Elternzeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst erziehen und betreuen möchten, haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. In Rücksprache mit dem Arbeitgeber besteht die Möglichkeit bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes zu übertragen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn.
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt das wegfallende Einkommen, wenn Eltern während der Elternzeit ihre berufliche Arbeit unterbrechen und somit auf das Gehalt verzichten müssen. Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate an Vater oder Mutter gezahlt. Beide Elternteile können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Jedoch darf ein Elternteil höchstes zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Das Elterngeld beträgt 65 – 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden Einkommens (nicht mehr als 1.800 Euro). Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen steigt die Leistung schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Die Zahlung wird ab dem Tag der Geburt gewährt und kann rückwirkend bis max. 3 Monate beantragt werden. Alleinerziehende und Familien, die nachweisen können, dass gewichtige Gründe einen Partner davon abhalten, die beiden zusätzlichen Elternmonate zu nehmen, haben Anspruch auf 14 Monate. Die Bezugszeit des Elterngeldes kann verdoppelt werden durch Halbierung des Auszahlungsbetrages.
ElterngeldPlus
Mit dieser Neuregelung, die für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten, können Mütter und Väter Elterngeldbezüge und Teilzeitarbeit künftig einfacher miteinander kombinieren. Arbeiten Eltern während der Elterngeldbezüge in Teilzeit, bekommen sie länger ElterngeldPlus. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Monate ElterngeldPlus. Zudem verlängert das ElterngeldPlus den Elterngeldbezug auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Mit dem Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile parallel für vier Monate in Teilzeit – erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.
Bezirksamt Pankow von Berlin
Jugendamt Fachdienst 2 – Kindschaftsrecht
Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin
Tel. 030 – 902 95 – 73 31
Fax: 030 – 902 95 – 74 77
Infos und die notwendigen Anträge können herunterladen werden: www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/finanzielle-leistungen/
Weitere Informationen zum Thema:
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über das Internet bestellbar: www.bmfsfj.de
- Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner