farbiger Schriftzug Familienwegweiser

Kita und Vorschulzeit – Infos

In Berlin können Kinder, bevor sie zur Schule kommen, Kindertagesstätten (Kitas) und Einrichtungen der Kindertagespflege („Tagesmütter“ und „Tagesväter“, Kindertagespflegepersonen) besuchen. In diesen Bildungseinrichtungen werden die Kinder in einer wichtigen und prägenden Phase in ihrer Entwicklung
gefördert. Alle Einrichtungen arbeiten nach dem Berliner Bildungsprogramm:

https://berlin.de/familie/informationen/berlinerbildungsprogramm-141.

Kitaplatz für alle. Jedes Berliner Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz bis zur Einschulung. Mithilfe des Rechtsanspruchs kann das Kind 5-7 Stunden täglich in einer Einrichtung betreut und gefördert werden. Wenn die Eltern berufstätig sind oder eine Ausbildung bzw. ein Studium absolvieren und 7 Stunden nicht ausreichen, kann das Kind auch länger betreut werden. Es könne auch pädagogische, soziale oder familiäre Gründe zu einer längeren Betreuung führen.

Bildung darf nichts kosten. Die Nutzung eines Kitaplatzes in Berlin ist kostenfrei. Die Eltern müssen sich nur an den Kosten für das Mittagessen beteiligen. Familien, die Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen und den berlinpass-BuT erhalten. Der berlinpass-BuT kann in der Kita vorgelegt werden. Dann entfallen die Kosten für Mittagessen, Ausflüge und Kita-Fahrten.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind über einen Gutschein in einer Kita oder Einrichtung der Kindertagespflege betreuen und fördern zu lassen. Den Antrag können Sie nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Der Antrag darf frühestens neun Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn gestellt werden. Spätestens zwei Monate vor der geplanten Betreuung muss er vorliegen, damit für die vielen Anträge genügend Bearbeitungszeit bleibt. Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf eine Teilzeitbetreuung (5-7 Stunden täglich). Hierfür muss nur der Antrag gestellt werden. Wird eine längere Betreuungszeit benötigt, muss der Bedarf hierfür nachgewiesen werden. Dies können z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, ein Ausbildungsnachweis oder die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule sein.

Bezirksamt Pankow – Jugendamt Fachdienst 5 – Kindertagesbetreuung

Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung online unter
https://service.berlin.de/standort/324903/

In Berlin suchen die Eltern selbst den Platz in der für sie passenden Kindertageseinrichtung. Wenn Sie trotz intensiver Suche keinen Kitaplatz finden konnten, können Sie sich an den Fachdienst Kindertagesbetreuung wenden. Füllen Sie das Kontaktformular aus und senden Sie es uns zu:

https://berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/
kitaplatzvermittlung/


Mail: kitaplatzvermittlung@bapankow.berlin.de

Die Kitas werden in Berlin durch FreieTräger, Elterninitiativen oder die Eigen­­­­be­triebe (inPankow: Kindergärten NordOst) betrieben.
Eine Kita in Ihrer Nähe können Sie z .B. hier finden:

Kita-Navigator: https://kita-navigator.berlin.de/

Und auf unsere Website: https://berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/kitaplatzvermittlung/

DaKS-Kitabörse – Marktplatz für freie Kita-Plätze

https://daks-berlin.de/marktplatz/feie-plaetze

Der Bezirkselternausschuss Kita (BEAK) ist die gesetzlich verankerte Interssenvertretung der Eltern von Kita- Kindern, egal, welche Kita Ihr Kind besucht.
Aus jeder Kita kann eine Vertreter:in in den BEAK entsendet werden. Der BEAK kommt mehrmals im Jahr zum Plenum zusammen. Er wählt sich einen Vorstand. Der Vorstand trifft sich häufiger und nimmt als Interessenvertretung der Eltern an anderen bezirklichen Gremien teil, z.B. in der AG 78 Kita oder als beratendes Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss oder der Spielplatzkommission. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Bezirkselternausschuss Kita Pankow

Die Bezirkselternausschüsse der Berliner Bezirke senden Vertreter:innen in den Landeselternausschuss Kita (LEAK). Dieser vertritt die Interessen der Eltern auf Landesebene gegenüber der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und in anderen landesweit agierenden Gremien. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

leak-berlin.de/

Die Kindertagespflege wird von selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen angeboten. Wer als Kindertagespflegeperson arbeiten möchte, benötigt eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird durch das Jugendamt erteilt. Kindertagespflegeeinrichtungen haben eine überschaubare, familienähnliche Struktur. Eine Kindertagespflegeperson kann maximal fünf Kinder betreuen.
Zwei Kindertagespflegepersonen können sich zu einer Verbundpflegestelle zusammenschließen und gemeinsam bis zu 10 Kinder betreuen.
Die Kindertagespflegepersonen arbeiten ebenfalls nach dem Berliner Bildungsprogramm.

Eine Übersicht der Pankower Kindertagespflegepersonen finden Sie hier:


berlin.de/jugendamtpankow/ dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/
kindertagespflege/tagespflegestellen-in-berlinpankow-1248769.php

Wenn die Betreuung in einer Kita, Kindertagespflegeeinrichtung oder die ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen (eFöB/ Hort) nicht ausreicht oder auch am Wochenende benötigt wird, kann zusätzlich eine ergänzende Kindertagespflege im Jugendamt geprüft werden.


Die Betreuung erfolgt in der Regel im Haushalt der Eltern. Durch das besondere Setting ist es von Vorteil, wenn die Tätigkeit von einer Person erfolgt, zu der Sie bereits Vertrauen haben. Ob die Person als Kindertagespflegeperson geeignet ist, prüft das Jugendamt vor Aufnahme der Tätigkeit. Bitte lassen Sie sich hierzu individuell beraten:

Bezirksamt Pankow – Jugendamt Fachdienst 5 – Kindertagesbetreuung, Fachberatung Kindertagespflege

Möglicherweise benötigt Ihr Kind eine besondere Förderung in der Kindertageseinrichtung. Hierfür können Sie für Ihr Kind einen erhöhten Förderbedarf beantragen (Integrationsstatus). Die Beratung und die Antragstellung erfolgen im Teilhabefachbereich des Jugendamtes Pankow. Mehr Informationen erhalten Sie hier:

berlin.de/jugendamtpankow/dienste-und-leistungen/ergaenzender-sozialdienst/
wesentlicherhoehter-foerderbedarf/

Ergänzende Kindertagesbetreuung mit Finanzierung über das Jugendamt vermittelt der Fachdienst 5, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Betreuung kann vor oder nach den Öffnungszeiten der Kindertagesbetreuung oder des Schulhortes, mit Übernachtung und an den Wochenenden durch eine Betreuungsperson Ihres Vertrauens erfolgen. Bitte erfragen Sie, ob diese Möglichkeit von Ihnen genutzt werden kann.

Bezirksamt Pankow von Berlin – Jugendamt Fachdienst 5 – Kindertagesbetreuung

Eine der wesentlichsten Herausforderungen für den Alltag von Eltern ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die wachsende Erwartung an die Mobilität der Arbeitnehmer:innen stellen heute Familien oft vor die Anforderung, ihre Kinder außerhalb der Kitaöffnungszeiten betreuen zu lassen. Und das, obwohl Kindertagesstätten in Pankow meist 12 Stunden am Tag geöffnet sind. Oft können Familien das nur mit großer Mühe und mit Hilfe von Freund:innen, Großeltern und anderen Verwandten bewerkstelligen. Eine flexible bzw. ergänzende Kinderbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Kita und Hort kann hierbei helfen. Es gibt die Möglichkeit der ergänzenden Tagespflege außerhalb der normalen Öffnungszeiten der Kitas.


Ausführende sind derzeit einige Tagespflegepersonen oder selbst gesuchte nicht verwandte Personen, ehrenamtliche Helfer:innen oder kommerzielle Angebote. Einige Kitas (nicht viele) haben verlängerte Sonderöffnungszeiten. In Zukunft werden im Bezirk noch weitere Möglichkeiten gesucht, um das Angebot zu erweitern. Der Bedarf ist vorhanden. Informieren Sie sich und fragen Sie im Jugendamt direkt nach. Verschiedenste Gremien im Bezirk arbeiten derzeit aktiv an der Verbesserung der flexiblen bzw. ergänzenden Kinderbetreuung.


Zu diesem Thema gibt es auch ganz aktuelle Informationen von MoKiS – das öffentlich geförderte Modell: Mobiler Kinderbetreuungsservice für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten. Mehr dazu finden Sie im Internet:


mokis.berlin

Text in Leichter Sprache

Die Kita und Kindertagespflege

Kommen Ihre Kinder bald in die Kita?
Kita ist die Abkürzung für Kinder-Tagesstätte.

Ihre Kinder können auch von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden.
Tagesmütter und Tagesväter arbeiten in der Kindertagespflege. Es werden weniger Kinder als in einer Kita-Gruppe betreut.

Diese Zeit ist bestimmt sehr aufregend.
Die Kinder sind oft sehr gespannt.
Auch die Eltern haben vielleicht viele Fragen.

Hier gibt es Antworten auf diese Fragen.
Zum Beispiel:

  • Wo finde ich die nächste Kita?
  • Wo muss ich mein Kind anmelden?