Regionaler Sozialpädagogischer Dienst / Jugendberatung des Jugendamtes Pankow

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Geschrieben, am 1. Juni 2019

Das sollten Sie über die Arbeit des Regionalen Sozialpädagogischen Dienst / Jugendberatung des Jugendamtes wissen.

Der Regionale Sozialpädagogische Dienst/Jugendberatung (RSD/JUB) ist der Basisdienst des Jugendamtes. Er ist eine allgemeine Anlaufstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche bei Erziehungsfragen und familiären Problemen. Der RSD/JUB hat unterschiedliche Aufgaben, die das Ziel haben, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, sie vor Gefahren zu schützen und die Erziehenden zu beraten und zu unterstützen. Hier finden Kinder, Jugendliche, Eltern, Familien und alle, die Interesse am Leben und Alltag von jungen Menschen haben, AnsprechpartnerInnen. Anlass für Kontakte können nahezu alle Probleme und Fragen sein, die in Familien auftreten. Ziel ist, Krisen- und Konfliktsituationen von Familien vorzubeugen, zu mindern und zu bewältigen. Dazu gehört auch, die Zuständigkeit von Spezialdiensten herausfinden und sie in die Arbeit mit den Familien einzubeziehen. Im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst arbeiten SozialarbeiterInnen.

Der Sozialpädagogische Dienst/Jugendberatung des Jugendamtes Pankow arbeitet in drei Regionen.

Öffentliche Sprechzeiten: Di 9 – 12 Uhr, Do 15 – 18 Uhr
Die Geschäftsstellen der Regionen (siehe Kontaktdaten) sind telefonisch erreichbar: Mo – Mi 9 – 14.30 Uhr,
Do 13 – 18 Uhr, Fr 9 – 13 Uhr. In Krisenfällen erreichen Sie die MitarbeiterInnen von Mo – Fr 8 – 18 Uhr unter
Tel. 030 – 90 295 – 55 55.

Die Berliner Hotline – Kinderschutz ist rund um die Uhr erreichbar unter
Tel. 030 – 61 00 66.

Region Pankow
Neue Schönholzer Str. 35, 13187 Berlin
Tel. 030 – 90295 23 58

Region Prenzlauer Berg
Fröbelstr. 17, Haus 5, 10405 Berlin
Tel. 030 – 90295 36 60

Region Weißensee
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 90295 71 01

Ergänzender Sozialdienst
Berliner Allee 252-260, 13088 ­Berlin
Tel. 030 – 90295 76 26

Das Jugendamt Pankow arbeitet im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG/SGB VIII) partnerschaftlich – insbesondere mit Einrichtungen und Diensten anerkannter freier Träger der Jugendhilfe – zusammen. Diese Träger erbringen Leistungen nach dem KJHG im Bereich Beratung, ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen. Voraussetzung für die Hilfe ist die Feststellung des Bedarfes und eine an der Notwendigkeit ausgerichtete Planung der Hilfe.

    • Fachcontrolling Hilfe zur Erziehung
    • Pflegekinderdienst
    • zentrales Beschwerdemanagement der Fachdienste 3 und den RSD/JUB
    • Fachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe und Eingliederungshilfe
    • Jugendgerichtshilfe

Adressen und Kontaktdaten von Initiativen, die sich im Bereich Hilfen zur Erziehung engagieren, finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter „Beratung, Hilfe und Unterstützung“.