Kindertagespflege und ergänzende Kindertagespflege

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Geschrieben, am 1. Juni 2019

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und der in einer Kita gleichzusetzen.

Eltern können zwischen diesen beiden Betreuungsformen wählen. Die Kindertagespflege wird von Tagespflegepersonen angeboten. Sie hat eine überschaubare, familienähnliche Struktur und ist vorrangig für Kinder in den ersten 3 Lebensjahren vorgesehen.

Eine Kindertagespflegeperson kann maximal 5 Kinder vorwiegend im eigenen Haushalt betreuen. Zwei Kindertagespflegepersonen (Verbundpflegestellen) können gemeinsam bis zu 10 Kindern in angemieteten Räumen betreuen. Für die Tätigkeit als Kindertagespflege- person bedarf es einer Pflegeerlaubnis. Die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfolgt nach Prüfung durch das Jugendamt. Für den Platz in einer Kindertagespflegestelle wird ein Gutschein benötigt. Die Kostenbeteiligung von Eltern ist analog der einer Kindertageseinrichtung und wurde schrittweise zum 01.08.2018 abgeschafft, ausgenommen der Verpflegungsanteil.

Das Verzeichnis der Kindertagespflegestellen finden Sie im Internet unter: www.berlin.de/jugendamt-pankow/dienste-und-leistungen/kindertagesbetreuung

Weitere Informationen zur Kindertagespflege bekommen Sie beim

Bezirksamt Pankow – Jugendamt
Fachdienst 5 – Kindertagesbetreuung Antragstelle

Fröbelstr. 17, Haus 7, Zimmer 206/207
10405 Berlin
Ansprechpartnerinnen:
Frau Hoffmann
Tel. 030 – 90 295 – 58 58
kerstin.hoffmann@ba-pankow.berlin.de
Frau Braun
Tel. 030 – 90 295 – 58 62
sabine.braun@ba-pankow.berlin.de