Frühe Hilfen – was ist das?


Säuglinge und Kleinkinder sind besonders verletzlich und deshalb in hohem Maße auf die Fürsorge ihrer Eltern oder anderer Pflegepersonen angewiesen. „Frühe Hilfen“, so nennt man lokale und regionale Unterstützungssysteme für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Frühe Hilfen sind zeitnahe Hilfen, die vor allem auf multiprofessioneller Kooperation basieren, aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit einbeziehen.

Zielgruppe Früher Hilfen sind Familien, bei denen hohe Belastungen und/oder Risiken für das Kindeswohl bestehen. Es können beispielsweise medizinische Ursachen vorliegen  (z.B. Frühgeburt, Stoffwechselstörungen), bei denen Risiken im Hinblick auf einen gesunden Entwicklungsverlauf bestehen. Gleichermaßen können aber auch frühe Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern (z.B. Regulationsstörungen, Schreibabys) oder außergewöhnliche Entwicklungsbelastungen bzw. Belastungen in der Familie (etwa bei Problemen in der Paarbeziehung, bei Trennung oder Gewalt) vorhanden sein. Auch Familien mit einer dichten Geschwisterfolge (unter zwei Jahren) und mehr als drei Kindern im Alter bis zu fünf Jahren gehören zur Zielgruppe Früher Hilfen, wie nicht zuletzt auch Familien mit sozialen Belastungen durch Armut, unzureichende Wohnbedingungen, durch das Leben in sozialen Brennpunkten oder in sozialer Isolation.

Seit dem Jahr 2010 arbeiten Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe  daran, die Angebote für Pankower Familien bedarfsgerechter zu gestalten. Über verschiedene Formen des fachlichen Austausches und der Kooperation (Arbeitsgruppen, gemeinsame Fachtage und Netzwerktreffen) wird seither eine intensive Zusammenarbeit ermöglicht, die letztlich darauf gerichtet ist, eine wirksame Vernetzung von Hilfen und Angeboten im sozialen Umfeld der Pankower Familien zu gewährleisten.

Ansprechpartnerin für Fragen rund um das „Netzwerk Frühe Hilfen Pankow“:

Marion Sperber, Koordinatorin Frühe Hilfen
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Jugend und Facility Management
Berliner Allee 252-260, Zi. 124, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90295 74 40
Fax: 030 – 90295 78 16
fruehehilfen@ba-pankow.berlin.de

 

Die Struktur und Ansprechpartner*innen der Frühen Hilfen Pankow

Aufsuchende Elternhilfe
Koordination: Martina Liebers
Tel. 030 – 48 63 77 70
Mail  mliebers@g-casablanca.de

Start ins Leben
Koordination: Georgia von Chamier
Tel. 030 – 96 06 66 99 19
Mail   vonchamier@sehstern-ev.de

Familienhebammen/Familienkrankenschwestern
Koordination: Claudia Rublack, Jug FH
Tel. 030 – 90 295 – 74 40
Mail   claudia.rublack@ba-pankow.berlin.de

Angebotslotse
Koordination: Katharina Haverkamp
Tel. 030 – 58 89 67 18 (Di & Do 10 – 13 Uhr)
Mail   angebotslotse@frühe-hilfen-pankow.de

Ehrenamt
Koordination: Katharina Haverkamp / Ulrike Genzel
Tel. 030 – 58 89 67 18
Mail   berlin.pankow@wellcome-online.de
Mail   goldwert@stuetzrad.de  

Sozialmedizinische Begleitung
Koordination: Heike Heyduschka
Tel. 030 – 450 56 43 88
Mail   heike.heyduschka@kghaus.de

Einen Überblick und die dazugehörigen Kontaktdaten von Trägern, die sich im Bereich Frühe Hilfen engagieren, finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter „Geburt, Gesundheit und Frühe Hilfen“.

Hebammen


Eine Hebamme hilft ihnen darüber klar zu werden, welche Art der Geburt in Frage kommt – eine Hausgeburt, eine Geburt in einem Belegkrankenhaus, eine Praxisgeburt oder eine Geburtshausgeburt. Der Berliner Hebammenverband hat die Website www.berliner-hebammenliste.de ins Leben gerufen. Hier kann man nicht nur alle Hebammen im eigenen Stadtteil – orientiert an den Altstadtbezirken – abrufen, man hat bei der Suche auch die Möglichkeit, diese nach den gewünschten Kriterien einzugrenzen. Das kann nach der Art der gewünschten Geburt sein. Aber die Hebamme kann auch nach den Sprachen ausgesucht werden, die sie beherrschen, denn auch die gute Verständigung ist rund um die Geburt wichtig. Und wenn Sie schon die Empfehlung einer anderen Mutter haben, können Sie die Hebammen auch namentlich suchen und dabei schauen, welche Leistungen sie anbieten. Übrigens leitet die Seite Sie weiter auf die Homepage des Berliner Hebammenverbandes, wo Sie in ausführlicher Form alles über die Leistungen der Hebammen erfahren, auf die Sie auf jeden Fall Anspruch haben, welche Hilfen Sie darüber hinaus wahrnehmen können und unter welchen Bedingungen. Vor allem aber finden Sie alle Informationen, die Sie wirklich gut auf die Geburt und die Zeit danach vorbereiten: Das Stillen, welche Möglichkeiten habe ich zu entbinden, was tun, wenn ich ein Schreibaby habe, wenn es mir nach der Geburt nicht gut geht.

 

 

Babys, die untröstlich schreien


Ganz besonders nach der Geburt in den ersten Wochen und Monaten ist es für Eltern und Kind häufig nicht einfach, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Eltern sind oft noch unsicher, fühlen sich überfordert und auch körperlich erschöpft. Es kann sein, dass Babys viel schreien, sich nicht beruhigen lassen, zu Krämpfen neigen. Hier kann man Beratung und Hilfe finden. Besondere Methoden und Therapien werden angeboten, die sowohl psychische als auch physische Spannungszustände lindern sollen. Genauere Informationen und Kontaktstellen in ganz Berlin finden Sie unter:
www.schreibaby.de.

Schrei-Baby-Ambulanz Berlin Pankow
Frei-Zeit – Haus Weißensee e. V.
Pistoriusstr. 23, 13086 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 92 79 94 63
Ansprechpartnerin: Fr. Philipp (Körperpsychotherapeutin, Heilpraktikerin)
Telefon. +49 (0)30 – 404 53 33

Geburtsvorbereitung für werdende Väter


Geburtsvorbereitung – da dreht es sich meist um Mutter und Kind, sowohl gesundheitlich, als auch emotional. Bei Geburtsvorbereitungskursen für Paare muss der werdende Vater noch einen zusätzlichen Beitrag bezahlen, während der Anteil für werdende Mütter von der Krankenkasse getragen wird. Doch gerade was die emotionale Vorbereitung auch der Männer auf die bevorstehende Vaterschaft betrifft – was Kinder bedeuten, wie sich Elternschaft auf die Paarbeziehung auswirkt, wie Schwangerschaft abläuft und welche Risiken sie birgt – gibt es bislang wenig Angebote. Doch gerade in Pankow wächst das Interesse der Väter daran, eine eigene aktive Rolle bei ihrem Kind zu spielen. Für Väter, die sich gerne auch im Austausch mit anderen (werdenden) Vätern auf die Geburt ihres Kindes vorbereiten wollen, gibt es in Pankow inzwischen mehrere Möglichkeiten:

_wortraum_
papa.ante.partus
Görschstr. 12, 13187 Berlin
Tel 0178 – 401 78 92
Ansprechpartner: Andreas Gerts
gerts@wortraum-berlin.de
www.wortraum-berlin.de

  • Crash-Kurs-Geburtsvorbereitung für werdende Väter, Geburtsvorbereitungskurs p.a.p. – papa ante partus, papando – vom Mann zum Vater – Meilensteine, außerdem Einzelcoaching und Themeninputs

Angebote für Väter im Familienzentrum Pankow
Schönholzer Str. 10, 13187 Berlin
Tel. 030 – 499 87 09 00
Mo 14 – 18, Do 10 – 14 Uhr, Fr 14 – 18 Uhr
familienzentrum@stz-pankow.de
www.stz-pankow.de

  • Einzelcoaching und Crash-Kurs-Geburtsvorbereitung für (werdende) Väter, Themenvortrag für (werdende) Väter „Vater sein von Anfang an“, Vater-Kind-Brunch. Die Kurse finden in Kooperation mit _wortraum_ statt.
    Genaue Infos finden Sie auf der Webseite unter „Unsere Angebote I Eltern und Kind“

Väterzentrum Berlin e. V.
Marienburger Str. 28, 10405 Berlin
Tel. 030 – 28 38 98 61
Ansprechpartner: Hr. Schäfer/ Hr. Schulte
Telefonische Kernsprechzeiten:
Di 16 – 18 Uhr, Mi 11 – 13 & Do 16 – 18 Uhr
info@vaeterzentrum-berlin.de
www.vaeterzentrum-berlin.de

  • Crashkurse für werdende Väter in Kooperation mit den Kliniken DRK-Klinikum Köpenick, DRK-Klinikum Westend, Vivantes-Klinikum Auguste-Viktoria-Krankenhaus, Sankt-Joseph-Krankenhaus, Strategiegespräche für Väter. Alle Angebote für Väter rund um die Geburt finden Sie auf der Website unter dem Link > Kurse für Väter.

Mutterschaftsgeld und weitere Zuschüsse


Wer bekommt und wie viel?
Für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, gilt das Mutterschutzgesetz. Sie dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und  Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen und länger) nach der Geburt ihres Babys nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten Angestellte, Selbstständige oder Beamtinnen Mutterschaftsgeld, das netto etwa in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate (bei gesetzlich Versicherten sind das bis zu 13 Euro täglich, die dann vom Arbeitgeber aufgestockt werden) entspricht.

Kriege ich das Mutterschaftsgeld automatisch?
Jede werdende Mutter, ob in einem Arbeitsverhältnis oder nicht, muss Mutterschaftsgeld beantragen, da der Bescheid über Anspruch oder Nichtanspruch für die Beantragung des Elterngeldes notwendig ist. Für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes lassen Sie sich sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ein Attest von Ihren GynäkologInnen ausstellen, aus dem der Termin hervorgeht und schicken es an Ihre Krankenkasse.

An wen wende ich mich mit meinem Antrag?
Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Haben Sie eine private Krankenversicherung oder gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn). Sie können die Unterlagen herunterladen (www.mutterschaftsgeld.de), per E-Mail (mutterschaftsgeldstelle@bvamt.bund.de) anfragen oder sich bei der Hotline 0228 – 619 18 88 beraten lassen (Mo – Fr 9 – 12 Uhr & Do zusätzlich 13 – 15 Uhr).

Selbstständige gehen nicht zwangsläufig leer aus.
Ob Sie als Selbständige Mutterschaftsgeld erhalten, hängt davon ab, wie Sie versichert sind: Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen auch Mutterschaftsgeld – und zwar in Höhe des Krankengeldes. Genauere Informationen erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Beamtinnen, Hausfrauen und Frauen in Elternzeit  bekommen kein Mutterschaftsgeld.
Werdende Mütter können einen Antrag auf Hilfe bei der Stiftung Hilfe für die Familie stellen. Einen Antrag können sie in einer Beratungsstelle nach einer Einkommens- und Bedarfsprüfung stellen. Werdende Mütter ohne oder mit geringem Einkommen können einen Antrag stellen. Arbeitslose Schwangere mit ALG II-Bezügen, Sozialhilfeempfängerinnen, Studentinnen oder Geringverdienerinnen haben Anspruch auf Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche und können diesen beim JobCenter, Sozial- oder Jugendamt geltend machen. Darüber hinaus kann drei Monate vor der Entbindung ein Antrag auf Erstausstattung für das Baby gestellt werden.

Mehr Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern des

Jugendamts Pankow
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
www.berlin.de/jugendamt-pankow

Kindergeld und Kinderzuschlag


Die einzigen beiden Familienleistungen, die über die Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden, sind das Kindergeld und der Kinderzuschlag. Die u.a. für Pankow zuständige Familienkasse ist die der Agentur für Arbeit Nord.

Kindergeldkasse und Familienkasse für Berlin Nord
Storkower Str. 120, 10407 Berlin
Tel. 0800 – 455 55 30* (*kostenfrei)
(Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel. 0800 – 555 55 33* (*kostenfrei)
(Auskünfte zu den Auszahlungsterminen)
Fax: 030 – 55 55 99 70 99
Mail: Familienkasse-Berlin-Brandenburg.F11@arbeitsagentur.de

Persönliche Sprechzeiten der Familienkasse Berlin Nord:
Mo, Di & Fr  8 – 12 Uhr, Do 8 – 18 Uhr

Postanschrift: Familienkasse Berlin-Brandenburg, 14465 Berlin

 

Kindergeld   
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Verrichtet das Kind in dieser Zeit Wehr- oder Zivildienst, wodurch der Kindergeldbezug ausgesetzt wird, so wird diese Zeit an die obere Altersgrenze angehängt, womit sich die Bezugsdauer entsprechend
verlängert. Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt seit dem 1. Januar 2018 für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 225 Euro. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 235 Euro. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen der Arbeitsämter. Sie erfolgt an denjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist (z.B. bei Alleinerziehenden).

Kinderzuschlag 
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Eltern erhalten, die zwar arbeiten, aber deren Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt der Familie zu sichern. Dieser beträgt bis zum 30. Juni 2019 bis zu 170 Euro je Kind und ab 1. Juli 2019 höchstens 185 Euro je Kind. Anträge zu Kindergeld und Kinderzuschlag gibt es vor Ort bei der zuständigen Familienkasse oder können online auf der Webseite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de ausgefüllt werden.

 

 

Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus


Elternzeit 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst erziehen und betreuen möchten, haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. In Rücksprache mit dem Arbeitgeber besteht die Möglichkeit bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes zu übertragen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn.

Elterngeld   
Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt das wegfallende Einkommen, wenn Eltern während der Elternzeit ihre berufliche Arbeit unterbrechen und somit auf das Gehalt verzichten müssen. Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate an Vater oder Mutter gezahlt. Beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Jedoch darf ein Elternteil höchstes zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Das Elterngeld beträgt 65 – 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden Einkommens (nicht mehr als 1.800 Euro). Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen steigt die Leistung schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Die Zahlung wird ab dem Tag der Geburt gewährt und kann rückwirkend bis max. 3 Monate beantragt werden. Alleinerziehende und Familien, die nachweisen können, dass gewichtige Gründe einen Partner davon abhalten, die beiden zusätzlichen Elternmonate zu nehmen, haben Anspruch auf 14 Monate. Die Bezugszeit des Elterngeldes kann verdoppelt werden durch Halbierung des Auszahlungsbetrages.

ElterngeldPlus
Mit dieser Neuregelung, die für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten, können Mütter und Väter Elterngeldbezüge und Teilzeitarbeit künftig einfacher miteinander kombinieren. Arbeiten Eltern während der Elterngeldbezüge in Teilzeit, bekommen sie länger ElterngeldPlus. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Monate ElterngeldPlus. Zudem verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Mit dem Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile parallel für vier Monate in Teilzeit – erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.

Bezirksamt Pankow von Berlin
Jugendamt Fachdienst 2 – Kindschaftsrecht
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 902 95 – 73 31
Fax: 030 – 902 95 – 74 77

Infos und die notwendigen Anträge können herunterladen werden: www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/finanzielle-leistungen/

Weitere Informationen zum Thema:

  • Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über das Internet bestellbar: www.bmfsfj.de
  • Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner

 

Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft


Um mögliche Risiken für Mutter und Kind in der Schwangerschaft so klein wie möglich zu halten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt, wel­che Untersuchungen in der Schwangerschaft gemacht werden sollen (im Risikofall müssen). Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft können Hebammen die Vorsorgeuntersuchungen vornehmen und in den Mutterpass eintragen – ausgenommen die Ultraschalluntersuchungen und im konkreten Fall von Beschwerden, die alleine von Fachärztinnen und -ärzten durchgeführt werden können. Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt. Im Mutterpass werden Angaben zum allgemeinen Gesundheitszustand der Schwangeren, zum Verlauf der Schwangerschaft und ggf. Komplikationen eingetragen. Vorrangiges Ziel der Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten. Deshalb werden z.B. folgende Kriterien erfasst:

► Alter der Mutter über 35 oder unter 17 Jahren
► Vorerkrankungen der Mutter (z.B. Diabetes, Asthma, Epilepsie, Herzerkrankungen, Nieren- und Schilddrüsenerkrankungen, Bluthochdruck, Tuberkulose, Hepatitis)
► vorangegangene Frühgeburten, Kaiserschnitt, Fehlgeburten
► Rhesus-Inkompatibilität
► Mehrlingsschwangerschaft
► Erbkrankheiten in der Familie

Anhand dieser Kriterien erfolgt die mögliche Einstufung als Risikoschwangerschaft. Die Bezeichnung „Risikoschwangerschaft“ bedeutet, dass ein Anlass vorliegt, die Schwangerschaft ärztlich besonders aufmerksam zu begleiten und gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen oder therapeutische Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Zur normalen Schwangerschaftsvorsorge gehören drei Ultraschalluntersuchungen – im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Im Risikofall können aber auch mehr angeordnet werden. Die Untersuchungen der Pränataldiagnostik, die Fehlbildungen des Fötus, Infektion, familiär vererbte Krankheiten etc. feststellen können, sind nicht Bestandteil der regulären Vorsorge und können nur mit dem Einverständnis der Mutter vorgenommen werden. In den Mutterschaftsrichtlinien ist auch der Anspruch auf Untersuchungen und Beratungen von Wöchnerinnen geregelt, ebenso die Verordnung von Medikamenten, Verbands- und Heilmitteln und die Ausstellung von Bescheinigungen. Genauere Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen vor und nach Geburt finden Sie in den Mutterschaftschaftsrichtlinien auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesauschusses unter: www.g-ba.de/informationen/richtlinien

 

Babyklappen in Berlin


Babyklappen bieten Müttern, die ihr Baby bekommen, aber nicht behalten wollen oder können, die Möglichkeit, das Baby anonym direkt im Krankenhaus abzugeben. Bis zu acht Wochen nach der Geburt hat die Mutter dann die Möglichkeit, sich zu melden und das Baby wieder zu sich zu nehmen. Danach wird das Jugendamt eingeschaltet, das sich um die weitere Sorge für das Kind kümmert. Berlin hat insgesamt fünf Babyklappen, jedoch keine in Pankow. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter „Babyklappen“.

Eine Alternative zur Babyklappe ist die anonyme oder auch vertrauliche Geburt. Die vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin, die an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden ist, beraten und begleitet: vor und auch nach der Geburt – wenn Sie es wünschen. Weitere Infos dazu finden Sie im Internet unter www.geburt-vertraulich.de.

Kinder & Jugendliche stehen bei uns im Mittelpunkt


Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigen bei Erkrankungen eine besondere ganzheitliche medizinische und pflegerische Betreuung mit hoher Fachkompetenz und speziellem Einfühlungsvermögen und einem ganzheitlichen Ansatz beim Bewältigen einer Krankheit.

Geburtshilfe
In Berlin-Buch kommen jährlich zirka 3.000 Babys zur Welt. Auch Risikoschwangerschaften, Mehrlingsgeburten und kleinste Frühgeborene werden betreut. Die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche garantiert eine optimale Versorgung von Mutter und Kind vor, während und nach der Geburt täglich rund um die Uhr.

HELIOS Elternschule „Haus Kugelrund“
Werdende Eltern, Mütter und Väter mit ihren Babys können die vielfältigen Angebote des Familienprojekts nutzen. Anliegen ist, sich in der Schwangerschaft, während der Geburt und auch danach rund umsorgt zu fühlen.

Frühchenstation (Neonatologie)
Die kleinsten Patienten betreut ein erfahrenes, interdisziplinäres Team im Perinatalzentrum Level 1. Das ist die höchste Versorgungsstufe für die Allerkleinsten.

Kinder- und Jugendmedizin
Langjährige Erfahrung und höchste Kompetenz weisen die Klinik als eines von zwei Pädiatrisch-onkologischen Zentren in Berlin aus. Neben Krebserkrankungen, Infektionskrankheiten, neurologische Leiden inklusive Epilepsien, Herz-, Magen-Darm- und Nierenkrankheiten sowie Insektengiftallergien gehört auch die Rheumatologie zum Leistungsspektrum.

Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
Im SPZ werden behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr interdisziplinär behandelt und betreut. Das Team arbeitet eng mit Hausärzten, sozialen Diensten, Kindereinrichtungen und spezialisierten Fachkollegen zusammen und koordiniert alle notwendigen Hilfen.

Kinderchirurgie
Behandelt und betreut werden Patienten mit operativ zu versorgenden angeborenen oder erworbenen Erkrankungen vom Frühgeborenen- bis zum Jugendalter. Die Kinderchirurgen sind spezialisiert auf minimalinvasive Eingriffe, eingebunden in die Arbeit der interdisziplinären Rettungsstelle und betreuen auch Patienten mit Schul- und Kita-Unfällen durch den Durchgangsarzt (D-Arzt).

Fehlbildungszentrum
Wir bieten Eltern die Möglichkeit, alle Bedürfnisse des betroffenen Kindes zu erfassen, an die mit- bzw. weiterbehandelnden Fachdisziplinen zu leiten und eine individuelle Betreuung an einem Standort zu ermöglichen.

Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Das Team mit Ärzten, Psychologen, Therapeuten, Pflegekräften und Erziehern bietet das gesamte Spektrum der erforderlichen Diagnostik und Therapie ambulant, als auch in der Tagesklinik und stationär.

Kinderorthopädie/Kinderneuroorthopädie
Jeder kleine Patient mit angeborenen oder erworbenen Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane benötigt ein individuell abgestimmtes Konzept. Ziel ist, den Kindern ein Maximum an Funktionalität und Bewegungsfreude zu ermöglichen, Eingriffe und Korrekturen auf das geringste Maß zu begrenzen.

Rettung: Hilfe rund um die Uhr
Das Notfallzentrum mit Rettungsstelle für Kinder und Erwachsene ist mit erfahrenen Fachärzten und kompetenten Pflegefachkräften täglich 24 Stunden erreichbar.

Poliklinik/ Ambulanzen
Die integrierte Poliklinik bietet ein umfangreiches, interdisziplinäres ambulantes Versorgungsspektrum von der Kinder- und Jugendmedizin über die breite hausärztliche Basisbetreuung bis zur spezialisierten Diagnostik und Therapie komplexer Krankheitsbilder an.

Kinderschutz geht alle an
Die für alle Mitarbeiter verbindlichen Handlungsleitlinien der Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz gewährleisten bei Verdachtsfällen ein einheitliches, strukturiertes und verbindliches Vorgehen.

Speziell für Kinder ausgebildete Ärzte und Pflegepersonal gibt es im Bucher Klinikum in weiteren Fachbereichen – wie z.B. der Kinderradiologie, Kinderanästhesie- und -intensivtherapie. Es hat entsprechend kindgerechte Medizintechnik neuester Generation und mehr als 200 Betten speziell für Kinder. 

Der Krankenhausaufenthalt eines Kindes ist immer eine besondere Herausforderung für die ganze Familie. Spiel- und Lernräume für Kinder sowie Rückzugsmöglichkeiten für Eltern und Geschwister können beim Bewältigen helfen.

Direkt neben dem Klinikum auf einem Waldgrundstück ist das Elternhaus. Erbaut und betreut von der McDonald’s Kinderhilfe Stiftung dient es Familien mit schwer kranken Kindern als Rückzugsort und Zuhause auf Zeit.

Um kleinen ambulanten Patienten und Angehörigen eine möglichst angenehme Zeit in der Klinik zu ermöglichen und Wartezeiten zu überbrücken, hat die McDonald’s Kinderhilfe Stiftung nahe dem Kinderbereich die Elternoase errichtet.

Der Gastkinderbereich des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne Fröbel e.V. auf dem Gelände des Klinikums bietet Geschwistern von kleinen Patienten wohltuenden Alltag und Stabilität, aber auch Nähe zur Familie.

Die Krankenhausschule unterstützt kleine Patienten aller Altersstufen. Gelernt wird hier in kleinen Gruppen oder im Einzelunterricht.

Gütesiegel „Ausgezeichnet. Für Kinder“
Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) vergibt das Gütesiegel „Ausgezeichnet. Für Kinder“. Die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im HELIOS Klinikum Berlin-Buch hat diese Auszeichnung erhalten. Das Gütesiegel soll allen Eltern auf einen Blick zeigen, welche Kinderklinik in ihrer Nähe eine Klinik mit ausgezeichneten Qualitätsstandards ist. Diese Kliniken müssen strengen Qualitätskriterien hinsichtlich Organisation, räumlicher Einrichtung, technischer wie personeller Ausstattung, fachlicher Qualifikation und Qualitätsmanagement genügen.

HELIOS Klinikum Berlin-Buch
Kontakte im Überblick

Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Telefon. +49 (0)30 94 01-533 45
(Geburtsanmeldung)

Klinik für Kinderchirurgie
Telefon. +49 (0)30 94 01-544 00

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ),
Perinatalzentrum und Fehlbildungszentrum
Kinderschutzambulanz

Telefon- +49 (0)30 94 01-545 00

Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie
Institutsambulanz

Telefon. +49 (0)30 94 01-554 00

Notfallzentrum mit Rettungsstelle
Telefon. +49 (0)30 94 01-533 33
(Rettungsstelle)

Zentrum für Kinderorthopädie und Kinderneuroorthopädie
Telefon. +49 (0)30 94 01-523 50

HELIOS Elternschule „Haus Kugelrund“
Walter-Friedrich-Str. 4 A
Schlosspark-Passage, 13125 Berlin-Buch
Telefon. +49 (0)30 943 991 46

Poliklinik am HELIOS Klinikum Berlin-Buch
Kinder- und Jugendmedizin
Telefon. +49 (0)30 94 01-551 00

HELIOS Klinikum Berlin-Buch
Schwanebecker Chaussee 50, 13125 Berlin
Telefon. +49 (0)30 9401-0
E-Mail: info.berlin-buch@helios-kliniken.de
www.helios-kliniken.de/berlin-buch

Parkplätze vorhanden. VBB und Buslinie 893: Direkte Anbindung des Klinikums zur S-Bahn Berlin-Buch S2.

Kinderärzte im Netz finden


Das neue Internet-Angebot rund um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bietet eine direkte Verbindung zu Ihrem Kinder- und Jugendarzt. Darüber hinaus gibt es Informationen über Kinder- und Jugendkrankheiten zahlreiche Tipps rund um die Entwicklung Ihrer Kinder, Bilder, Videos, Interaktionen und eine eigene Rubrik „KIDS CORNER“ für Ihre Kinder.

Zu erreichen ist das Portal unter www.kinderaerzte-im-netz.de.

Außerdem finden Sie zahlreiche Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin auch in unserem Adressverzeichnis unter „Ärzteverzeichnis“.

Angebote für Ein-Eltern-Familien und Alleinerziehende


SelbstHilfeinitiative Alleinerziehender (SHiA) e.V.
Rudolf-Schwarz-Str. 31, 10407 Berlin
Telefon./Fax. +49 (0)30 – 425 11 86
www.shia-berlin.de
Ansprechpartnerin: Dr. Martina Krause
Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 10.00 – 15.00 Uhr, Mi 12.00 – 17.00 Uhr,
Fr 10.00 – 13.00 Uhr und nach Vereinbarung

  • Kurse und Gruppen zur Alltagsbewältigung und Erziehung: Reihe „Familienalltag bewusst gestalten – Impulse und Diskussion“, Erziehungsberatung, Forum Umgangsrecht, Sonntagsfrühstück als offener Treff, Workshops, Informationsveranstaltungen, Wochenendreisen mit Seminar (Kontakttelefon. +49 (0)30 – 425 11 86) // Freizeitaktivitäten („Wohlfühlsamstag“, Feste)
  • Sozialberatung zu Leistungen nach dem SGBII, Unterhaltsvorschuss, Kindesunterhalt, Kindergeld, Kinderzuschlag, Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, zum Kindschaftsrecht z.B. Umgangs- und Sorgerecht, zu Leistungen und Antragsmodalitäten der Stiftung „Hilfe für die Familie“ sowie Unterstützung bei der Formulierung von Widersprüchen (Kontakttelefon. +49 (0)30 – 42 85 16 10)
  • Rechtsberatung zum Straf-, Miet- und Aufenthaltsrecht sowie zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz; zum Sozial-, Zivil- und Arbeitsrecht und zum Familienrecht (Kontakttelefon. +49 (0)30 – 425 11 86)
  • Beratung zu Erziehungsfragen (Kontakt: 030 – 425 11 68)
  • Psychologische Beratung (nicht nur) in Krisen und Konfliktsituationen, Coaching und Mediation (Kontakttelefon. +49 (0)30 – 425 11 86)
  • Beratung zu Berufs- und Bildungswegen in Kooperation mit LernLaden Pankow (Kontakttelefon. +49 (0)30 425 11 86)
  • Beratung zu Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung außerhalb der Kita- und Hortöffnungszeiten (Kontakttelefon. +49 (0)30 – 42 80 09 01)
  • Mediation (Kontakt: 030 – 425 11 86)

 

Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)

Hasenheide 70, 10967 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 695 97 86
Fax. +49 (0)30 – 69 59 78 77
kontakt@vamv.de
www.vamv.de
www.facebook.com/VAMV.Bundesverband

 

VAMV Landesverband Berlin
Seelingstr. 13, 14059 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 851 51 20
www.vamv-berlin.de
Ansprechpartnerin: Elisabeth Küppers

  • Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) setzt sich politisch für die Gleichstellung beziehungsweise gegen die Benachteiligung dieser Familienform ein und berät professionell bei Fragen zum Thema Unterhalt, Umgangsregelung, Beziehung zum anderen Elternteil, Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Telefonische Beratung Mo, Di, Do von 10 – 14 Uhr, Mi 15 – 17 Uhr. Im VAMV können Sie sich beraten, informieren, Kontakte knüpfen oder sich engagieren. Ob schon in der Schwangerschaft und/oder nach einer Trennung/ Scheidung, ob in Gruppenangeboten, Mediationen, Elternkursen oder persönlichen Beratungen, wir gehen auf vielfältige Weise auf Ihr Anliegen ein. Näheres zu unseren Angeboten können Sie unserer Homepage entnehmen: www.vamv-berlin.de

Das Recht der Eltern


Vaterschaftsanerkennung, Umgangsrecht und Sorgerecht
Verheiratete Elternpaare bekommen automatisch bei der Geburt des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht eingetragen. Nicht verheiratete Eltern müssen die Vaterschaft anerkennen lassen, verweigert der Vater die Anerkennung, so kann sie gerichtlich festgestellt werden. Dafür zuständig ist im Jugendamt Pankow der Fachdienst 2.

Die Anerkennung der Vaterschaft eröffnet dem Vater im Rahmen des seit 1998 geltenden Kindschaftsrechts den regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Anerkennung der Vaterschaft eröffnet dem Kind Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch gilt zeitweise auch für die betreuende Mutter. Das Umgangsrecht ist nicht zu verwechseln mit dem gemeinsamen Sorgerecht. Auch unverheiratete Paare haben die Möglichkeit, ein gemeinsames Sorgerecht eintragen zu lassen. Damit verbunden ist das gleichberechtigte Recht beider Elternteile, alle wichtigen Entscheidungen auch juristisch für das Kind gemeinsam zu treffen, d.h. alle Entscheidungen über Kita, Schule, ärztliche Untersuchungen etc. werden verpflichtend von beiden Elternteilen getroffen und sind bei gemeinsamem Sorgerecht auch nur bei gemeinsamer Unterzeichnung gültig.  Bei Fragen zu Sorgerecht und Unterhalt sollten Sie eine Beratungsstelle kontaktieren, da das sehr komplizierte Sachverhalte sind, die Sie vor der Unterzeichnung klären sollten.

Folgende Unterlagen sind bei der Vaterschaftsanerkennung mitzubringen:

Anerkennung vor der Geburt
► von der Mutter: Personalausweis, Mutterpass
► vom Vater: Geburtskurkunde und gültiger Personalausweis.
Anerkennung nach der Geburt zusätzlich:
► Geburtsurkunde des Kindes

Im Rahmen eines Antrags auf gemeinsames Sorgerecht – auch im Jugendamt Fachdienst 2 Kindschaftsrecht,  nicht im Standesamt und auch nicht bei Eintragung der Geburt möglich – müssen beide Elternteile gemeinsam eine Erklärung hierzu abgeben. Für Beratung und Erklärungsabgabe wird gebeten, im Fachdienst 2 unter der folgenden Rufnummer nachzufragen oder in die Sprechstunden zu kommen.
Sprechstunden: Di  9 – 13 Uhr und Do 14 – 18 Uhr

Bezirksamt Pankow von Berlin
Jugendamt Fachdienst 2 – Kindschaftsrecht
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90295  73 31
Fax: 030 – 90295 74 77

 

Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft

Unterhalt
Eltern, bei denen das Kind aufwächst, sorgen für seinen Unterhalt in Form von Pflege, Betreuung und Erziehung. Im Trennungsfall der Eltern muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht regelmäßig lebt in finanzieller Form Unterhalt leisten. Dabei sind nicht-eheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt. Die Höhe des Unterhaltes errechnet sich einkommensabhängig und staffelt sich mit dem Alter des Kindes. Als Richtlinie für die Höhe der Unterhaltsleistung gilt die Düsseldorfer Tabelle. (u.a. www.vamv-brandenburg.de/download/LEITLINIEN_2015.pdf).

Unterhaltsvorschuss
Für allein lebende Eltern, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt oder nur in Teilen beziehen, besteht die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beziehen. Seit dem 01.01.2017 erhalten Alleinerziehende diesen bis zur Volljährigkeit des Kindes, die bisherige Höchstbezugsdauer wurde aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres gilt die Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II Bezug, eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto pro Monat erzielen muss. Der Unterhaltsvorschuss beträgt vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019 für Kinder bis unter 6 Jahren 160 Euro, für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 212 Euro und für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 282 Euro. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis unter 6 Jahren 150 Euro, für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 202 Euro und für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 272 Euro. Auf den Unterhaltsvorschuss werden Unterhaltszahlungen und unterhaltsrelevante Zahlungen sowie Waisenbezüge angerechnet. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle des Jugendamtes:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Jugendamt – Unterhaltsvorschussstelle
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90295 – 79 60
Fax: 030 – 90295 – 74 77

Was müssen Sie mitbringen, wenn Sie Unterhaltsvorschuss beantragen wollen (auf Wunsch sind Ihnen die Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstelle beim Ausfüllen des Antrags behilflich).
► Ausweis und Pass (sofern vorhanden, auch von den Kindern)
► Aufenthaltserlaubnis
► Geburtsurkunde des Kindes
► Vaterschaftsanerkennung
► Lohnsteuerkarte bei getrennt Lebenden
► Scheidungsurteil, sofern vorhanden
► Meldebestätigung
► Bewilligungsbescheid vom JobCenter, sofern vorhanden
► ggf. Bescheid über Waisenbezüge
► Unterhaltstitel

Beistandschaft
Wenn alleinerziehende Eltern Schwierigkeiten dabei haben, die Höhe der Unterhaltspflicht des anderen Elternteils festzustellen bzw. ihn zu bekommen, so besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt eine Beistandschaft zu beantragen. Damit übernimmt das Jugendamt die Aufgabe, die dafür notwendigen administrativen und wenn notwendig juristische Schritte einzuleiten. Auch nach ihrem 18. Geburtstag können unterhaltsberechtigte junge Menschen hier noch bis zu ihrem 21. Lebensjahr Rat und Unterstützung bekommen.

Bezirksamt Pankow von Pankow
Jugendamt Fachdienst 2 – Kindschaftsrecht
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90 295 – 73 31
Fax: 030 – 90 295 – 74 77

Angebote für Mutter-Kind-Gruppen


Familientreffpunkt Anna
Schönhauser Str. 41, 13158 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 477 53 27 50
www.skf-berlin.de
Ansprechpartnerin: Fr. Schumacher, Fr. Siedersleben

  • Angebote: allgemeine soziale Beratung für Frauen: z.B. zu Erziehung und Partnerschaft, Konfliktsituationen, (beruflicher) Neuorientierung, bei finanziellen Notlagen, Vermittlung von Erholungsmöglichkeiten für alleinerziehende Mütter, etc. Alle Beratungen sind kostenlos, vertraulich, anonym, unabhängig ethnischer Herkunft und Konfession. Eltern-Kind-Gruppen: offener Treff (0 – 6 Jahre) mit Musikgarten, Babymassage, Piklerkurs, Eltern-Kind-Gruppe für Kinder mit Beeinträchtigungen (0 – 3 Jahre), Familienhebammensprechstunde. Unsere Angebote sind kostenfrei!

 

Familientreff Log In
Träger: casablanca gGmbH
Pistoriusstr. 108a, 13086 Berlin
Telefon. +49 (0)30 – 927 94 32 91
log-in@g-casablanca.de
www.g-casablanca.de

  • Angebote: Elterncafe, Eltern-Kind-Spielgruppen, Hausaufgabenhilfe, Nachbarschaftsfeste, kostenlose Beratung zu Erziehungsfragen, Miete, Sozialrecht, Kita uvm. Offen für alle.

Angebote für (werdende) Väter


Für Väter, die sich schon vor der Geburt auf ihre Vaterschaft vorbereiten und die gerne Angebote mit ihren Kindern wahrnehmen wollen, gibt es nur wenig auf sie Zugeschnittenes. Geburtsvorbereitungskurse sind in der Regel auf die Bedürfnisse der werdenden Mutter und auf Paare ausgerichtet. Väter, die ganz eigene Fragen beantwortet haben möchten, finden wenige Anlaufstellen zur Beratung und zur Vorbereitung. Auch nach der Geburt gibt es wenige Angebote, die auf Väter mit ihren Kindern zugeschnitten sind. Für Väter, die gerne Eltern-Kind-Kurse wahrnehmen wollen und gleichzeitig die Möglichkeit zum Austausch über Fragen der Vaterschaft suchen, bieten das Väterzentrum Berlin und die Supervisionspraxis _wortraum_ spezielle, auf sie zugeschnittene Kurse, Beratungen und Treffpunkte an.

Väterzentrum Berlin
Marienburger Str. 28, 10405 Berlin
Telefon. +49 (0)30 28 38 98 61
www.vaeterzentrum-berlin.de
Ansprechpartner: Hr. Schäfer, Hr. Schulte
Telefonsprechzeiten: Di 16.00 – 18.00 Uhr, Mi 11.00 -13.00 Uhr, Do 16.00 – 18.00 Uhr
Das Väterzentrum unterstützt die aktive und engagierte Vaterschaft, indem es Väter in allen familiären Situationen fördert, informiert, vernetzt und berät.

  • Angebote: Papaladen, Papa-Café für Väter in Elternzeit, Kurse für Väter, Familienbrunch, Erlebnisnachmittag für Väter und Kinder, Vater-Kind-Reisen, Beratung für Väter nach Vereinbarung, Rechtsberatung, Vätergruppe „Vom Kind getrennt – Stark und verantwortlich.“, Elternzeitberatung, Kinderarztsprechstunde, Ernährungsberatung.

 

wortraum_ Praxis für Supervision
Görschstr. 12, 13187 Berlin
Telefon. +49 (0)30 46 72 51 17
Telefon. +49 (0)178 401 78 92
www.wortraum-berlin.de
Ansprechpartner: Andreas Gerts

  • Supervision und Beratung, Coaching, Familientherapie, Mediation, Umgangspflegschaften; besondere Angebote für Väter: Elternkurse nach Starke Eltern – Starke Kinder®, offene Väterberatung „ViPa – Väter in Pankow“, Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter in Zusammenarbeit mit Hebammen, Vater-Kind-Kalenderprojekt „Zusammen wachsen. Väter und ihre Kinder.“

 

Geburtsvorbereitung für Paare Geburtshaus Pankow
Kreuzstr. 17 a, 13187 Berlin
Telefon. +49 (0)30 49 91 05 55
www.geburtshauspankow.de
Kursleiter: Matthias Prüfer

  • Geburtsvorbereitung, u.a. Rückbildung

 

Angebote für Väter im Familienzentrum Pankow
Schönholzer Str. 10, 13187 Berlin
Telefon. +49 (0)30 499 87 09 00
www.stz-pankow.de
Ansprechpartnerin. Fr. Freigang

  • Einzelcoaching und Crash-Kurs-Geburtsvorbereitung für (werdende) Väter, Themenvortrag für (werdende) Väter „Vater sein von Anfang an“, Vater-Kind-Brunch. Die Kurse finden in Kooperation mit _wortraum_ statt. Genaue Infos finden Sie auf der Webseite unter „Unsere Angebote/Eltern und Kinder/Speziell für Väter“.

Familienplanung fest im Blick


Die ehemaligen bezirklichen Sozialmedizinischen Dienste und Beratungsstellen für sexuell übertragbare Krankheiten/AIDS gibt es seit 2008 nicht mehr. Alle Angebote und Leistungen, die sich die Berlinerinnen und Berliner bis dahin örtlich zugeteilt dort holen konnten, bieten heute in ganz Berlin insgesamt fünf Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung an.

Sie können regional unabhängig je nach Bedürfnis und Frage aufgesucht werden. Alle Zentren haben folgendes Angebot (darüber hinausgehende finden Sie unter den jeweiligen Zentren):

  • Kostenübernahme — Verhütungsmittel, Beratung bei ungewollter Schwangerschaft nach §219 StGB, rechtliche & wirtschaftliche Hilfen in der Schwangerschaft, Betreuung von nicht versicherten Schwangeren, Familienplanung und psychologische Beratung, Paar- und Eheberatung sowie HIV-Test (nur nach Vereinbarung)

Benötigte Unterlagen für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:

  • Bitte das Rezept vor dem Einlösen abstempeln lassen!
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigungen oder aktuelle Steuerkarte)
  • BaföG Bescheid oder BAB Bescheid
  • Arbeitslosengeld I oder II Bescheid
  • Falls vorhanden, Vermögensnachweis
  • Kindergeldnachweis
  • Wohngeldbescheid
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Aktuelle Kontoauszüge über alle relevanten Einnahmen und Ausgaben

 

Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Berlin Mitte
Bezirksamt Mitte / Gesundheitsamt –
Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaft

Ruheplatzstr. 13, 13347 Berlin
Telefon. +49 (0)30 901 84 42 35
Sprechzeiten: Mo 14.00 – 18.00 Uhr, Di 9.00 – 12.00 Uhr (mit
türkischer Übersetzerin), Mi Sprechstunde NUR mit Terminvereinbarung,
Do 9.00 – 12.00 Uhr (mit türkischer Übersetzerin), Fr Sprechstunde NUR
mit Terminvereinbarung

Zentrum für Familienplanung Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf / Gesundheitsamt
auf dem Gelände des Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikums,
Haus 30, 4.Etage, Rubensstr. 125, 12157 Berlin
Telefon. +49 (0)30 902 99 17 01 (Gesundheitsamt)
Sprechzeiten: Mo, Do 9.00 – 12.00 Uhr, Mi 14.30 – 18.00 Uhr

Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg / Gesundheitsamt –
Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung

Urbanstr. 24, 10967 Berlin
Telefon. +49 (0)30 902 98 83 63
Sprechzeiten: Sprechzeiten: Mo 13.00 – 16.00 Uhr, Di, Fr 9.00 – 12.00 Uhr, Do 13.30 – 17.30 Uhr

Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Berlin Marzahn-Hellersdorf
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin
Telefon. +49 (0)30 902 93 36 55
Sprechzeiten: Mo, Fr 9.00 – 12.00 Uhr, Di, Do 14.00 – 18.00 Uhr
(Di, Do 16.00 – 18.00 Uhr vorrangig für Berufstätige) / Zusätzliche Termine nach Vereinbarung!

Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Charlottenburg-Wilmersdorf
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf / Gesundheitsamt –
Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaft

Hohenzollerndamm 174, 10713 Berlin
(3. Etage, Zimmer 3053)
Telefon. +49 (0)30 902 91 68 80
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9.00 – 12.30 Uhr, Do 15.00 – 18.30 Uhr

Beratungsstelle für STD + AIDS / Schöneberg
Potsdamer Str. 65, 10785 Berlin
Telefon. +49 (0)30 263 96 – 69 30
Sprechzeiten: Mo 12 – 15 Uhr, Di & Do 15 – 18 Uhr, Fr 9 – 12 Uhr (HIV-Test nur nach telefonischer Terminvergabe)

Detaillierte Informationen zu den Zentren und ihren Leistungen und Angeboten finden Sie auch im Internet auf der Übersichtsseite der Zentren für Familienplanung.

 

 

Vorsorgeuntersuchungen nach der Geburt


U1 – direkt nach der Geburt

  • Wird direkt nach der Geburt durchgeführt.
  • Es werden die Atmung, der Herzschlag, die Farbe der Haut sowie die Muskelentspannung und Bewegungen des Säuglings untersucht.
  • Es werden alle Organe, das Skelett, die Reflexe und das Hörvermögen des Babys geprüft.

U2 – 3. bis 10. Lebenstag

  • Durch eine Blutprobe werden Stoffwechsel- und Hormonstörungen getestet.
  • Es werden Informationen zur Ernährung und Pflege gegeben.
  • Beratung über Rachitis-Vorbeugung und die eventuelle Gabe von Vitamin D und Fluor ab dem 10. Lebenstag zur Kariesprophylaxe.
  • Es werden nochmals alle Organe, der Knochenaufbau und das Nervensystem des Babys untersucht.

U3 – 4 bis 5. Lebenswoche

  • Der Kinderarzt prüft besonders die Hüftgelenke, die Bewegungsfähigkeit und die Motorik.
  • Viele Kinderärzte nutzen die U3 auch für eine erste Impfberatung, da die erste Impfung ab der 9. Lebenswoche erfolgt.
  • Es werden die körperliche und geistige Entwicklung und die Bewegungsfähigkeit des Kindes untersucht.

U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

  • Der Arzt prüft das Seh- und Hörvermögen und achtet auf das Gewicht und den Ernährungszustand.
  • Wenn die erste Impfung wie empfohlen bereits in der 9. Lebenswoche erfolgte, kann bei der U4 oft schon die 2. Impfung gemacht werden.

U5 – 6. bis 7. Lebensmonat

  • Jetzt werden Motorik und Geschicklichkeit des Kindes geprüft.
  • Wichtig sind außerdem die Sprache und die soziale Interaktion zwischen Eltern und Säugling.
  • Wenn alle Impfungen zeitgerecht gegeben wurden, sollten alle drei Impfungen der Grundimmunisierung bis zum 5. Monat gegeben worden sein.

U6 – 10. bis 12. Lebensmonat

  • Prüfung der Feinmotorik sowie der sozialen Kontakte.
  • Außerdem wird das Sprachverständnis geprüft.
  • Hör- und Sehstörungen müssen mit entsprechenden Tests ausgeschlossen werden.
  • Ab dem 1. Geburtstag wird die 4-fach-Impfung (Masern-Mumps-Röteln-Varicellen) empfohlen.

U7a – 21 bis 24. Lebensmonat

  • Es ist jetzt wichtig festzustellen, ob Ihr Kind altersgerecht entwickelt ist.
  • Die U7 beschäftigt sich hauptsächlich mit der Beurteilung der Sprach- und Hörentwicklung, der motorischen Fähigkeiten sowie der Entwicklung des Sozialverhaltens.
  • Alle Impfungen, die noch ausstehen, können bei der U7 gegeben werden. Auch die zweite 4-fach-Impfung ist jetzt fällig.

U7b – 34 bis 36. Lebensmonat

  • Schwerpunkte dieser Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
  • Zusätzlich wird geprüft, ob das Wachstum ohne Störungen verläuft und eingeschätzt. Der Kinder- und Jugendarzt berät Sie auch, ob Ihr Kind reif für den Kindergarten ist.

U8 – 46 bis 48. Lebensmonat

  • Im Zentrum stehen das Wachstum sowie die geistige Entwicklung des Kindes. Außerdem werden die Feinmotorik, das Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen sowie das Ein- und Durchschlafverhalten überprüft.
  • Es erfolgt eine gründliche internistische Untersuchung.

U9 – 60 – 64. Lebensmonat

  • Der Arzt kontrolliert bei dieser letzten Untersuchung vor Schulbeginn die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes, sein Bewegungsverhalten, seine Motorik und sein Koordinationsvermögen, die Seh-, Hör- und Sprechfähigkeit und das soziale Verhalten.
  • Bei der U9 sollen Auffrischimpfungen gegeben sowie lückenhafter Impfschutz vervollständigt
    werden.

J1 – 12. bis 14. Lebensjahr

  • Check der körperlichen und geistigen Gesundheit, Größe, Gewicht, Blut, Harn, Impfstatus, Zustand der Organe, des Skelettsystems, der Sinnesfunktionen und ein Vertrauensgespräch zu den Themen Sexualität, Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen.

 

Einen aktuellen Impfkalender in 16 Sprachen finden sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes: www.rki.de