farbiger Schriftzug Familienwegweiser

Beratung, Hilfe und Unterstützung

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die normale und gesunde
Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder
seelische Schäden des jungen Menschen befürchtet werden müssen. Als „Hilfen zur Erziehung“ versteht
man verschiedene individuelle Maßnahmen aus dem sozialpädagogischen und/oder therapeutischen Bereich.

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