HALLO liebe Kinder – ein Kapitel nur für EUCH!

 

JUBELJAHR 2019 –  30 Jahre UN-Kinderrechte!
Mehr als 10 Jahre Jugendjury Pankow!

Jedes Kind ist einzigartig und dennoch haben alle Kinder die gleichen Rechte! Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass die UN-Kinderrechte seit 30 Jahren in Deutschland gelten. Daher stellen wir Euch in diesem Kapitel einige der 54 Kinderrechteartikel genauer vor.

In den Kinderrechteartikeln 12 und 13 geht es um das Recht auf Beteiligung und Information. Die Jugendjury Pankow setzt seit mehr als 10 Jahren mit Kindern und Jugendlichen selbst organisierte Projekte in Pankow um. Habt ihr Projektideen und sucht organisatorische und finanzielle Hilfe bei der Umsetzung? In diesem Kapitel findet Ihr alle Informationen, wie Ihr Euer Projekt realisieren könnt.

Wir hoffen Ihr habt viel Spaß beim Lesen, Stöbern und Gucken. Wenn ihr etwas nicht versteht, fragt einfach einen Erwachsenen. Die helfen Euch!

Das Kapitel für Kinder ist eine Idee von _wortraum_ und wurde durch Text und Bild vom MACHmit! – Museum für Kinder unterstützt.

Die UN-Kinderrechtskonvention – Ihr habt was zu sagen!


Ein Recht ist etwas, was Dir zusteht und was keiner einem verbieten kann – auch kein Erwachsener. Ihr habt viele Rechte – und das ist auch gut so!

Artikel 2 + 4
Achtung und Verwirklichung der Kinderrechte
Kinderrechte gelten für alle Kinder, egal, welche Hautfarbe, Religion oder Sprache sie haben und ob sie Junge oder Mädchen sind. Die Kinderrechte müssen eingehalten und bekannt gemacht werden.

Artikel 3+18
Vorrang und Verantwortung für das Kindeswohl
Eltern und Staat sind dafür verantwortlich, dass es den Kindern gut geht und ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Artikel 12
Berücksichtigung des Kindeswillens
Kinder müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, nach ihrer Meinung gefragt werden. Kinder dürfen diese frei heraus sagen und sie muss dann auch berücksichtigt werden.

Artikel 13+17
Meinungs- und Informationsfreiheit und Zugang zu den Medien
Kinder dürfen sich über alles informieren und sich dazu ihre eigene Meinung bilden. Sie dürfen dafür Fernsehen, Radio, Zeitungen, Internet usw. nutzen.

Artikel 19
Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Niemand darf Kinder schlagen oder sie zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen oder ihnen wehtun!

Artikel 22
Flüchtlingskinder
Kinder, die aus ihrer Heimat flüchten mussten, erhalten in anderen Ländern Schutz und Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Artikel 23
Förderung von Kindern mit Behinderungen
Alle Kinder haben die gleichen Rechte und sollen gleich behandelt werden. Kinder mit Behinderungen sollen besondere Unterstützung erhalten.

Artikel 24
Gesundheitsvorsorge
Kinder sollen vor Krankheiten geschützt werden. Und wenn sie doch krank werden, muss alles getan werden, damit sie wieder gesund werden.

Artikel 27
Angemessene Lebensbedingungen
Alle Kinder sollen so leben können, dass sie sich körperlich, geistig und seelisch gut entwickeln können. Sie sollen ausreichend Nahrung, Bekleidung und Wohnraum haben.

Artikel 28
Recht auf Bildung, Schule, Berufsausbildung
Kinder haben das Recht, zur Schule zu gehen und alles zu lernen, was sie für ihr Leben benötigen. Recht auf Bildung, Schule, Berufsausbildung.

Artikel 31
Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben
Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und aktive Erholung. Dazu gehören freies Spiel und selbst gewählte Freizeitbeschäftigung.

© Deutsches Kinderhilfswerk – Ausgewählte Kinderrechte

 

Was sagen die „Großen“ zu den Kinderechten?


Das Deutsche Kinderhilfswerk sagt: Kinderrecht auf freies und kreatives Spiel fördern!
Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Eltern und Pädagogen, Kindern mehr Recht auf freies, möglichst selbstbestimmtes und kreatives Spiel und Selbsterfahrung einzuräumen. Ziel muss es sein, die Angst vor kleineren Verletzungen zu nehmen, die durch das kreative, ausgelassene Spiel entstehen können. Eltern und Pädagogen sollten den Mut haben, den Kindern Freiräume zu lassen, die keine großen Risiken in sich bergen, aber Grenzerfahrungen ermöglichen. Um die Kreativität von Kindern herauszufordern, müssen Spielorte Gestaltungsfreiheit zulassen, damit sich die Spielmöglichkeiten und Bewegungsabläufe flexibel und individuell entfalten können. Der Spielraum sollte Veränderbarkeit zulassen, damit sich das Spielen immer wieder neu erfinden kann. Oft hindert das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis der Eltern Kinder daran, sich kreativ austoben zu können.

„Das selbstständige Bauen und Konstruieren, die Erprobung und das Experimentieren vermitteln die Fähigkeit, Risiken einzuschätzen. Beim Spielen gehört auch dazu, dass Kinder ihre Grenzen erfahren. Nicht unbedingt das Fernhalten von jedem Gegenstand, der bei unsachgemäßem Umgang gefährlich werden kann, sondern gerade die Erziehung des Kindes zum verantwortungsbewussten Umgang mit einem solchen Gegenstand und dessen Nutzung ist häufig der bessere Weg, das Kind langfristig vor größeren Schäden zu bewahren. Denn Fallen lernt man nur durch Fallen. Jedes Kind hat das Recht auf eine eigene Beule, solange es sich um ein kalkulierbares Risiko handelt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes
vom 30.07.2014