Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft


Um mögliche Risiken für Mutter und Kind in der Schwangerschaft so klein wie möglich zu halten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt, wel­che Untersuchungen in der Schwangerschaft gemacht werden sollen (im Risikofall müssen). Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft können Hebammen die Vorsorgeuntersuchungen vornehmen und in den Mutterpass eintragen – ausgenommen die Ultraschalluntersuchungen und im konkreten Fall von Beschwerden, die alleine von Fachärztinnen und -ärzten durchgeführt werden können. Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird der Mutterpass ausgestellt. Im Mutterpass werden Angaben zum allgemeinen Gesundheitszustand der Schwangeren, zum Verlauf der Schwangerschaft und ggf. Komplikationen eingetragen. Vorrangiges Ziel der Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten. Deshalb werden z.B. folgende Kriterien erfasst:

► Alter der Mutter über 35 oder unter 17 Jahren
► Vorerkrankungen der Mutter (z.B. Diabetes, Asthma, Epilepsie, Herzerkrankungen, Nieren- und Schilddrüsenerkrankungen, Bluthochdruck, Tuberkulose, Hepatitis)
► vorangegangene Frühgeburten, Kaiserschnitt, Fehlgeburten
► Rhesus-Inkompatibilität
► Mehrlingsschwangerschaft
► Erbkrankheiten in der Familie

Anhand dieser Kriterien erfolgt die mögliche Einstufung als Risikoschwangerschaft. Die Bezeichnung „Risikoschwangerschaft“ bedeutet, dass ein Anlass vorliegt, die Schwangerschaft ärztlich besonders aufmerksam zu begleiten und gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen oder therapeutische Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Zur normalen Schwangerschaftsvorsorge gehören drei Ultraschalluntersuchungen – im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat. Im Risikofall können aber auch mehr angeordnet werden. Die Untersuchungen der Pränataldiagnostik, die Fehlbildungen des Fötus, Infektion, familiär vererbte Krankheiten etc. feststellen können, sind nicht Bestandteil der regulären Vorsorge und können nur mit dem Einverständnis der Mutter vorgenommen werden. In den Mutterschaftsrichtlinien ist auch der Anspruch auf Untersuchungen und Beratungen von Wöchnerinnen geregelt, ebenso die Verordnung von Medikamenten, Verbands- und Heilmitteln und die Ausstellung von Bescheinigungen. Genauere Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen vor und nach Geburt finden Sie in den Mutterschaftschaftsrichtlinien auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesauschusses unter: www.g-ba.de/informationen/richtlinien

 

Vorsorgeuntersuchungen nach der Geburt


U1 – direkt nach der Geburt

  • Wird direkt nach der Geburt durchgeführt.
  • Es werden die Atmung, der Herzschlag, die Farbe der Haut sowie die Muskelentspannung und Bewegungen des Säuglings untersucht.
  • Es werden alle Organe, das Skelett, die Reflexe und das Hörvermögen des Babys geprüft.

U2 – 3. bis 10. Lebenstag

  • Durch eine Blutprobe werden Stoffwechsel- und Hormonstörungen getestet.
  • Es werden Informationen zur Ernährung und Pflege gegeben.
  • Beratung über Rachitis-Vorbeugung und die eventuelle Gabe von Vitamin D und Fluor ab dem 10. Lebenstag zur Kariesprophylaxe.
  • Es werden nochmals alle Organe, der Knochenaufbau und das Nervensystem des Babys untersucht.

U3 – 4 bis 5. Lebenswoche

  • Der Kinderarzt prüft besonders die Hüftgelenke, die Bewegungsfähigkeit und die Motorik.
  • Viele Kinderärzte nutzen die U3 auch für eine erste Impfberatung, da die erste Impfung ab der 9. Lebenswoche erfolgt.
  • Es werden die körperliche und geistige Entwicklung und die Bewegungsfähigkeit des Kindes untersucht.

U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

  • Der Arzt prüft das Seh- und Hörvermögen und achtet auf das Gewicht und den Ernährungszustand.
  • Wenn die erste Impfung wie empfohlen bereits in der 9. Lebenswoche erfolgte, kann bei der U4 oft schon die 2. Impfung gemacht werden.

U5 – 6. bis 7. Lebensmonat

  • Jetzt werden Motorik und Geschicklichkeit des Kindes geprüft.
  • Wichtig sind außerdem die Sprache und die soziale Interaktion zwischen Eltern und Säugling.
  • Wenn alle Impfungen zeitgerecht gegeben wurden, sollten alle drei Impfungen der Grundimmunisierung bis zum 5. Monat gegeben worden sein.

U6 – 10. bis 12. Lebensmonat

  • Prüfung der Feinmotorik sowie der sozialen Kontakte.
  • Außerdem wird das Sprachverständnis geprüft.
  • Hör- und Sehstörungen müssen mit entsprechenden Tests ausgeschlossen werden.
  • Ab dem 1. Geburtstag wird die 4-fach-Impfung (Masern-Mumps-Röteln-Varicellen) empfohlen.

U7a – 21 bis 24. Lebensmonat

  • Es ist jetzt wichtig festzustellen, ob Ihr Kind altersgerecht entwickelt ist.
  • Die U7 beschäftigt sich hauptsächlich mit der Beurteilung der Sprach- und Hörentwicklung, der motorischen Fähigkeiten sowie der Entwicklung des Sozialverhaltens.
  • Alle Impfungen, die noch ausstehen, können bei der U7 gegeben werden. Auch die zweite 4-fach-Impfung ist jetzt fällig.

U7b – 34 bis 36. Lebensmonat

  • Schwerpunkte dieser Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
  • Zusätzlich wird geprüft, ob das Wachstum ohne Störungen verläuft und eingeschätzt. Der Kinder- und Jugendarzt berät Sie auch, ob Ihr Kind reif für den Kindergarten ist.

U8 – 46 bis 48. Lebensmonat

  • Im Zentrum stehen das Wachstum sowie die geistige Entwicklung des Kindes. Außerdem werden die Feinmotorik, das Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen sowie das Ein- und Durchschlafverhalten überprüft.
  • Es erfolgt eine gründliche internistische Untersuchung.

U9 – 60 – 64. Lebensmonat

  • Der Arzt kontrolliert bei dieser letzten Untersuchung vor Schulbeginn die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes, sein Bewegungsverhalten, seine Motorik und sein Koordinationsvermögen, die Seh-, Hör- und Sprechfähigkeit und das soziale Verhalten.
  • Bei der U9 sollen Auffrischimpfungen gegeben sowie lückenhafter Impfschutz vervollständigt
    werden.

J1 – 12. bis 14. Lebensjahr

  • Check der körperlichen und geistigen Gesundheit, Größe, Gewicht, Blut, Harn, Impfstatus, Zustand der Organe, des Skelettsystems, der Sinnesfunktionen und ein Vertrauensgespräch zu den Themen Sexualität, Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen.

 

Einen aktuellen Impfkalender in 16 Sprachen finden sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes: www.rki.de