Mutterschaftsgeld und weitere Zuschüsse


Wer bekommt und wie viel?
Für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, gilt das Mutterschutzgesetz. Sie dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und  Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen und länger) nach der Geburt ihres Babys nicht arbeiten. In dieser Zeit erhalten Angestellte, Selbstständige oder Beamtinnen Mutterschaftsgeld, das netto etwa in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate (bei gesetzlich Versicherten sind das bis zu 13 Euro täglich, die dann vom Arbeitgeber aufgestockt werden) entspricht.

Kriege ich das Mutterschaftsgeld automatisch?
Jede werdende Mutter, ob in einem Arbeitsverhältnis oder nicht, muss Mutterschaftsgeld beantragen, da der Bescheid über Anspruch oder Nichtanspruch für die Beantragung des Elterngeldes notwendig ist. Für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes lassen Sie sich sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ein Attest von Ihren GynäkologInnen ausstellen, aus dem der Termin hervorgeht und schicken es an Ihre Krankenkasse.

An wen wende ich mich mit meinem Antrag?
Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihre Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Haben Sie eine private Krankenversicherung oder gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach, ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zuständig (Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn). Sie können die Unterlagen herunterladen (www.mutterschaftsgeld.de), per E-Mail (mutterschaftsgeldstelle@bvamt.bund.de) anfragen oder sich bei der Hotline 0228 – 619 18 88 beraten lassen (Mo – Fr 9 – 12 Uhr & Do zusätzlich 13 – 15 Uhr).

Selbstständige gehen nicht zwangsläufig leer aus.
Ob Sie als Selbständige Mutterschaftsgeld erhalten, hängt davon ab, wie Sie versichert sind: Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, bekommen auch Mutterschaftsgeld – und zwar in Höhe des Krankengeldes. Genauere Informationen erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Beamtinnen, Hausfrauen und Frauen in Elternzeit  bekommen kein Mutterschaftsgeld.
Werdende Mütter können einen Antrag auf Hilfe bei der Stiftung Hilfe für die Familie stellen. Einen Antrag können sie in einer Beratungsstelle nach einer Einkommens- und Bedarfsprüfung stellen. Werdende Mütter ohne oder mit geringem Einkommen können einen Antrag stellen. Arbeitslose Schwangere mit ALG II-Bezügen, Sozialhilfeempfängerinnen, Studentinnen oder Geringverdienerinnen haben Anspruch auf Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche und können diesen beim JobCenter, Sozial- oder Jugendamt geltend machen. Darüber hinaus kann drei Monate vor der Entbindung ein Antrag auf Erstausstattung für das Baby gestellt werden.

Mehr Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern des

Jugendamts Pankow
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
www.berlin.de/jugendamt-pankow