Kindschaftsrecht

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Geschrieben, am 1. Juni 2019

Das Kindschaftsrecht behandelt das zivile Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern.

Zum Fachdienst gehören die Bereiche Vormundschaft, Beistandschaft, Beurkundung, Unterhaltsvorschuss und Bundeselterngeld. Hier werden Vormundschaften und Pflegeschaften für minderjährige Kinder und Jugendliche, Beistandschaften zur Feststellung der Vaterschaft geführt und/oder Unterhaltsansprüche von Kindern und Jugendlichen geltend gemacht. Die Unterhaltsvorschussstelle gewährt zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Bei Gewährung von Leistungen nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG), Pflegeschaften, Unterhaltsangelegenheiten sind Sie hier richtig:

Fachdienstleiter: Hr. Kopischke
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Telefon. +49 (0)30 902 95 73 31
Fax. +49 (0)30 902 95 74 77

Adressen und Kontaktdaten von Initiativen, die sich im Bereich Hilfen zur Erziehung engagieren, finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter „Hilfen zur Erziehung“.


Ein Beratungsangebot zum Thema Kindschaftsrecht erhalten Sie zudem bei
SHIA e.V.
Träger: SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA e.V.)
Rudolf-Schwarz-Str. 31
10407 Berlin
Mail: kontakt@shia-berlin.de
www.shia-berlin.de
Ansprechpartnerin
: Jessica Albrecht
Tel. 030 – 42 85 16 10
Mail: jessica.albrecht@shia-berlin.de

  • Beratung für alleinerziehende Mütter und Väter bei Fragen im Zusammenhang mit dem Umgangs- und Sorgerecht (alleinige elterliche Sorge, Sorgeerklärung, Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge);
  • Forum Umgangsrecht, Forum Sorgerecht;
  • Informationsveranstaltungen, Rechtsberatung zum Familienrecht