Den Windeln entwachsen – rund ums Kleinkind


Kitas sind Bildungseinrichtungen und fördern die Entwicklung Ihres Kindes in einer prägenden Phase. Deshalb gilt in der Bildungsarbeit der Kita der Grundsatz, gleiche Bedingungen für alle Kinder zu schaffen.

Kitaplatz für alle. Das Land Berlin hat sich zur Aufgabe gemacht, den Anspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab dem 1, Geburtstag bis zur Einschulung zu gewährleisten. Auch jüngere Kinder haben einen Betreuungsanspruch, wenn die Eltern berufstätig oder in Ausbildung / Studium sind. Genauso können aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen Kinder in einer Kita oder Tagespflegestelle betreut werden.

Bildung darf nichts kosten. Die Kostenbeteiligung für die Kindertagesbetreuung ist in Berlin schrittweise abgeschafft worden. Seit dem 01.08.2018 ist der Besuch einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle für alle Kinder ab Betreuungsbeginn kostenfrei. Nur den Verpflegungsanteil von zurzeit 23 Euro müssen Eltern weiterhin bezahlen. Wenn ein gültiger berlinpass-BuT vorgelegt wird, sind für das Mittagessen monatlich nur 20 Euro zu zahlen. Familien, die ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) beantragen und den berlinpass-BuT erhalten. Kosten für Ausflüge und Kitafahrten können dadurch sogar entfallen.

Betreuung und mehr. In dieser Rubrik geht es hauptsächlich um Kitas der verschiedensten Träger, Kindertagespflege, ergänzende Tagesbetreuung, Familienzentren, sowie Freizeitangebote für Familien mit Kleinkindern. Sie erhalten einen Überblick über wichtige Adressen und Einrichtungen und können nachlesen, wohin und an wen Sie sich bei speziellen Fragen wenden können.

Mitwirkungsgremien für Eltern


Bezirkselternausschuss Kita (BEAK) Pankow und Landeselternausschuss (LEAK)
Der Bezirkselternausschuss KITA in Pankow ist die gesetzliche verankerte Vertretung der Eltern von Kita-Kindern. Egal ob große Einrichtung oder Kinderladen bzw. Eltern-Initiative-Kita (EKT) – jede Pankower Kindertageseinrichtung besitzt in jedem Jahr das Recht und die Möglichkeit, einen Vertreter in den Bezirkselternausschuss Kita in Pankow zu entsenden. Der BEAK wählt einmal im Jahr den Vorstand, der sich in der Regel viermal im Jahr zu einer Plenumssitzung trifft, bei Bedarf auch öfter. Der Vorstand tagt häufiger (in öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen). Die Termine mit den Veranstaltungsorten können aktuell unter www.beak-pankow.de abgefragt werde.

Der Bezirkselternausschuss wird vom Jugendamt über wesentliche Fragen, die die Kindertagesbetreuung betreffen, informiert und angehört. Er trägt seinerseits die Interessen der Eltern an Träger und Verwaltung weiter, bemüht sich in Streitfällen zu helfen und zu schlichten und steht jederzeit auch beratend zur Verfügung. Wo Dinge nicht funktionieren, wird der BEAK auch als engagierte Interessenvertretung öffentlich und nicht-öffentlich tätig. Als beratendes Organ wirkt der BEAK in verschiedenen Gremien des Bezirks, u.a. im Kinder- und Jugendhilfeausschuss, der AG § 78 zur offenen Kinder- und Jugend-(sozial)-arbeit, der AG Verkehrssicherheit oder in der Spielplatzkommission.

Die Bezirkselternausschüsse aller Berliner Bezirke entsenden Vertreter in den Landeselternausschuss Kita (LEAK) Berlin. Dieser vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und anderen Gremien der Landespolitik.

Bezirkselternausschuss Kita Pankow
c/o Jugendamt Pankow Fachdienst 5
Fröbelstr. 17, Haus 4, 10405 Berlin
www.beak-pankow.de

Die aktuellen Vorstandsmitglieder des Landeselternausschusses Kita Berlin finden Sie im Internet unter www.leak-berlin.de.

Welche Kita passt zu meinem Kind?


Wohnortnähe? Möchte ich mein Kind zu Fuß zur Kita bringen und abholen? Oder soll die Einrichtung beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit liegen?

Öffnungszeiten? Wie lange bleibt mein Kind in der Regel in der Kita? Brauche ich eine Einrichtung mit verlängerten Öffnungszeiten?

Konzept? Soll mein Kind besonders gefördert werden, beispielsweise schon in der Kita eine Fremdsprache lernen? Dies bieten in den meisten Fällen Einrichtungen in freier Trägerschaft an.

Personalschlüssel? Informieren Sie sich im Vorfeld wie viele Kinder auf einen Erzieher kommen!

Tipp: Nutzen Sie auch, wenn angeboten, Besichtigungs- oder Schnuppertage und lernen Sie die Einrichtung im Vorfeld kennen.

 

Anmeldung für einen Kitaplatz

 

Anmeldung zur Förderung in Kindertagesbetreuung

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind über einen Betreuungsgutschein in einer Kita oder in einer Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl betreuen zu lassen. Den Antrag auf einen Betreuungsgutschein können Sie erst nach Geburt Ihres Kindes und frühestens neun Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen. Spätestens zwei Monate vorher muss der Antrag gestellt sein. Der Gutschein wird Ihnen über eine Betreuungszeit, die sich aus dem nachgewiesenen Bedarf ergibt, ausgestellt. Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf eine Teilzeitbetreuung (5-7 Stunden täglich). Hierfür muss nur ein Antrag gestellt werden, ein Bedarfsnachweis ist nicht erforderlich. Wenn Sie trotz intensiver Suche nach einem Kitaplatz keinen finden, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst
Kindertagesbetreuung und füllen das Kontaktformular aus:
www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/fragen-undantworten/formular.379772.php

Bezirksamt Pankow – Jugendamt
Fachdienst 5 – Kindertagesbetreuung
Fröbelstr. 17, Haus 4, 10405 Berlin
Sprechzeiten:
Mo, Di 9 – 12 Uhr/13 – 14.30 Uhr
Do 13 – 18 Uhr, Fr 9 – 12 Uhr (Persönliche Beratung nur mit Termin)
Mail: kindertagesbetreuung@bapankow.berlin.de

Termine können Sie online unter www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/kita oder telefonisch während der Öffnungszeiten unter Tel. 030 – 902 95 – 56 89 buchen.


 

Kita oder Kinderladen – wo finde ich die richtigen Informationen?


Der Bedarf an Kitaplätzen ist enorm, so dass immer mehr Betreuungseinrichtungen eröffnet werden. Deshalb ist es beinahe unmöglich eine aktuelle Liste aller Kindertagesstätten für die Pankower Ortsteile zu veröffentlichen.

Auf der Homepage des Bezirksamtes Pankow finden Sie den Link zur Berliner Kitadatendank. Mehr unter www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/.

Neben den offiziellen Angaben aus dem Bezirksamt gibt es auch alternative Suchmöglichkeiten. Auf der Webseite www.kitanetz.de finden Sie einen ersten
Überblick. Auch zu erwähnen wären hier die Seiten www.kita-berlin.de und www.kita.de. Hier erfahren Sie neben den Adressen der Einrichtungen auch wichtige
Informationen zum Träger und den Konzepten. Jedoch gilt auch hier, dass die Aktualität nicht immer garantiert werden kann. Information zum Kitaangebot gibt
es auch bei den Mitgliedern des Bezirkselternausschuss Kita in Pankow. Kontaktdaten und Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf der Internetseite
der engagierten Elternvertretung unter www.facebook.com/Bezirkselternausschuss.Kita.Pankow oder www.beak-pankow.de.

Tipp: Einer der größten kommunalen Träger in der Pankower Kita-Landschaft ist der „Kindergärten NordOst – Eigenbetrieb von Berlin“ (Storkower Str. 139b, 10407 Berlin). In derzeit 76 Kindergärten (Quelle und Infos: www.kigaeno.de) in ganz Berlin werden Kinder im Alter zwischen 0 bis 6 Jahren betreut und gefördert. Infos zu allen Einrichtungen und dazugehörige Beschreibungen finden Sie im Internet unter www.kigaeno.de.

Kindertagespflege und ergänzende Kindertagespflege


Eltern können zwischen diesen beiden Betreuungsformen wählen. Die Kindertagespflege wird von Tagespflegepersonen angeboten. Sie hat eine überschaubare, familienähnliche Struktur und ist vorrangig für Kinder in den ersten 3 Lebensjahren vorgesehen.

Eine Kindertagespflegeperson kann maximal 5 Kinder vorwiegend im eigenen Haushalt betreuen. Zwei Kindertagespflegepersonen (Verbundpflegestellen) können gemeinsam bis zu 10 Kindern in angemieteten Räumen betreuen. Für die Tätigkeit als Kindertagespflege- person bedarf es einer Pflegeerlaubnis. Die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfolgt nach Prüfung durch das Jugendamt. Für den Platz in einer Kindertagespflegestelle wird ein Gutschein benötigt. Die Kostenbeteiligung von Eltern ist analog der einer Kindertageseinrichtung und wurde schrittweise zum 01.08.2018 abgeschafft, ausgenommen der Verpflegungsanteil.

Das Verzeichnis der Kindertagespflegestellen finden Sie im Internet unter: www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung

Weitere Informationen zur Kindertagespflege bekommen Sie beim

Bezirksamt Pankow – Jugendamt
Fachdienst 5 – Kindertagesbetreuung Antragstelle

Fröbelstr. 17, Haus 7, Zimmer 206/207
10405 Berlin
Ansprechpartnerinnen:
Frau Hoffmann
Tel. 030 – 90 295 – 58 58
kerstin.hoffmann@ba-pankow.berlin.de
Frau Braun
Tel. 030 – 90 295 – 58 62
sabine.braun@ba-pankow.berlin.de