Direkte Anbindung des Klinikums zur S-Bahn Berlin-Buch S2.

Das Jugendamt als Partner an Ihrer Seite


Sollte in der gemeinsamen Beratung festgestellt werden, dass speziellere Hilfen und Angebote zur Hilfe zur Erziehung benötigt werden, so übernimmt das Jugendamt die weitere Koordination und plant mit der Familie und den jeweiligen Trägern (Leistungserbringer) die Hilfe. Hierbei ist zu beachten, dass diese Hilfen nicht direkt bei einem Leistungserbringer angefordert werden können, da Kosten entstehen, die das Jugendamt, sofern die Unterstützung notwendig und geeignet ist, trägt. Die Übernahme von Kosten für eine Hilfe zur Erziehung erfolgt in unterschiedlichem Umfang. Ambulante Hilfen sind kostenfrei!

Das Jugendamt bietet Möglichkeiten für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zur Beratung, Unterstützung und Begleitung. In den Fachdiensten des Amtes werden folgende Dienste für Familien angeboten:

Jugendamt Pankow
Leitung: Anja Krause
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Fax. +49 (0)30 902 95 71 64
Mail: jugendamt@ba-pankow.berlin.de
www.berlin.de/jugendamt-pankow

Postanschrift:
Bezirksamt Pankow von Berlin,
Postfach 730113, 13062 Berlin

Erste Anlaufstellen für Beratungen


Regionale Sozialpädagogische Dienste (RSD)
Die RSD sind eine allgemeine Anlaufstelle für Eltern, Kinder und Jugendlichen bei Erziehungsfragen und familiären Problemen. Ziel ist es, Besonderheiten im unmittelbaren Lebensumfeld von Familien, Kindern und Jugendlichen, Krisen- und Konfliktsituationen von Familien vorzubeugen, zu mindern und zu bewältigen. Dazu gehört auch, bei Bedarf die Zuständigkeit von Spezialdiensten herauszufinden und sie in die Arbeit mit den Familien einzubeziehen.

Region Pankow
Träger: Bezirksamt Pankow
Neue Schönholzer Str. 31, 13187 Berlin
Telefon. +49 (0)30 902 95 23 58
Fax. +49 (0)30 902 95 23 99

Region Prenzlauer Berg
Träger: Bezirksamt Pankow
Fröbelstr. 17, 10405 Berlin
Telefon. +49 (0)30 902 95 36 60
Fax. +49 (0)30 902 95 36 30

Region Weißensee
Träger: Bezirksamt Pankow
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Telefon. +49 (0)30 902 95 76 56
Fax. +49 (0)30 902 95 78 21

Sprechzeiten in allen Regionen:
Di 9.00 – 12.00 Uhr, Do 15.00 – 18.00 Uhr

Eingliederungshilfe für Kinder
und Jugendliche mit Behinderung

Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung. Es wird Hilfe und Unterstützung im Rahmen des SGB XII angeboten.

Rathaus Weißensee – Jugendamt,
Fachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe und Eingliederungshilfe

Träger: Bezirksamt Pankow
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 902 95 – 79 14
Ansprechpartner. Hr. Franke
Sprechzeiten: Di 9.00 – 12.00 Uhr, Do 15.00 – 18.00 Uhr

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD)
Hausbesuch anlässlich der Geburt eines Kindes, Beratung zu sozialen Hilfen und in gesundheitlichen Fragen, zum Kindergeld, Erziehungsgeld, Beantragung von Kita-Plätzen. Präventive Beratung u.a. zur altersentsprechenden Entwicklung des Kindes, zu rechtlichen und sozialen Fragen, Vermittlung von geeigneten Hilfsangeboten, Begleitung in kritischen Lebenslagen. Ein multiprofessionelles Team, bestehend aus Fachärzt(inn)en, Sozialarbeiter(inne)n, Arzthelfer(inne)n und Verwaltungsangestellten untersucht, berät und begleitet

Gesundheitsamt
Träger: Bezirksamt Pankow
Grunowstr. 8-11, 13187 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 902 95 – 29 36/ -28 94
Fax. +49 (0)30 – 902 95 – 29 38
Sprechzeiten: Di 9.00 – 12.00 Uhr, Do 14.00 – 18.00 Uhr

Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung
Träger: Bezirksamt Pankow
Grunowstr. 8-11, 13187 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 902 95 – 28 02/ -28 32
Fax. +49 (0)30 – 902 95 – 28 25
Mail. bfb@ba-pankow.berlin.de
Sprechzeiten: Di 9.00 – 12.00 Uhr, Do 15.00 – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

  • Kostenlose Beratung für vorwiegend körperlich behinderte, krebskranke und chronisch kranke Menschen, deren Angehörige und Helfer.
  • Multiprofessionelles Team – bestehend aus einer Ärztin, Sozialpädagoginnen und Verwaltungsangestellten.
  • Sozialpädagogische Hilfestellung und ggf. Hilfevermittlung bei der Beantragung bestimmter Leistungen (z.B. im Rahmen von Sozialleistungen, bei Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht, Pflegegeld, Stiftungszuwendungen oder zur Verbesserung der Wohnsituation)
  • Sozialpädagogische Stellungnahme im Auftrag von Behörden und Einrichtungen (z.B. Maßnahmen der Eingliederungshilfe).
  • Ärztliche Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag von Behörden (z.B. Gutachten zur Pflegebedürftigkeit für Menschen ohne Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, Stellungnahmen zur Leistungsgewährung bei Krankheit bzw. Behinderung im Rahmen der Sozialgesetzgebung).
  • Beratung von BürgerInnen zu Selbsthilfekontaktstellen, Netzwerken und Organisationen sowie Information zu Einrichtungen, Freizeitangeboten und Veranstaltungen für Menschen mit Behinderungen und Interessierte.
  • Hausbesuche nach Vereinbarung (im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit für den Bezirk Pankow mit den Ortsteilen Pankow, Weißensee und Prenzlauer Berg).

 

Kinder- und Jugendambulanz /
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ)

Angeboten werden insbesondere ärztliche und psychologische Diagnostik, ausführliche Beratung der Eltern, psychologische, (heil-)pädagogische und psychologische Leistungen, medizinisch- therapeutische Einzel- und Gruppentherapie, Auswahl und Anpassung von Hilfsmitteln, Unterstützung bei der Auswahl von Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie therapeutische Begleitung und Integration der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen (freie Trägerschaft).

Kinder- und Jugendambulanz /
Sozialpädiatrisches Zentrum der Lebenshilfe gGmbH

Paul-Robeson-Str. 35, 10439 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 444 06 89
Fax. +49 (0)30 – 444 06 90
Mail. spz.prenzlauerberg@lebenshilfeberlin.de

Kinder- und Jugendambulanz /
Sozialpädiatrisches Zentrum Weißensee der Spastikerhilfe EG

Prenzlauer Allee 90, 10409 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 225 00 – 405 /-406
Mail. sekretariatspz2@spastiker-hilfe.de

Beratungsstelle für Menschen mit Sehbehinderung
Vor allem Eltern von Kindern mit Sehbehinderung finden hier Hilfe bei der Koordinierung zur Förderung Ihres Kindes in Familie, Kindergarten und Schule. Die Beratungsstelle ist die einzige und zentrale Anlaufstelle in Berlin für Menschen mit Sehbehinderung. Sie berät zu allen Fragen zum Umgang und zum Leben mit dieser Behinderung.

Reinickendorfer Str. 60b, 13347 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 90 18 – 452 46
Fax. +49 (0)30 – 90 18 – 452 52
Mail. bfs@ba-mitte.verwalt-berlin.de
Öffnungszeiten (bitte nur mit Termin): Mo – Mi 8.30 – 15.00 Uhr,
Do 8.30 – 17.00 Uhr, Fr 8.30 – 13.00 Uhr

  • Das Arbeitsfeld umfasst u. a.: eine gut verständliche Beratung; Informationen an Augenarzt/-klinik sowie SPZ, Eltern und ErzieherInnen, PädagogInnen; Beratung bezüglich sozialrechtlicher Ansprüche, Kita-Besuch, Beschulungsmöglichkeiten; Vermittlung adäquater Förderung und Betreuung durch spezialisierte Fachkräfte.

 

WIB – Weißenseer Integrationsbetriebe GmbH
Kontakt- und Beratungsstelle
Börnestr. 12, 13086 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 925 38 37
Mail: kbs@wib-verbund.de
www.wib-verbund.de

Offene Beratung zum Thema Arbeit, Beschäftigung und psychische 
Erkrankungen/Suchterkrankungen im ZAP – Zentrum für gesunde Arbeit Pankow
Storkower Str. 158, 10407 Berlin
6. Etage, Raum 612
Sprechzeiten:
Mo 8 – 12 Uhr, Do 16 – 18 Uhr
kontakt@gesunde-arbeit-pankow.de
www.gesunde-arbeit-pankow.de

Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen
(Vermittlung/Berufsbegleitung/ Schulungen/Prävention/Technische Beratung)
Charlottenburger Str. 140,
13086 Berlin
Tel. 030 – 48 49 59-10 /-50
Mail: ifd@wib-verbund.de
www.wib-verbund.de

Allgemeine Förderung für junge Menschen und Familien


Der Fachdienst 1 – Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien bietet Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten, sich außerhalb von Schule und Familie zu erproben und zu entfalten. In Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen des Bezirkes Pankow finden sie ein vielfältiges Angebot von Freizeitaktivitäten, die von Sport, kreativen Kursen bis hin zu politischer Bildung vieles bieten, wo sich Kinder und Jugendliche einbringen und engagieren können.

Koordinatorin: Fr. Schröder
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 902 95 – 72 63
Fax. +49 (0)30 902 95 72 78
www.berlin.de/jugendamt-pankow

Neben der Jugendarbeit ist der Fachdienst 1 auch für die Förderung der Familien im Bezirk zuständig. Familienzentren und Familientreff- punkte im Bezirk richten sich insbesondere an werdende Eltern und Familien mit jungen Kindern und bieten ihnen neben Begegnung und Austausch im Familiencafé auch Beratungsangebote, Vorträge zu verschiedenen Themen (Gesundheit, Kindererziehung) oder Angebote zur Freizeitgestaltung an.

Familienförderung
Koordination: Herr Schau
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90 295 – 73 54
Fax: 030 – 90 295 – 72 78
jens.schau@ba-pankow.berlin.de
www.berlin.de/jugendamt-pankow

Adressen und Kontaktdaten von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Familienzentren und Sportvereinen finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter “Familie, Freizeit, Sport, Spiele und Kultur“.

Jugendsozialarbeit


Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (Quelle: SGB VIII, § 13 Absatz 1)

Arbeitsfelder der Jugendsozialarbeit sind: Beratung, Hilfen am Übergang von der Schule in den Beruf, mobile Jugendarbeit/Streetwork, aufsuchende Jugendsozialarbeit, schulbezogene Jugendsozialarbeit. Zielgruppen der Jugendsozialarbeit sind sozial benachteiligte und individuell Beeinträchtigte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.

Mobile Jugendsozialarbeit
Sozialpädagogische Fachkräfte suchen den Kontakt zur Zielgruppe mit den Methoden der aufsuchenden Straßensozialarbeit an Treffpunkten junger Menschen im öffentlichen Raum. Durch Gruppenangebote bzw. individuelle Beratung und Begleitung werden Angebote zur sozialen Integration bereitgestellt oder bei individuellen Problemlagen Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Schulbezogene Jugendsozialarbeit
Sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten mit Methoden der Sozialarbeit in ausgewählten Schulen und stellen das Bindeglied zur Jugendhilfe dar. Dabei leisten sie bedarfsbezogene Gruppenangebote in Abstimmung mit der Schulleitung sowie individuelle Beratung und Begleitung für SchülerInnen, die in besonderem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.

Jugendsozialarbeit
Koordination: Hr. Schau
Berliner Allee 252-260
13088 Berlin
Tel. 030 – 90 295 – 73 54
Fax: 030 – 90 295 – 72 78
jens.schau@ba-pankow.berlin.de
www.berlin.de/jugendamt-pankow

Jugendberufshilfe / Beratung


Leistungsspektrum:
Beratung, Begleitung, Leistungen für Menschen am Übergang Schule-Ausbildung-Beruf. Die Jugendberufsagentur Berlin (JBA Berlin) soll Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung und Beschäftigung bringen und damit eine aktive Teilhabe am Arbeitsleben und der Gesellschaft ermöglichen. Die Wege in die Arbeitswelt sollen dabei so gestaltet werden, dass sich allen Jugendlichen gute und nach- haltige Zukunftsperspektiven eröffnen.

In der Jugendberufsagentur kooperiert das Jugendamt mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Nord, dem Jobcenter Pankow und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Jugendberufshilfeberatung in der
Jugendberufsagentur Pankow
Storkower Str. 133, 10407 Berlin
Koordination: Fr. Struck
Tel. 030 – 90 295 – 44 50
www.jba-berlin.de

Fachcontrolling
Berliner Allee 252-260
13088 Berlin
Koordination: Hr. Rohling
Tel. 030 – 90 295 – 72 66
www.berlin.de/jugendamt-pankow

Kindschaftsrecht


Zum Fachdienst gehören die Bereiche Vormundschaft, Beistandschaft, Beurkundung, Unterhaltsvorschuss und Bundeselterngeld. Hier werden Vormundschaften und Pflegeschaften für minderjährige Kinder und Jugendliche, Beistandschaften zur Feststellung der Vaterschaft geführt und/oder Unterhaltsansprüche von Kindern und Jugendlichen geltend gemacht. Die Unterhaltsvorschussstelle gewährt zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Bei Gewährung von Leistungen nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG), Pflegeschaften, Unterhaltsangelegenheiten sind Sie hier richtig:

Fachdienstleiter: Hr. Kopischke
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Telefon. +49 (0)30 902 95 73 31
Fax. +49 (0)30 902 95 74 77

Adressen und Kontaktdaten von Initiativen, die sich im Bereich Hilfen zur Erziehung engagieren, finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter „Hilfen zur Erziehung“.


Ein Beratungsangebot zum Thema Kindschaftsrecht erhalten Sie zudem bei
SHIA e.V.
Träger: SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA e.V.)
Rudolf-Schwarz-Str. 31
10407 Berlin
Mail: kontakt@shia-berlin.de
www.shia-berlin.de
Ansprechpartnerin
: Jessica Albrecht
Tel. 030 – 42 85 16 10
Mail: jessica.albrecht@shia-berlin.de

  • Beratung für alleinerziehende Mütter und Väter bei Fragen im Zusammenhang mit dem Umgangs- und Sorgerecht (alleinige elterliche Sorge, Sorgeerklärung, Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge);
  • Forum Umgangsrecht, Forum Sorgerecht;
  • Informationsveranstaltungen, Rechtsberatung zum Familienrecht

Kinderärzte im Netz finden


Das neue Internet-Angebot rund um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bietet eine direkte Verbindung zu Ihrem Kinder- und Jugendarzt. Darüber hinaus gibt es Informationen über Kinder- und Jugendkrankheiten zahlreiche Tipps rund um die Entwicklung Ihrer Kinder, Bilder, Videos, Interaktionen und eine eigene Rubrik „KIDS CORNER“ für Ihre Kinder.

Zu erreichen ist das Portal unter www.kinderaerzte-im-netz.de.

Außerdem finden Sie zahlreiche Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin auch in unserem Adressverzeichnis unter „Ärzteverzeichnis“.

Der Elternratgeber


Umfassende Informationen zu diesen Themen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft www.berlin.de/sen/familie. Sie können ihn sich als PDF-Datei herunterladen.

Ziel ist die Handlungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung durch individuelle Förderung zu verbessern. Kinder und Jugendliche und deren Familien werden in ihren Lebenssituationen begleitet, um ihre Kompetenzen zu fördern und ihre persönlichen Ressourcen zu stärken.

Es gibt auch einen Wegweiser für Menschen mit Behinderungen in Pankow. Dieser kann angefordert werden im Rathaus Pankow beim:

Beauftragter für Menschen mit Behinderung
Bezirksamt Pankow

Ansprechpartner: Detlef Thormann
Breite Str. 24a-26, 13187 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 902 95 – 27 40
Fax. +49 (0)30 – 902 95 – 22 30
Mail. detlef.thormann@ba-pankow.berlin.de

Psychologischer Dienst


Wenn in der Familie Erziehungsprobleme und Konflikte auftauchen, wenn Eltern und Kinder nicht mehr miteinander reden können, dann ist hier die richtige Anlaufstelle. Dabei ist es für alle Beteiligten wichtig zu wissen, dass die Probleme noch nicht zu richtigen Krisen geworden sein müssen. Das Bewusstsein, dass sich Dinge verändert haben und sie nicht alleine den Weg aus der Situation herausfinden, kann auch Grund sein, sich an den Fachdienst 3 zu wenden. Die Hilfe wird kostenlos angeboten und die Beratung unterliegt dem Datenschutz. Gemeinsam wird entschieden, wie weiter verfahren wird. Der Fachdienst 3 verfügt über Adressen und Kontakte, bei denen weitere Unterstützung möglich ist. Jeder in einer Familie oder familienähnlichen Situation kann sich dorthin wenden, telefonisch oder während der Sprechzeiten.

Sprechzeiten: Di 9 – 12 Uhr und Do 15 – 18 Uhr
für Anmeldungen Termine nach Vereinbarung
Tel. 030 – 90295 36 22

Erziehungs- und Familienberatung des Jugendamtes Pankow:

Region Pankow
Neue Schönholzer Str. 35, 13187 Berlin
Tel. 030 – 90295 27 50
Fax: 030 – 90295 27 53

Nebenstelle Karow/Buch
Franz-Schmidt-Str. 8-10, 13125 Berlin
Tel. 030 – 94 79 37 94
Fax: 030 – 91 20 22 34

Region Prenzlauer Berg
Fröbelstr. 17, Haus 5, 10405 Berlin
Tel. 030 – 90295 36 22
Fax: 030 – 90295 36 51

Region Weißensee
Amalienstr. 8, 13086 Berlin
Tel. 030 – 90295 83 31
Fax: 030 – 90295 83 38


Erziehungs- und Familienberatung in freier Trägerschaft:

Immanuel Beratung Pankow
Familienberatung
Borkumstr. 22, 13189 Berlin
Tel. 030 – 473 39 20
Fax: 030 – 473 39 21
Mail: familienberatung.pankow@immanuel.de

Immanuel Beratung Helmholtzplatz
Familienberatung
Dunckerstr. 10, 10437 Berlin
Tel. 030 – 445 08 91
Fax: 030 – 44 73 84 76
Mail: familienberatung.helmholtzplatz@immanuel.de

Sprechzeiten: Di 9 – 12 Uhr und Do 15 – 18 Uhr
Termine nach vorheriger Vereinbarung

Familienförderung und Angebote


Sie haben es vielleicht schon bemerkt, wir haben den Familienwegweiser ordentlich auf den Kopf gestellt, sortiert, aktualisiert und umstrukturiert. Das merken Sie z.B. an diesem neuen Kapitel FAMILIENFÖRDERUNG. In übersichtlicher Form sind hier viele Angebote für klein und groß, jung und alt sowie Zugezogene zusammengefasst.

Familienzentren sind Orte der Begegnung, Bildung, Beratung und Freizeit, insbesondere für Familien mit kleinen Kindern (0-6 Jahre). Neben einem Elterncafé werden in der Regel vielfältige Bildungsangebote organisiert, die sich um Fragen der Erziehung, praktische Alltagstipps und typische Fragestellungen von Eltern mit kleinen Kindern drehen. Niedrigschwellige Elternberatung ist fester Bestandteil der Angebote von Familienzentren, Angebote zur Freizeitgestaltung mit kleinen Kindern gehören ebenfalls zu den Angeboten der Familienzentren. Die Räume können teilweise für selbst organisierte Veranstaltungen und Feste genutzt werden. Die Einrichtungen der Familienförderung können Eltern dabei unterstützen, Ansprechpartner oder spezialisierte Angebote im Sozialraum/Bezirk zu vermitteln.

Familientreffpunkte organisieren Angebote der Familienbegegnung, -bildung, -beratung und -freizeit. In der Regel wird nur ein Teil der Angebote eines Familienzentrums vorgehalten.

Kinderfreizeiteinrichtungen bieten teilweise Angebote der Familienbegegnung, -bildung, -beratung und -freizeit im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit

Im Adressverzeichnis finden Sie Adressen der Stadtteilzentren und Einrichtungen mit Angeboten für die ganze Familie in Pankow – und zwar unter „Familienförderung“.

Fachdienst Kindertagesbetreuung


Der Fachbereich 5 arbeitet in drei Arbeitsgruppen (AG). Eine AG trägt Verantwortung für die Gutscheinerstellung in der Kindertagesbetreuung (Kitas und Kindertagespflege) und im Hort. Eine weitere AG für bestehende Gutscheine und Betreuungsverträge. Die dritte AG befasst sich mit der Fachberatung, der bezirklichen Steuerung, Planung, Platzvermittlung und Fachkoordination im Bereich der Kindertagesbetreuung/Tagespflege.

Kindertagesbetreuung – Fachbereich 5
Fröbelstr. 17, Haus 4, 10405 Berlin
Mail  kindertagesbetreuung@ba-pankow.berlin.de
www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/

Angebote für Ein-Eltern-Familien und Alleinerziehende


SelbstHilfeinitiative Alleinerziehender (SHiA) e.V.
Rudolf-Schwarz-Str. 31, 10407 Berlin
Telefon./Fax. +49 (0)30 – 425 11 86
www.shia-berlin.de
Ansprechpartnerin: Dr. Martina Krause
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 10.00 – 15.00 Uhr, Mi 12.00 – 17.00 Uhr,
Fr 10.00 – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung

  • Kurse und Gruppen zur Alltagsbewältigung und Erziehung: Reihe „Familienalltag bewusst gestalten – Impulse und Diskussion“, Erziehungsberatung, Forum Umgangsrecht, Sonntagsfrühstück als offener Treff, Workshops, Informationsveranstaltungen, Wochenendreisen mit Seminar (Kontakttelefon. +49 (0)30 – 425 11 86) // Freizeitaktivitäten („Wohlfühlsamstag“, Feste)
  • Sozialberatung zu Leistungen nach dem SGBII, Unterhaltsvorschuss, Kindesunterhalt, Kindergeld, Kinderzuschlag, Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, zum Kindschaftsrecht z.B. Umgangs- und Sorgerecht, zu Leistungen und Antragsmodalitäten der Stiftung „Hilfe für die Familie“ sowie Unterstützung bei der Formulierung von Widersprüchen (Kontakttelefon. +49 (0)30 – 42 85 16 10)
  • Rechtsberatung zum Straf-, Miet- und Aufenthaltsrecht sowie zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz; zum Sozial-, Zivil- und Arbeitsrecht und zum Familienrecht (Kontakttelefon. +49 (0)30 – 425 11 86)
  • Beratung zu Erziehungsfragen (Kontakt: 030 – 425 11 68)
  • Psychologische Beratung (nicht nur) in Krisen und Konfliktsituationen, Coaching und Mediation (Kontakttelefon. +49 (0)30 – 425 11 86)
  • Beratung zu Berufs- und Bildungswegen in Kooperation mit LernLaden Pankow (Kontakttelefon. +49 (0)30 425 11 86)
  • Beratung zu Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung außerhalb der Kita- und Hortöffnungszeiten (Kontakttelefon. +49 (0)30 – 42 80 09 01)
  • Mediation (Kontakt: 030 – 425 11 86)

 

Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)

Hasenheide 70, 10967 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 695 97 86
Fax. +49 (0)30 – 69 59 78 77
kontakt@vamv.de
www.vamv.de
www.facebook.com/VAMV.Bundesverband

 

VAMV Landesverband Berlin
Seelingstr. 13, 14059 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 851 51 20
www.vamv-berlin.de
Ansprechpartnerin: Elisabeth Küppers

  • Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) setzt sich politisch für die Gleichstellung beziehungsweise gegen die Benachteiligung dieser Familienform ein und berät professionell bei Fragen zum Thema Unterhalt, Umgangsregelung, Beziehung zum anderen Elternteil, Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Telefonische Beratung Mo, Di, Do von 10 – 14 Uhr, Mi 15 – 17 Uhr. Im VAMV können Sie sich beraten, informieren, Kontakte knüpfen oder sich engagieren. Ob schon in der Schwangerschaft und/oder nach einer Trennung/ Scheidung, ob in Gruppenangeboten, Mediationen, Elternkursen oder persönlichen Beratungen, wir gehen auf vielfältige Weise auf Ihr Anliegen ein. Näheres zu unseren Angeboten können Sie unserer Homepage entnehmen: www.vamv-berlin.de

Einzelfallhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung


SEHstern e.V.
Parkstr. 66, 13086 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 96 06 66 99 – 0
Fax. +49 (0)30 – 96 06 66 99 – 27
Mail: info@sehstern-ev.de
www.sehstern-ev.de

  • Einzelfallhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung. / (Ansprechpartnerin: Fr. Naumann // Mail. neumann@ sehstern-ev.de)
  • Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung. / (Ansprechpartnerin: Fr. Tönnißen, Mail. toennissen@sehstern-ev.de)

 

Berliner Starthilfe e.V.
Neumannstr. 13, 13189 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 444 30 35
Mail: sekretariat@berlinerstarthilfe.de
www.berlinerstarthilfe.de

  • Sozialtherapeutische und sozialpädagogische Betreuung auch für Mütter/Väter mit Lernschwierigkeiten und deren Kinder.

Weitere Träger finden Sie in der Broschüre auf Seite 66.

Das Recht der Eltern


Vaterschaftsanerkennung, Umgangsrecht und Sorgerecht
Verheiratete Elternpaare bekommen automatisch bei der Geburt des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht eingetragen. Nicht verheiratete Eltern müssen die Vaterschaft anerkennen lassen, verweigert der Vater die Anerkennung, so kann sie gerichtlich festgestellt werden. Dafür zuständig ist im Jugendamt Pankow der Fachdienst 2.

Die Anerkennung der Vaterschaft eröffnet dem Vater im Rahmen des seit 1998 geltenden Kindschaftsrechts den regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Anerkennung der Vaterschaft eröffnet dem Kind Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch gilt zeitweise auch für die betreuende Mutter. Das Umgangsrecht ist nicht zu verwechseln mit dem gemeinsamen Sorgerecht. Auch unverheiratete Paare haben die Möglichkeit, ein gemeinsames Sorgerecht eintragen zu lassen. Damit verbunden ist das gleichberechtigte Recht beider Elternteile, alle wichtigen Entscheidungen auch juristisch für das Kind gemeinsam zu treffen, d.h. alle Entscheidungen über Kita, Schule, ärztliche Untersuchungen etc. werden verpflichtend von beiden Elternteilen getroffen und sind bei gemeinsamem Sorgerecht auch nur bei gemeinsamer Unterzeichnung gültig.  Bei Fragen zu Sorgerecht und Unterhalt sollten Sie eine Beratungsstelle kontaktieren, da das sehr komplizierte Sachverhalte sind, die Sie vor der Unterzeichnung klären sollten.

Folgende Unterlagen sind bei der Vaterschaftsanerkennung mitzubringen:

Anerkennung vor der Geburt
► von der Mutter: Personalausweis, Mutterpass
► vom Vater: Geburtskurkunde und gültiger Personalausweis.
Anerkennung nach der Geburt zusätzlich:
► Geburtsurkunde des Kindes

Im Rahmen eines Antrags auf gemeinsames Sorgerecht – auch im Jugendamt Fachdienst 2 Kindschaftsrecht,  nicht im Standesamt und auch nicht bei Eintragung der Geburt möglich – müssen beide Elternteile gemeinsam eine Erklärung hierzu abgeben. Für Beratung und Erklärungsabgabe wird gebeten, im Fachdienst 2 unter der folgenden Rufnummer nachzufragen oder in die Sprechstunden zu kommen.
Sprechstunden: Di  9 – 13 Uhr und Do 14 – 18 Uhr

Bezirksamt Pankow von Berlin
Jugendamt Fachdienst 2 – Kindschaftsrecht
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90295  73 31
Fax: 030 – 90295 74 77

 

Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft

Unterhalt
Eltern, bei denen das Kind aufwächst, sorgen für seinen Unterhalt in Form von Pflege, Betreuung und Erziehung. Im Trennungsfall der Eltern muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht regelmäßig lebt in finanzieller Form Unterhalt leisten. Dabei sind nicht-eheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt. Die Höhe des Unterhaltes errechnet sich einkommensabhängig und staffelt sich mit dem Alter des Kindes. Als Richtlinie für die Höhe der Unterhaltsleistung gilt die Düsseldorfer Tabelle. (u.a. www.vamv-brandenburg.de/download/LEITLINIEN_2015.pdf).

Unterhaltsvorschuss
Für allein lebende Eltern, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt oder nur in Teilen beziehen, besteht die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beziehen. Seit dem 01.01.2017 erhalten Alleinerziehende diesen bis zur Volljährigkeit des Kindes, die bisherige Höchstbezugsdauer wurde aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres gilt die Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II Bezug, eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto pro Monat erzielen muss. Der Unterhaltsvorschuss beträgt vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019 für Kinder bis unter 6 Jahren 160 Euro, für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 212 Euro und für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 282 Euro. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis unter 6 Jahren 150 Euro, für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 202 Euro und für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 272 Euro. Auf den Unterhaltsvorschuss werden Unterhaltszahlungen und unterhaltsrelevante Zahlungen sowie Waisenbezüge angerechnet. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle des Jugendamtes:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Jugendamt – Unterhaltsvorschussstelle
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90295 – 79 60
Fax: 030 – 90295 – 74 77

Was müssen Sie mitbringen, wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen wollen (auf Wunsch sind Ihnen die Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstelle beim Ausfüllen des Antrags behilflich).
► Ausweis und Pass (sofern vorhanden, auch von den Kindern)
► Aufenthaltserlaubnis
► Geburtsurkunde des Kindes
► Vaterschaftsanerkennung
► Lohnsteuerkarte bei getrennt Lebenden
► Scheidungsurteil, sofern vorhanden
► Meldebestätigung
► Bewilligungsbescheid vom JobCenter, sofern vorhanden
► ggf. Bescheid über Waisenbezüge
► Unterhaltstitel

Beistandschaft
Wenn alleinerziehende Eltern Schwierigkeiten dabei haben, die Höhe der Unterhaltspflicht des anderen Elternteils festzustellen bzw. ihn zu bekommen, so besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt eine Beistandschaft zu beantragen. Damit übernimmt das Jugendamt die Aufgabe, die dafür notwendigen administrativen und wenn notwendig juristische Schritte einzuleiten. Auch nach ihrem 18. Geburtstag können unterhaltsberechtigte junge Menschen hier noch bis zu ihrem 21. Lebensjahr Rat und Unterstützung bekommen.

Bezirksamt Pankow von Pankow
Jugendamt Fachdienst 2 – Kindschaftsrecht
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90 295 – 73 31
Fax: 030 – 90 295 – 74 77

Angebote für Mutter-Kind-Gruppen


Familientreffpunkt Anna
Schönhauser Str. 41, 13158 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 477 53 27 50
www.skf-berlin.de
Ansprechpartnerin: Fr. Schumacher, Fr. Siedersleben

  • Angebote: allgemeine soziale Beratung für Frauen: z.B. zu Erziehung und Partnerschaft, Konfliktsituationen, (beruflicher) Neuorientierung, bei finanziellen Notlagen, Vermittlung von Erholungsmöglichkeiten für alleinerziehende Mütter, etc. Alle Beratungen sind kostenlos, vertraulich, anonym, unabhängig ethnischer Herkunft und Konfession. Eltern-Kind-Gruppen: offener Treff (0 – 6 Jahre) mit Musikgarten, Babymassage, Piklerkurs, Eltern-Kind-Gruppe für Kinder mit Beeinträchtigungen (0 – 3 Jahre), Familienhebammensprechstunde. Unsere Angebote sind kostenfrei!

 

Familientreff Log In
Träger: casablanca gGmbH
Pistoriusstr. 108a, 13086 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 927 94 32 91
log-in@g-casablanca.de
www.g-casablanca.de

  • Angebote: Elterncafe, Eltern-Kind-Spielgruppen, Hausaufgabenhilfe, Nachbarschaftsfeste, kostenlose Beratung zu Erziehungsfragen, Miete, Sozialrecht, Kita uvm. Offen für alle.

Rund ums Wohnen


Da gibt es die prunkvollen Villen im grünen Alt-Pankow, ruhige Stadtrandlage in den äußeren Ortsteilen und modernes und aufregendes Wohnen in Prenzlauer Berg.

Hier lässt man sich gerne nieder. Egal, in welchem Ortsteil des Großbezirks Pankow man schaut, hier findet man die unterschiedlichsten Baustile, die sich zu einer modernen und familienfreundlichen Wohngegend verbunden haben. Ob Gründerzeitquartiere, schmucke Siedlungen aus den 20er & 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts oder moderne Wohnhäuser und -anlagen, die in den letzten Jahren entstanden und momentan entstehen, bieten den Pankowern und Neupankower ein Zuhause.

Familienfreundliches Wohnen. Junge Familien haben sich inzwischen im Bezirk die vielfältigsten Lebensräume erobert. Sie schauen dabei nicht nur auf die Größe und Bezahlbarkeit, sondern prüfen auch das Umfeld. Ist ein Spielplatz in der Nähe? Haben die Kinder ausreichend Platz um zu spielen und herumzutoben? Gibt es eine Kita in der Nähe? Wie weit ist es bis zur nächsten Schule? Ist der künftige Schulweg sicher? Und wie sieht die Infrastruktur aus? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten? Eine gute Verbindung zum öffentlichen Nahverkehr und, und, und. All diese Fakten spielen eine wesentliche Rolle bei der Wahl des Wohnortes. Denn ein verlässliches Netzwerk und eine gut ausgebaute Infrastruktur sind wichtig, um den Alltag mit Kind, Haushalt und Beruf zu bewältigen.

Unterstützung bei der Suche. Die Pankower Wohnungsunternehmen, Immobilienbüros und Makler helfen bei der Suche nach der passenden Wohnung oder dem Wunschhaus.

Adressen und Kontaktdaten von Pankower Wohnungsunternehmen und Maklern finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter „Rund ums Wohnen“.

Angebote für (werdende) Väter


Für Väter, die sich schon vor der Geburt auf ihre Vaterschaft vorbereiten und die gerne Angebote mit ihren Kindern wahrnehmen wollen, gibt es nur wenig auf sie Zugeschnittenes. Geburtsvorbereitungskurse sind in der Regel auf die Bedürfnisse der werdenden Mutter und auf Paare ausgerichtet. Väter, die ganz eigene Fragen beantwortet haben möchten, finden wenige Anlaufstellen zur Beratung und zur Vorbereitung. Auch nach der Geburt gibt es wenige Angebote, die auf Väter mit ihren Kindern zugeschnitten sind. Für Väter, die gerne Eltern-Kind-Kurse wahrnehmen wollen und gleichzeitig die Möglichkeit zum Austausch über Fragen der Vaterschaft suchen, bieten das Väterzentrum Berlin und die Supervisionspraxis _wortraum_ spezielle, auf sie zugeschnittene Kurse, Beratungen und Treffpunkte an.

Väterzentrum Berlin
Marienburger Str. 28, 10405 Berlin
Telefon. +49 (0)30 28 38 98 61
www.vaeterzentrum-berlin.de
Ansprechpartner: Hr. Schäfer, Hr. Schulte
Telefonsprechzeiten: Di 16.00 – 18.00 Uhr, Mi 11.00 -13.00 Uhr, Do 16.00 – 18.00 Uhr
Das Väterzentrum unterstützt die aktive und engagierte Vaterschaft, indem es Väter in allen familiären Situationen fördert, informiert, vernetzt und berät.

  • Angebote: Papaladen, Papa-Café für Väter in Elternzeit, Kurse für Väter, Familienbrunch, Erlebnisnachmittag für Väter und Kinder, Vater-Kind-Reisen, Beratung für Väter nach Vereinbarung, Rechtsberatung, Vätergruppe „Vom Kind getrennt – Stark und verantwortlich.“, Elternzeitberatung, Kinderarztsprechstunde, Ernährungsberatung.

 

wortraum_ Praxis für Supervision
Görschstr. 12, 13187 Berlin
Telefon. +49 (0)30 46 72 51 17
Telefon. +49 (0)178 401 78 92
www.wortraum-berlin.de
Ansprechpartner: Andreas Gerts

  • Supervision und Beratung, Coaching, Familientherapie, Mediation, Umgangspflegschaften; besondere Angebote für Väter: Elternkurse nach Starke Eltern – Starke Kinder®, offene Väterberatung „ViPa – Väter in Pankow“, Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter in Zusammenarbeit mit Hebammen, Vater-Kind-Kalenderprojekt „Zusammen wachsen. Väter und ihre Kinder.“

 

Geburtsvorbereitung für Paare Geburtshaus Pankow
Kreuzstr. 17 a, 13187 Berlin
Telefon. +49 (0)30 49 91 05 55
www.geburtshauspankow.de
Kursleiter: Matthias Prüfer

  • Geburtsvorbereitung, u.a. Rückbildung

 

Angebote für Väter im Familienzentrum Pankow
Schönholzer Str. 10, 13187 Berlin
Telefon. +49 (0)30 499 87 09 00
www.stz-pankow.de
Ansprechpartnerin. Fr. Freigang

  • Einzelcoaching und Crash-Kurs-Geburtsvorbereitung für (werdende) Väter, Themenvortrag für (werdende) Väter „Vater sein von Anfang an“, Vater-Kind-Brunch. Die Kurse finden in Kooperation mit _wortraum_ statt. Genaue Infos finden Sie auf der Webseite unter „Unsere Angebote/Eltern und Kinder/Speziell für Väter“.

Freizeit, Sport, Spiel und Kultur


Ständig gibt es etwas Neues zu entdecken und lieb gewonnene Traditionen finden Jahr für Jahr eine Fortsetzung: Veranstaltungen, Aktionen und Projekte rund um Spiel, Sport und Kultur bereichern das Leben im Bezirk.

Ein vielfältiges Angebot. Auf zahlreichen Abenteuer- und Aktivspielplätzen sowie in Indoorspielplätzen kann getobt werden. Kinder- und Puppentheater faszinieren mit lustigen und nachdenklichen Stücken. Das MACHmit! Museum für Kinder lockt mit abwechslungsreichen Ausstellungen, Aktionen zum Mitmachen und Begreifen und in der Jugendkunstschule kommen kleine Künstler ganz groß raus.

Sein Talent entdecken. In Pankow kann man sich sogar Spiele und Spielzeug ausleihen – und zwar beim Verein „Fördern durch Spielmittel e.V.“. In der Ludothek gibt es von der Krabbeldecke übers Holzspielzeug bis zur Kinderküche – alles, was das Kinderherz begehrt. In unzähligen Galerien lassen sich Werke bekannter und unbekannter Künstlerinnen und Künstler entdecken. Auch Werke der Kleinsten lassen sich in der Klax Kinderkunstgalerie bewundern.

Sport macht Spaß. Wer Spaß am Bewegen hat, kommt bei der Vielzahl von sportlichen Angebote voll auf seine Kosten. Ob beim Sportverein Pfeffersport e.V., den Karower Dachsen oder bei anderen Sportgruppen, hier gibt es Angebote für die Jüngsten, aber auch für die ganze Familie. Infos zu einzelnen Angeboten finden Sie auch im Internet unter www.bezirkssportbund-berlinpankow.de.

Adressen von Freizeit- und Kultureinrichtungen finden Sie auch in unserem Adressverzeichnis unter „Familie, Freizeit, Sport, Spiele und Kultur“.

Regionaler Sozialpädagogischer Dienst / Jugendberatung des Jugendamtes Pankow


Der Regionale Sozialpädagogische Dienst/Jugendberatung (RSD/JUB) ist der Basisdienst des Jugendamtes. Er ist eine allgemeine Anlaufstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche bei Erziehungsfragen und familiären Problemen. Der RSD/JUB hat unterschiedliche Aufgaben, die das Ziel haben, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie vor Gefahren zu schützen und die Erziehenden zu beraten und zu unterstützen. Hier finden Kinder, Jugendliche, Eltern, Familien und alle, die Interesse am Leben und Alltag von jungen Menschen haben, AnsprechpartnerInnen. Anlass für Kontakte können nahezu alle Probleme und Fragen sein, die in Familien auftreten. Ziel ist, Krisen- und Konfliktsituationen von Familien vorzubeugen, zu mindern und zu bewältigen. Dazu gehört auch, die Zuständigkeit von Spezialdiensten herausfinden und sie in die Arbeit mit den Familien einzubeziehen. Im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst arbeiten SozialarbeiterInnen.

Der Sozialpädagogische Dienst/Jugendberatung des Jugendamtes Pankow arbeitet in drei Regionen.

Öffentliche Sprechzeiten: Di 9 – 12 Uhr, Do 15 – 18 Uhr
Die Geschäftsstellen der Regionen (siehe Kontaktdaten) sind telefonisch erreichbar: Mo – Mi 9 – 14.30 Uhr,
Do 13 – 18 Uhr, Fr 9 – 13 Uhr. In Krisenfällen erreichen Sie die MitarbeiterInnen von Mo – Fr 8 – 18 Uhr unter
Tel. 030 – 90 295 – 55 55.

Die Berliner Hotline – Kinderschutz ist rund um die Uhr erreichbar unter
Tel. 030 – 61 00 66.

Region Pankow
Neue Schönholzer Str. 35, 13187 Berlin
Tel. 030 – 90295 23 58

Region Prenzlauer Berg
Fröbelstr. 17, Haus 5, 10405 Berlin
Tel. 030 – 90295 36 60

Region Weißensee
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90295 71 01

Ergänzender Sozialdienst
Berliner Allee 252-260, 13088 ­Berlin
Tel. 030 – 90295 76 26

Das Jugendamt Pankow arbeitet im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) partnerschaftlich – insbesondere mit Einrichtungen und Diensten anerkannter freier Träger der Jugendhilfe – zusammen. Diese Träger erbringen Leistungen nach dem KJHG im Bereich Beratung, ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen. Voraussetzung für die Hilfe ist die Feststellung des Bedarfes und eine an der Notwendigkeit ausgerichtete Planung der Hilfe.

    • Fachcontrolling Hilfe zur Erziehung
    • Pflegekinderdienst
    • zentrales Beschwerdemanagement der Fachdienste 3 und den RSD/JUB
    • Fachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe und Eingliederungshilfe
    • Jugendgerichtshilfe

Adressen und Kontaktdaten von Initiativen, die sich im Bereich Hilfen zur Erziehung engagieren, finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter „Beratung, Hilfe und Unterstützung“.

Den Windeln entwachsen – rund ums Kleinkind


Kitas sind Bildungseinrichtungen und fördern die Entwicklung Ihres Kindes in einer prägenden Phase. Deshalb gilt in der Bildungsarbeit der Kita der Grundsatz, gleiche Bedingungen für alle Kinder zu schaffen.

Kitaplatz für alle. Das Land Berlin hat sich zur Aufgabe gemacht, den Anspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab dem 1, Geburtstag bis zur Einschulung zu gewährleisten. Auch jüngere Kinder haben einen Betreuungsanspruch, wenn die Eltern berufstätig oder in Ausbildung / Studium sind. Genauso können aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen Kinder in einer Kita oder Tagespflegestelle betreut werden.

Bildung darf nichts kosten. Die Kostenbeteiligung für die Kindertagesbetreuung ist in Berlin schrittweise abgeschafft worden. Seit dem 01.08.2018 ist der Besuch einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle für alle Kinder ab Betreuungsbeginn kostenfrei. Nur den Verpflegungsanteil von zurzeit 23 Euro müssen Eltern weiterhin bezahlen. Wenn ein gültiger berlinpass-BuT vorgelegt wird, sind für das Mittagessen monatlich nur 20 Euro zu zahlen. Familien, die ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) beantragen und den berlinpass-BuT erhalten. Kosten für Ausflüge und Kitafahrten können dadurch sogar entfallen.

Betreuung und mehr. In dieser Rubrik geht es hauptsächlich um Kitas der verschiedensten Träger, Kindertagespflege, ergänzende Tagesbetreuung, Familienzentren, sowie Freizeitangebote für Familien mit Kleinkindern. Sie erhalten einen Überblick über wichtige Adressen und Einrichtungen und können nachlesen, wohin und an wen Sie sich bei speziellen Fragen wenden können.