Kindergeld und Kinderzuschlag

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Geschrieben, am 1. Juni 2019

Kindergeld und Kinderzuschlag sind Leistungen, die jedem Kind zu stehen. Hier die grundlegendsten Informationen.

Die einzigen beiden Familienleistungen, die über die Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden, sind das Kindergeld und der Kinderzuschlag. Die u.a. für Pankow zuständige Familienkasse ist die der Agentur für Arbeit Nord.

Kindergeldkasse und Familienkasse für Berlin Nord
Storkower Str. 120, 10407 Berlin
Tel. 0800 – 455 55 30* (*kostenfrei)
(Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag)
Tel. 0800 – 555 55 33* (*kostenfrei)
(Auskünfte zu den Auszahlungsterminen)
Fax: 030 – 55 55 99 70 99
Mail: Familienkasse-Berlin-Brandenburg.F11@arbeitsagentur.de

Persönliche Sprechzeiten der Familienkasse Berlin Nord:
Mo, Di & Fr  8 – 12 Uhr, Do 8 – 18 Uhr

Postanschrift: Familienkasse Berlin-Brandenburg, 14465 Berlin

 

Kindergeld   
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung verlängert sich der Bezug von Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Verrichtet das Kind in dieser Zeit Wehr- oder Zivildienst, wodurch der Kindergeldbezug ausgesetzt wird, so wird diese Zeit an die obere Altersgrenze angehängt, womit sich die Bezugsdauer entsprechend
verlängert. Das Kindergeld ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt seit dem 1. Januar 2018 für das erste und zweite Kind monatlich 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 225 Euro. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 235 Euro. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen der Arbeitsämter. Sie erfolgt an denjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist (z.B. bei Alleinerziehenden).

Kinderzuschlag 
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Eltern erhalten, die zwar arbeiten, aber deren Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt der Familie zu sichern. Dieser beträgt bis zum 30. Juni 2019 bis zu 170 Euro je Kind und ab 1. Juli 2019 höchstens 185 Euro je Kind. Anträge zu Kindergeld und Kinderzuschlag gibt es vor Ort bei der zuständigen Familienkasse oder können online auf der Webseite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de ausgefüllt werden.