Hilfen zur Erziehung – was ist das?

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Geschrieben, am 1. Juni 2019

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung. Aber nicht nur sie, sondern auch Kinder und Jugendliche.

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die normale und gesunde Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schäden des jungen Menschen befürchtet werden müssen. Als „Hilfen zur Erziehung“ versteht man verschiedene individuelle Maßnahmen aus dem sozialpädagogischen und/oder therapeutischen Bereich.

Kompetente Hilfe aus Fachbereichen. Pankow verfügt über ein breites Spektrum an Angeboten zur Überstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in allen Lebenssituationen. Dabei steht das Jugendamt in enger Kooperation mit anerkannten freien Trägern und bietet Angebote bei der Freizeitgestaltung an, berät zu allgemeinen Fragen von Kindern und Familien, bietet Hilfen bei der Erziehung, Hilfen für junge Väter sowie Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Einzelfallhilfe) an.

Individuelle Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche. Dabei sind die Angebote ganz individuell auf die unterschiedlichsten Altersgruppen der Kinder zugeschnitten. Es gibt unter anderem Beratungsmöglichkeiten speziell für Mädchen oder für Familien in Konflikt- und Gewaltsituationen. Diese Hilfen können ambulant sein, in Tageseinrichtungen und auch in betreuten Wohnformen stattfinden.

Bereit sein, um Hilfe anzunehmen. Wichtig ist es für Familien einerseits zu wissen, dass Hilfe für jede Konfliktsituation angeboten wird. Anderseits ist ein wichtiger Bestandteil für das Gelingen, die eigene Initiative und Bereitschaft, Beratung anzunehmen, wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen.

Adressen und Kontaktdaten von Initiativen, die sich im Bereich Hilfen zur Erziehung engagieren, finden Sie in unserem Adressverzeichnis unter “Hilfen zur Erziehung”.