Anmeldung für einen Hortplatz

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Geschrieben, am 1. Juni 2019

Für die ergänzende Betreuung an der Grundschule (Hort) müssen Sie einen Bedarfsbescheid beantragen.

Der Antrag dafür ist mit allen benötigten Nachweisen zusammen mit der Schulanmeldung im Sekretariat Ihrer Einzugsgrundschule abzugeben. Die Beantragung eines Hortplatzes ist nicht abhängig von der später tatsächlich besuchten Schule.

Besucht Ihr Kind bereits eine Schule, dann stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Beachten Sie dabei, dass ab der 5. Klasse der Ferienhort gesondert beantragt werden muss.

Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie einen Hortbedarfsbescheid. Mit diesem schließen Sie den Hortvertrag ab. Der Abschluss von Verträgen für die Betreuung an kommunalen Schulen erfolgt im Jugendamt des Bezirkes, in welchem sich die Schule befindet.

Für die Betreuungsverträge an Privatschulen oder Schulen mit Kooperationspartnern wenden Sie sich an den privaten Schulträger bzw. an den freien Träger des Hortes.

Anträge, Merkblätter und weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Webseite des Fachdienstes Kindertagesbetreuung www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung

 

Bezirksamt Pankow von Berlin
Fachdienst 5 – Kindertagesbetreuung
Fröbelstr. 17, Haus 7
10405 Berlin
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr 9 – 12 Uhr & Do 14 – 18 Uhr
(Antragstellung nur mit Termin)

Termine können Sie online unter www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung/kita oder telefonisch unter Tel. 030 – 902 95 56 89 buchen.
Telefonsprechzeiten:
Mo, Di 13 – 14.30 Uhr & Mi 8 – 9 Uhr
Mail: kindertagesbetreuung@ba-pankow.berlin.de