farbiger Schriftzug Familienwegweiser

Rund um die Gesundheit – Infos

Die kommunalen Gesundheitsämter prägen das Gesundheitssystem, weil sie in direktem Kontakt zu den Bürger:innen stehen. In Berlin sind die Aufgaben der bezirklichen Gesundheitsämter im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) festgeschrieben.

Der ÖGD erfüllt als dritte Säule des Gesundheitswesens neben der ambulanten und stationären Versorgung wesentliche Aufgaben der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Im Laufe der Zeit gab es zahlreiche Änderungen im Aufgabenzuschnitt der Gesundheitsämter. So hat sich in den letzten 100 Jahren ein Wandel von einer Gesundheitspolizei mit überwiegend hoheitlichen Aufsichts- und Überwachungsaufgaben hin zu einer bürgerorientierten Verwaltung mit Beratungs- und Begutachtungsaufgaben sowie umfangreichen gesundheitsfördernden Angeboten vollzogen.

Gegenwärtig liegt die Bedeutung des ÖGD sowohl in seiner Beratungs- und Betreuungsfunktion als auch in seiner Planungs-,

Umfassende Informationen und Beratungsangebote rund um Themen der sexuellen Gesundheit und Familienplanung finden Sie in den sogenannten „Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung“

Die ehemaligen bezirklichen Sozialmedizinischen Dienste und Beratungsstellen für sexuell übertragbare Krankheiten/AIDS gibt es seit 2008 nicht mehr. Alle Angebote und Leistungen, die sich die Berliner:innen bis dahin örtlich zugeteilt dort holen konnten, bieten heute in ganz Berlin die „Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung“ an. Sie können regional unabhängig, je nach Bedürfnis und Frage aufgesucht werden.

In den Berliner Zentren können Sie folgende Angebote wahrnehmen:

  • Kostenübernahme — Verhütungsmittel
  • Beratung bei ungewollter Schwangerschaft nach §219 StGB
  • rechtliche und wirtschaftliche Hilfen in der Schwangerschaft
  • Betreuung von nicht versicherten Schwangeren
  • Familienplanung und psychologische Beratung
  • Paar-/Eheberatung
  • HIV-Test (nur nach Vereinbarung)

Benötigte Unterlagen für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln:

  • Bitte das Rezept vor dem Einlösen abstempeln lassen!
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigungen oder aktuelle Steuerkarte)
  • BaföG Bescheid oder BAB Bescheid
  • Arbeitslosengeld I- Bescheid
  • falls vorhanden, Vermögensnachweis
  • Kindergeldnachweis
  • Wohngeldbescheid
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Aktuelle Kontoauszüge über alle relevanten Einnahmen und Ausgaben

Verpassen Sie keine Untersuchung mehr!

  • Wird direkt nach der Geburt durchgeführt.
  • Es werden die Atmung. der Herzschlag, die Farbe der Haut sowie die Muskelentspannung und Bewegungen des Säuglings untersucht.
  • Es werden alle Organe, das Skelett, die Reflexe und das Hörvermögen des Babys geprüft.
  • Durch eine Blutprobe werden Stoffwechsel- und Hormonstörungen getestet.
  • Es werden Informationen zur Ernährung und Pflege gegeben.
  • Beratung über Rachitis-Vorbeugung und die eventuelle Gabe von Vitamin D und Fluor ab dem 10. Lebentag zur Kariesprophylaxe.
  • Es werden nochmals alle Organe, der Knochenaufbau und das Nervensystem des Babys untersucht.
  • Der Kinderarzt prüft besonders die Hüftgelenke, die Bewegungsfähigkeit und die Motorik.
  • Viele Kinderärzte nutzen die U3 auch für eine erste Impfberatung, da die erste Impfung ab der 9. Lebenswoche erfolgt.
  • Es werden die körperliche und geistige Entwicklung und die Bewegungsfähigkeit des Kindes untersucht.
  • Außerdem prüft der Arzt das Seh- und Hör-vermögen und achtet auf das Gewicht und den Ernährungszustand.
  • Wenn die erste Impfung wie empfohlen bereits in der 9. Lebenswoche erfolgte, kann bei der U4 oft schon die 2. Impfung gemacht werden.
  • Jetzt werden Motorik und Geschicklichkeit des Kindes geprüft.
  • Wichtig ist außerdem die Sprache und die soziale Interaktion zwischen Eltern und Säugling.
  • Wenn alle Impfungen zeitgerecht gegeben wurden, sollten alle drei Impfungen der Grund-immunisierung bis zum 5. Monat gegeben worden sein.
  • Prüfung der Feinmotorik sowie der sozialen Kontakte.
  • Außerdem wird das Sprachverständnis geprüft.
  • Hör- und Sehstörungen müssen mit entsprechenden Tests ausgeschlossen werden.
  • Ab dem 1. Geburtstag wird die 4-fach-Impfung (Masern-Mumps-Röteln-Varicellen) empfohlen.
  • Es ist jetzt wichtig festzustellen, ob Ihr Kind altersgerecht entwickelt ist.
  • Die U7 beschäftigt sich hauptsächlich mit der Beurteilung der Sprach- und Hörentwicklung, den motorischen Fähigkeiten sowie der Entwicklung des Sozialverhaltens.
  • Alle Impfungen, die noch ausstehen, können bei der U7 gegeben werden. Auch die zweite 4-fach-Impfung ist jetzt fällig.
  • Schwerpunkt dieser Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
  • Zusätzlich wird geprüft, ob das Wachstum ohne Störungen verläuft. Der Kinder- und Jugendarzt berät Sie auch, ob Ihr Kind reif für den Kindergarten ist.
  • Im Zentrum steht das Wachstum sowie die geistige Entwicklung des Kindes. Außerdem werden die Feinmotorik, das Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen sowie das Ein- und Durchschlafverhalten überprüft.
  • Es erfolgt eine gründliche internistische Untersuchung.
  • Der Arzt kontrolliert bei dieser letzten Untersuchung vor Schulbeginn die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes, sein Bewegungsverhalten, seine Motorik und sein Koordinationsvermögen, die Seh-, Hör- und Sprechfähigkeit und das soziale Verhalten.
  • Bei der U9 sollen Auffrischimpfungen gegeben sowie lückenhafter Impfschutz vervollständigt werden.
  • Check der körperlichen und geistigen Gesundheit, Größe, Gewicht, Blut, Harn, Impfstatus, Zustand der Organe, des Skelettsystems, der Sinnesfunktionen und ein Vertrauensgespräch zu den Themen Sexualität, Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen.