Beratung, Hilfe und Unterstützung

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die normale und gesunde Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schäden des jungen Menschen befürchtet werden müssen. Als „Hilfen zur Erziehung“ versteht man verschiedene individuelle Maßnahmen aus dem sozialpädagogischen und/oder therapeutischen Bereich.

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