Rund um die Schulbildung gibt es viele verschiedene Begriffe. Die Schullandschaft verändert sich ständig. Deshalb ist es an dieser Stelle wichtig, auf das Internet mit den dortigen aktuellen Informationen zu verweisen. Besonders geeignet ist dafür die Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:
Im Folgenden werden die wichtigsten aktuellen Begriffe zusammengefasst. Grundsätzlich arbeiten alle „Integrierten Sekundarschulen“ (ISS) als gebundene oder teilgebundene Ganztagsschulen. Alle Schulen in Berlin sind verbindliche teilgebundene Schulen, d. h. die Schulen haben eine Betreuungspflicht für alle Kinder in der Zeit von 7.30 bis 13.30 Uhr zu gewährleisten. Für die Zeit davor und danach gibt es, vor allem in Grundschulen, ergänzende Angebote (siehe EFöB).
Gebundene Ganztagsschule
Der Tagesablauf findet in rhythmisierter Form statt. Pflichtunterricht und zusätzliche Angebote verteilen sich über den Tag und gestalten den Schulalltag abwechslungsreich. Die Anwesenheitspflicht besteht an vier Tagen in der Woche bis 16 Uhr.
Offene Ganztagsschule
Neben dem regulären Unterricht gibt es zusätzliche Angebote, welche auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Die Angebote bestehen an vier Tagen in der Woche bis 16 Uhr. In Grundschulen ist eine Hortanmeldung notwendig (siehe Hortbetreuung).
Teilgebundene Ganztagsschule
Gebundener und offener Ganztagsbetrieb verteilen sich auf die Woche. In der Regel gibt es zwei Tage gebundenen und zwei Tage offenen Ganztagsbetrieb. Verpflichtende und freiwillige Angebote finden an vier Tagen bis 16 Uhr statt. Weitere und ständig aktualisierte Informationen zu dem Ganztagsschulbetrieb finden Sie auch unter:
Jahrgangsübergreifendes Lernen (JÜL)/Flexible Schulanfangsphase
Die 1. und 2. Klasse sind zur jahrgangsgemischten Schulanfangsphase zusammengelegt. Diese Schulanfangsphase können die Kinder in 1 oder 2 Jahren durchlaufen – je nach individuellen Vor-aussetzungen und Lerntempo. Viele der Berliner Grundschulen praktizieren zurzeit dieses jahrgangsübergreifende Lernen. Weitere Informationen finden Sie unter:
Duales Lernen
Duales Lernen stellt eine Lernform dar, welche Schule und berufliche Praxis miteinander verknüpfen. Mit dieser Lernform sollen sich die Schülerinnen und Schüler frühzeitig für einen späteren Beruf orientieren können. Duales Lernen wird vor allem in der Integrierten Sekundarschule umgesetzt. Jede Schule entscheidet eigenverantwortlich, welche Angebote des Dualen Lernens durchgeführt werden und legt deren Umfang im Schulprogramm fest. In der Regel wird mit Kooperationspartner:innen (Handwerk, Wirtschaft, o.ä.) aus der Umgebung gearbeitet. Weitere Informationen finden Sie unter:
Anmeldung für einen EFöB(Hort)-Platz
Für die ergänzende Förderung und Betreuung an der Grundschule (Hort) müssen Sie einen Bedarfsbescheid beantragen.
Der Antrag dafür ist mit allen benötigten Nachweisen zusammen mit der Schulanmeldung im Sekretariat Ihrer Einzugsgrundschule abzugeben. Die Beantragung eines EFöB-Platzes ist nicht abhängig von der später tatsächlich besuchten Schule.
Besucht Ihr Kind bereits eine Schule, dann stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Beachten Sie dabei, dass ab der 5. Klasse die Ferienbetreuung gesondert beantragt werden muss.
Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie einen EFöB-Bescheid. Mit diesem schließen Sie den Hortvertrag ab. Der Abschluss von Verträgen für die Betreuung an kommunalen Schulen erfolgt im Jugendamt des Bezirkes, in welchem sich die Schule befindet.
Für die Betreuungsverträge an Privatschulen oder Schulen mit Kooperationspartnern wenden Sie sich an den privaten Schulträger bzw. an den freien Träger der ergänzenden Förderung und Betreuung.
Anträge, Merkblätter und weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Webseite des Fachdienstes Kindertagesbetreuung
Bezirkselternausschuss (BEA) Schule Pankow
Der Bezirkselternausschuss Pankow ist die Vertretung der Pankower Eltern aus allen Grund- und Oberschulen (freie und kommunale). Jede Schule wählt jeweils zwei Mitglieder sowie zwei Stellvertreter:innen für ein Schuljahr in den Bezirkselternausschuss (BEA). Der BEA trifft sich einmal im Monat um 19 Uhr in der Fröbelstraße 17. Die aktuellen Termine werden auf der Webseite veröffentlicht. Die Bezirkselternausschüsse aller Berliner Bezirke entsenden zwei Vertreter:innen und zwei Stellvertreter:innen in den LANDESELTERNAUSSCHUSS (LEA) BERLIN. Dieser nimmt die schulischen Interessen der Eltern aller Bezirke gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung und zur Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Landesschulbeirat wahr.
Bezirksschüler:innenausschuss (BSA)
Der Bezirksschüler:innenausschuss (BSA) Pankow setzt sich aus je zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern einer jeden Oberschule (freie und kommunale) in Pankow zusammen und vertritt die Interessen aller Schülerinnen und Schüler gegenüber dem Bezirksamt bzw. der Senatsverwaltung – Außenstelle regionale Schulaufsicht Pankow. Damit ist er gleichzeitig Ansprechpartner für alle Belange der Schüler:innen im Bezirk. Das Gremium tagt einmal monatlich öffentlich. Gäste sind immer willkommen. Für interessierte Schüler:innen der Grundschulen gibt es ebenfalls Treffen zum inhaltlichen Austausch und wie bei den Großen, zur Vernetzung. Kontakt:
In Berlin werden Kinder eingeschult, die im laufenden Kalenderjahr bis zum 30. September 6 Jahre alt werden. Schulpflichtige Kinder werden von ihren Erziehungsberechtigten nach öffentlicher Bekanntmachung an der für sie zuständigen Grundschule angemeldet. Diese ist diejenige Schule, in deren Einschulungsbereich die Schülerin oder der Schüler wohnt. Der Einschulungsbereich wird für jede Grundschule von den Bezirken unter Berücksichtigung des jeweiligen Schulentwicklungsplans festgelegt. Die Erziehungsberechtigten können den Besuch einer anderen Grundschule unter Darlegung der Gründe beantragen (Schulgesetz für Berlin § 55a). Die Information, ob eine andere Schule möglich ist, erteilt das Schulamt schriftlich. Nach der Anmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung, deren Termin in der Regel bei der Anmeldung bekannt gegeben wird.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Broschüre „Schulanmeldung – so geht es“ in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Ukrainisch, die die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jährlich neu herausgibt.
Text in Leichter Sprache
Schule und Orte zum Lernen
Vielleicht kommt Ihr Kind bald in die Schule.
Das ist ein wichtiger Schritt für Ihr Kind.
In dieser Zeit verändern sich viele Sachen.
Zum Beispiel:
Sie und das Kind haben einen neuen Tages-Ablauf.
Das Kind bekommt vielleicht neue Freunde.
Es wird selbständiger.
In diesem Kapitel geht es zum Beispiel um diese Fragen:
- Welche Schule ist gut für mein Kind?
- Wie läuft der Tag in der Schule ab?
- Welche Schule hat welche Schul-Fächer?
- Welche Angebote gibt es noch in der Schule?
In der Schule lernen die Kinder für das Leben.
Es gibt noch andere Orte, an denen Ihr Kind etwas lernen kann.
Zum Beispiel:
- Musik-Schulen
- Kunst-Schulen
- Büchereien
Diese Orte und die Schule bereiten Ihr Kind gut auf das Leben vor.